Zu Beginn bittet Dr. Steinrücke in Ziffer 2, Zeile 2, des Beschlussentwurfes vor „öffentliche Auslegung“ das Wort „erneute“ mit aufzunehmen.


Unter Berücksichtigung dieser Änderung  wird folgender Beschluss gefasst:

1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragen Anregungen werden wie folgt behandelt:

  • Der Anregung des Staatlichen Umweltamt Hagen, Feithstraße 150b, 58097 zum hydraulischen Leistungsnachweis der verrohrten Schwelme wird gefolgt.
  • Der Anregung der Wehrbereichsverwaltung West, 40410 Düsseldorf zur Höhe der baulichen Anlagen wird gefolgt.
  • Den Anregungen des Wupperverband, Untere Lichtenplatz Straße 100, 42289 Wuppertal hinsichtlich der vorhandenen hydraulischen Leistungsfähigkeit der nördlichen Schwelme sowie zur Freihaltung eines Schutzstreifens wird gefolgt.
  • Der Anregung der AVU Gevelsberg, An der Drehbank 18, 58285 Gevelsberg um frühzeitige Beteiligung an der Ausbauplanung wird gefolgt.
  • Der Anregung der AGU Schwelm, Herr Michael Treimer, Untermauerstraße 5, 58332 Schwelm zur teilweisen Änderung der Pflanzliste wird nicht gefolgt.

 

2. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Bahnhof Loh“ einschließlich der dazugehörigen Entwurfsbegründung mit Umweltbericht beschlossen.

 

 

Es liegen Informationen zu umweltrelevanten Aspekten durch folgende Untersuchungen vor, die während der Offenlegung eingesehen werden können:

·         Klimaanalyse für die Stadt Schwelm

·         Stadtökologischer Fachbeitrag für die Stadt Schwelm

·         Flächenrisiko-Detailuntersuchung (FRIDU) der Mull & Partner Ingenieurgesellschaft mbH vom August 2004

·         Landschaftspflegerischer Begleitplan (LPB) des Büros Plan, Büro für Garten und Landschaftsarchitektur vom 01.08.2005

·         Schallgutachten der RWTÜV Systems GmbH vom 12.11.2004

·         Verkehrsgutachten des Büros Schüßler-Plan vom Juni 2005

 

Von der Regelung des § 4  Abs. 6 BauGB, dass unter den darin genannten Voraussetzungen Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegeben werden, unberücksichtigt bleiben, wird Gebrauch gemacht.

 

Auf Anregung von Herrn Philipp wird folgende Protokollnotiz angefügt:

„Bei Umsetzung der Straßenbegleitbegrünung ist die AGU in das Verfahren einzubinden.“

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

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