Frau Mollenkott (FBL 3) informiert über einen Antrag zur Steuerbefreiung des Hegerings für Jagdgebrauchshunde und erläutert, dass in der Hundesteuersatzung der Stadt Schwelm, in Anlehnung an die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes bislang keine entsprechende Befreiung vorgesehen sei. Die Mustersatzung sehe nur Befreiungen in Einzelfallentscheidungen oder aufgrund örtlicher Besonderheiten vor. Da diese Besonderheiten in Schwelm nicht vorliegen, rege die Verwaltung an, dem Antrag nicht zu folgen.

 

Herr Kirschner informiert über den Alternativvorschlag der SPD zur Hundesteuersatzung und ergänzt, dass in der Sitzungsvorlage noch aufgenommen werden solle, dass die SPD-Fraktion ihren Alternativvorschlag im Punkt „gefährliche Hunde“ dahingehend ergänze, dass bei einem bestandenen Wesenstest (Charakterprüfung) sich die Hundesteuer für den betroffenen Hund auf den Regelsatz reduziere.

 

Herr Wapenhans (SPD-Fraktion) erkundigt sich nach Steuerbefreiungen für Tierheimhunde aus Einrichtungen außerhalb des Ennepe-Ruhr-Kreises und weist zudem auf eine mögliche Doppelbesteuerung hin.

 

Herr Schweinsberg sichert zu, die Satzung auf Plausibilität überprüfen zu lassen und bis zur Ratssitzung zu ändern.

 

Nachdem ein überwiegend positiver Tenor bei den Ratsmitgliedern festgestellt werden konnte, schlägt Herr Schweinsberg vor, die Vorlage in den Hauptausschuss zu vertagen.

 

Es werde eine geänderte Vorlage mit dem Satzungstext der Verwaltung, den Steuersätzen des SPD-Vorschlages und der Ergänzung um eine Absenkung auf den Regelsatz bei gefährlichen Hunden nach bestandenem Wesenstest vorbereitet.

 

Herr Wapenhans wird für den Hauptausschuss den Antrag stellen, im § 4 der Satzung den Teil „mit Sitz im Ennepe-Ruhr-Kreis“ streichen zu lassen.

 

Die Vorlage wird einstimmig in den Hauptausschuss vertagt.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

X