Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter

Abstimmung: Ja: 37

Frau Rudolph bringt einleitend in Erinnerung, seit wann die städtischen Gremien aufgrund der Barrierefreiheit bereits die Gustav-Heinemann-Schule oder andere Orte aufgesucht haben. Hierbei handle es sich um eine sukzessive Entwicklung seit Mitte 2012. Zwischenzeitlich habe sich die Verwaltung mehrfach um andere Alternativen bemüht, musste jedoch die Erfahrung machen, dass die Gastgeber vielfach eigene Verwendungsvorstellungen für ihre Räumlichkeiten hatten und es eines steten Arrangements bedurfte. Hinzu komme, dass der mit jeder Sitzung verbundene personelle und sonstige Kostenaufwand pro Jahr 30.000 € betrage. Hochgerechnet bis zum Abschluss der Zentralisierung (voraussichtlich 2019) ergebe sich daraus ein Betrag von rd. 180.000 €.

 

In 2014 sei dann seinerzeit geprüft worden, an der Stirnseite des Verwaltungsgebäudes  Hauptstraße 14 einen Aufzug anzubauen. Zu diesem Zeitpunkt habe man jedoch zusätzlich noch Brandschutzkosten berücksichtigen müssen, so dass Gesamtkosten von rd. 250.000 € zu erwarten gewesen seien.

 

Nach Idee der neuen Bürgermeisterin, den Ratssaal zu reaktivieren, habe sich ergeben, dass die Fluchttreppe des ehemaligen Gebäudes Pestalozzischule zur Lösung der Brandschutzproblematik in der Hauptstraße gewonnen werden konnte. Mit dieser gehe eine Kostenverringerung von rd. 130.000 € einher. In den nächsten Tagen erfolge hierzu noch die Errichtung von Brandschutzabschnitten und der Einbau von Brandschutztüren. 

In einer Arbeitsgruppe sei daraufhin ermittelt worden, was eine Aufzuglösung im Treppenhaus des Rathauses kosten würde. Im Ergebnis habe sich die Variante eines Glasaufzuges für insgesamt rd. 45.000 € (mit Einbau ca. 50.000 €) ergeben, die sowohl von der Bauordnung, als auch der Feuerwehr mitgetragen würde.

 

Die Reaktivierung des Sitzungssaales stelle wieder einen zentralen Sitzungsort zur Verfügung, der gleichzeitig für den Neubürgerempfang und den Heimatfestempfang genutzt werden könne.

 

Herr Striebeck weist ergänzend darauf hin, dass ein solcher Einbau für die Wertsteigerung des Gebäudes nicht unbedeutend sei.

 

Frau Grollmann fügt hinzu, dass sowohl die Fluchttreppe, als auch der Aufzug entweder wiederverwendet, als auch verkauft werden können.

 

Herr Flüshöh begrüßt die Kreativität des Vorschlags und die schlüssige Darstellung der Argumentation, die für die Außendarstellung dem Bürger gegenüber wichtig sei. Die CDU-Fraktion werde dem Vorschlag daher zustimmen.

 

Herr Schwunk erklärt ebenfalls die Zustimmung seiner Fraktion, fragt aber nach, warum diese Variante nicht bereits vor zwei Jahren vorgeschlagen worden sei.

 

Frau Rudolph erläutert, dass man in 2014 zwei Aufzugvarianten geprüft habe, die seinerzeit aber unter Einbeziehung der Brandschutzkosten ermittelten 250.000 € die Politik erschrocken habe. Nun sei dem Gebäude die Fluchttreppe zugefallen, deren Kosten eingespart werden können. Damals habe niemand das Treppenhaus als möglichen Ort im Visier gehabt.

 

Herr Wapenhans weist darauf hin, dass die Nutzung barrierefreier Räume ihm und anderen Menschen mit Behinderungen es ermöglicht haben, an Sitzungen teilzunehmen. Er empfiehlt, den Behindertenbeirat einzubeziehen, da dieser den einen oder anderen Rat geben könne. Er gibt zu bedenken, dass Barrierefreiheit nicht allein dadurch erreicht sei, dass ein Aufzug eingebaut werde.

 

Herr Striebeck teilt mit, dass er sich mit Herrn Wapenhans zu den technischen Voraussetzungen eines Aufzuges abgestimmt habe.

 

Auf Nachfrage des Herrn Feldmann erläutert Herr Striebeck, wie der Einbau erfolgen würde.

 

Nach Auffassung des Herrn Schier sei zu begrüßen, dass die Verwaltung eine derart kreative Lösung gefunden habe. Er erkundigt sich nach der Deckung der Kosten und evtl. Auswirkungen auf die Feuerwehr.

 

Herr Schweinsberg erklärt, dass er gerade im Bereich der Feuerwehrfahrzeuge eine positive Entwicklung verzeichnen konnte.

 

Frau Dr. Hortolani führt die Folgekosten an, zu denen Herr Striebeck bemerkt, dass diese bei Weitem nicht die Einsparungskosten, die nach Abzug der Anschaffungskosten noch verbleiben, ausmachen können.

 

Herr Dr. Bockelmann fragt nach einem Evakuierungskonzept im Falle eines Notfalls.

 

Herr Schweinsberg weist darauf hin, dass die Feuerwehr in der Arbeitsgruppe vertreten gewesen sei und Frau Grollmann ergänzt, dass dieses ebenfalls für die  Bauordnung mitgeteilt werden könne.

 

Frau Burbulla ist erstaunt, wie günstig eine derartige Aufzuglösung sei. Sie vertrete die Auffassung, dass auch die „weichen“ Faktoren wie die Außenwirkung und die gesundheitlichen Aspekte wichtig seien.

 

Auf die Frage des Herrn Weidenfeld, ob der alte Aufzug weiterbetrieben werde, antwortet Herr Striebeck, dass dieser zum Transport von Material in den Keller weiter benötigt werde, da der andere Aufzug nicht bis in den Keller führe.

 

Herr Stark berichtet hinsichtlich des von Herrn Dr. Bockelmann angesprochenen Evakuierungsplans, dass es bei seiner Firma auf jeder Etage ein Raum gebe, in dem sich beeinträchtigte Personen in einem Notfall sammeln können, um von der Feuerwehr geborgen zu werden.

 

Herr Kranz erklärt, dass er dem Vorschlag zustimmen könne.

 


Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Barrierefreiheit im Verwaltungsgebäude Hauptstraße 14 mit Hilfe eines Innenaufzuges im Treppenhaus sicherzustellen.
Zur Umsetzung dieser Maßnahme werden bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0002.785110 – Sonstige Hochbaumaßnahmen im VG I – überplanmäßig Finanzmittel in Höhe von 50.000 € bereitgestellt.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

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