Sitzung: 26.11.2015 Rat der Stadt Schwelm
Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter
Abstimmung: Ja: 37
Vorlage: 248/2015
Frau Rudolph bringt einleitend in Erinnerung,
seit wann die städtischen Gremien aufgrund der Barrierefreiheit bereits die
Gustav-Heinemann-Schule oder andere Orte aufgesucht haben. Hierbei handle es
sich um eine sukzessive Entwicklung seit Mitte 2012. Zwischenzeitlich habe sich
die Verwaltung mehrfach um andere Alternativen bemüht, musste jedoch die
Erfahrung machen, dass die Gastgeber vielfach eigene Verwendungsvorstellungen
für ihre Räumlichkeiten hatten und es eines steten Arrangements bedurfte. Hinzu
komme, dass der mit jeder Sitzung verbundene personelle und sonstige
Kostenaufwand pro Jahr 30.000 € betrage. Hochgerechnet bis zum Abschluss der
Zentralisierung (voraussichtlich 2019) ergebe sich daraus ein Betrag von rd.
180.000 €.
In 2014 sei dann seinerzeit geprüft worden,
an der Stirnseite des Verwaltungsgebäudes
Hauptstraße 14 einen Aufzug anzubauen. Zu diesem Zeitpunkt habe man
jedoch zusätzlich noch Brandschutzkosten berücksichtigen müssen, so dass
Gesamtkosten von rd. 250.000 € zu erwarten gewesen seien.
Nach Idee der neuen Bürgermeisterin, den
Ratssaal zu reaktivieren, habe sich ergeben, dass die Fluchttreppe des
ehemaligen Gebäudes Pestalozzischule zur Lösung der Brandschutzproblematik in
der Hauptstraße gewonnen werden konnte. Mit dieser gehe eine Kostenverringerung
von rd. 130.000 € einher. In den nächsten Tagen erfolge hierzu noch die
Errichtung von Brandschutzabschnitten und der Einbau von Brandschutztüren.
In einer Arbeitsgruppe sei daraufhin
ermittelt worden, was eine Aufzuglösung im Treppenhaus des Rathauses kosten
würde. Im Ergebnis habe sich die Variante eines Glasaufzuges für insgesamt rd.
45.000 € (mit Einbau ca. 50.000 €) ergeben, die sowohl von der Bauordnung, als
auch der Feuerwehr mitgetragen würde.
Die Reaktivierung des Sitzungssaales stelle
wieder einen zentralen Sitzungsort zur Verfügung, der gleichzeitig für den
Neubürgerempfang und den Heimatfestempfang genutzt werden könne.
Herr Striebeck weist ergänzend darauf hin,
dass ein solcher Einbau für die Wertsteigerung des Gebäudes nicht unbedeutend
sei.
Frau Grollmann fügt hinzu, dass sowohl die
Fluchttreppe, als auch der Aufzug entweder wiederverwendet, als auch verkauft
werden können.
Herr Flüshöh begrüßt die Kreativität des
Vorschlags und die schlüssige Darstellung der Argumentation, die für die
Außendarstellung dem Bürger gegenüber wichtig sei. Die CDU-Fraktion werde dem
Vorschlag daher zustimmen.
Herr Schwunk erklärt ebenfalls die Zustimmung
seiner Fraktion, fragt aber nach, warum diese Variante nicht bereits vor zwei
Jahren vorgeschlagen worden sei.
Frau Rudolph erläutert, dass man in 2014 zwei
Aufzugvarianten geprüft habe, die seinerzeit aber unter Einbeziehung der
Brandschutzkosten ermittelten 250.000 € die Politik erschrocken habe. Nun sei
dem Gebäude die Fluchttreppe zugefallen, deren Kosten eingespart werden können.
Damals habe niemand das Treppenhaus als möglichen Ort im Visier gehabt.
Herr Wapenhans weist darauf hin, dass die
Nutzung barrierefreier Räume ihm und anderen Menschen mit Behinderungen es
ermöglicht haben, an Sitzungen teilzunehmen. Er empfiehlt, den
Behindertenbeirat einzubeziehen, da dieser den einen oder anderen Rat geben
könne. Er gibt zu bedenken, dass Barrierefreiheit nicht allein dadurch erreicht
sei, dass ein Aufzug eingebaut werde.
Herr Striebeck teilt mit, dass er sich mit
Herrn Wapenhans zu den technischen Voraussetzungen eines Aufzuges abgestimmt
habe.
Auf Nachfrage des Herrn Feldmann erläutert
Herr Striebeck, wie der Einbau erfolgen würde.
Nach Auffassung des Herrn Schier sei zu
begrüßen, dass die Verwaltung eine derart kreative Lösung gefunden habe. Er
erkundigt sich nach der Deckung der Kosten und evtl. Auswirkungen auf die
Feuerwehr.
Herr Schweinsberg erklärt, dass er gerade im
Bereich der Feuerwehrfahrzeuge eine positive Entwicklung verzeichnen konnte.
Frau Dr. Hortolani führt die Folgekosten an,
zu denen Herr Striebeck bemerkt, dass diese bei Weitem nicht die
Einsparungskosten, die nach Abzug der Anschaffungskosten noch verbleiben,
ausmachen können.
Herr Dr. Bockelmann fragt nach einem
Evakuierungskonzept im Falle eines Notfalls.
Herr Schweinsberg weist darauf hin, dass die
Feuerwehr in der Arbeitsgruppe vertreten gewesen sei und Frau Grollmann
ergänzt, dass dieses ebenfalls für die
Bauordnung mitgeteilt werden könne.
Frau Burbulla ist erstaunt, wie günstig eine
derartige Aufzuglösung sei. Sie vertrete die Auffassung, dass auch die
„weichen“ Faktoren wie die Außenwirkung und die gesundheitlichen Aspekte
wichtig seien.
Auf die Frage des Herrn Weidenfeld, ob der
alte Aufzug weiterbetrieben werde, antwortet Herr Striebeck, dass dieser zum
Transport von Material in den Keller weiter benötigt werde, da der andere
Aufzug nicht bis in den Keller führe.
Herr Stark berichtet hinsichtlich des von
Herrn Dr. Bockelmann angesprochenen Evakuierungsplans, dass es bei seiner Firma
auf jeder Etage ein Raum gebe, in dem sich beeinträchtigte Personen in einem
Notfall sammeln können, um von der Feuerwehr geborgen zu werden.
Herr Kranz erklärt, dass er dem Vorschlag zustimmen
könne.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Barrierefreiheit im
Verwaltungsgebäude Hauptstraße 14 mit Hilfe eines Innenaufzuges im Treppenhaus
sicherzustellen.
Zur Umsetzung dieser Maßnahme werden bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0002.785110
– Sonstige Hochbaumaßnahmen im VG I – überplanmäßig Finanzmittel in Höhe von
50.000 € bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
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