Herr Schier führt aus, warum die SPD-Fraktion dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde. Sie sei der Auffassung, dass sich dort deutlich konkurrierende Belange gegenüberstehen und frühzeitig eine Abwägung der Belange erfolgen solle. Die SPD bestreite nicht die Notwendigkeit der Schaffung von Gewerbeflächen und das in dieser Richtung ein Zeichen gesetzt werden müsse. Wenn sie aber die einzelnen für sie fünf wesentlichen Punkte abwägen, die da sind Bodenbeschaffenheit, bzw. Ablagerungen aus der Bodenbeschaffenheit, die Frage der Nutzung eines Teils des Geländes durch eine Nachbarschaft, Mitnutzung von Parkplätzen und die Frage einer strategischen Reserve (Parkraumnutzung für die neue Dreifeldhalle oder als Freifläche im innerstädtischen Bereich),  kommen sie zu dem Ergebnis, dass diese Punkte wesentlicher seien, als die dortige Fläche zu entwickeln. Die SPD-Fraktion strebe eher überregionale Betriebsansiedlung und ein interkommunales Gewerbegebiet an.

 

Herr Flüshöh erklärt, dass von Seiten der CDU-Fraktion eine andere Meinung vertreten werde. In Schwelm habe man schon immer ein großes Problem bei der Schaffung von Gewerbeflächen gehabt, so sei dieses Gebiet wichtig, auch wenn es nur um eine Fläche von 6.400 qm gehe. Die CDU ist ebenfalls der Auffassung, dass der interkommunale Weg weiter verfolgt werden müsse. Dieser dauere aber mitunter Jahre oder Jahrzehnte. Stadtentwicklung sei für sie eine strategische Herangehensweise. Wenn nicht Flächen für Unternehmen angeboten werden können, werden diese in die Nachbarstädte abwandern. Sicher habe man bei der betroffenen Fläche konkurrierende Belange. Aber heute gehe es um den Aufstellungsbeschluss und gerade das Bebauungsplanverfahren eröffne die Möglichkeit zur Diskussion und zur Abwägung der verschiedenen Belange gegeneinander. Gegebenenfalls können Ziele miteinander verbunden werden.

 

Frau Lubitz schließt sich vollumfänglich den Ausführungen des Herrn Schier an.

Die Fraktion DIE LINKE. werde dem Vorschlag ebenfalls nicht zustimmen.

 

Frau Burbulla sieht das Ganze differenzierter und kann beiden Ausführungen folgen. Prinzipiell sei sie auch der Auffassung, dass Schwelm Gewerbegebiete brauche. Die Fraktion DIE BÜRGER sehe die Problematik im Punkte Parkraum. Die betroffene Fläche diene z.B. als Parkfläche für das Heimatfest, für Besucher von Spielen der Schwelmer Baskets oder des gegenüberliegenden Restaurants, dass stark frequentiert werde und über die Stadtgrenzen hinaus bekannt sei. Wenn es eine Alternative hierzu gäbe, könnte ihre Fraktion die Angelegenheit als unproblematischer ansehen.

 

Herr Weidenfeld verweist hinsichtlich der Belastungen auf eindeutige Aussagen im Gutachten. Des Weiteren sei es nicht üblich, von Seiten der Kommune Parkraum vorzuhalten, der zumal für die von Frau Burbulla angeführten Punkte anders ausgewiesen sei bzw. werden sollte.

 

Zum Heimatfest gibt Herr Flüshöh zu bedenken, dass dieses nur ein Mal jährlich stattfinde und es Schwelm insgesamt nicht an Parkfläche mangele. Zu den Besuchern der Dreifeldhalle gebe es nach seiner Kenntnis einen Handelsmarkt, der Flächen zur Verfügung stellen würde. Hinsichtlich des Restaurants sei es grundsätzlich so, dass dieses zunächst selbst Parkflächen nachweisen müsse. Aber hier könne Einigung im Rahmen des Verfahrens erzielt werden.

 

Herr Feldmann bezieht sich nochmal auf das Bodengutachten, das ausweise, dass dort Altlasten im Boden seien. Er könne sich schwer vorstellen, dass kleine oder mittlere Handwerksbetriebe dort ein Gebäude errichten wollen. Gleichwohl sei die Fraktion DIE LINKE. der Auffassung, dass auch kleine Flächen überdacht werden müssen und regen an, über die Fläche am Bahnhof Loh nachzudenken, ob dort wirklich Wohnbebauung notwendig sei oder eher Gewerbe angesiedelt werden sollte.

 

Herr Kranz erklärt hierzu, dass Schwelm natürlich Gewerbegebiete brauche und man das eine tun könne, ohne das andere zu lassen. Hinsichtlich des Argumentes Parkraum solle gerade durch das Planverfahren den Anwohnern die Möglichkeit eröffnet werden, Einwände vorzutragen. Diese sollten dann vor einer Entscheidung abgewogen werden.

 

Herr Schwunk teilt mit, dass die FDP-Fraktion der Beschlussvorlage zustimmen werde. Das Flächenproblem existiere seit Jahrzehnten. Immer wenn es auf die Entscheidung zuging, hieß es, dass es nicht gehe. Er erinnert in diesem Zusammenhang an das Gebiet Linderhausen. Die Idee mit dem Gebiet Bahnhof Loh sei gut, aber der Eigentümer des Bereichs sei die BEG, die ihre Preisvorstellungen habe. Daher sei man dazu übergegangen, dort Wohngebiet vorzusehen.

Zu den unterschiedlichen Interessen können im Laufe des Planverfahrens Lösungen gefunden werden, so auch die Bodenbeschaffenheit in diesem Verfahren genauer betrachtet werden. Und zur Parkplatzfrage könne es nicht sein, dass die Stadt einem Gastronom Parkflächen zur Verfügung stelle. Auch hierzu werde eine Lösung gefunden.

 


Beschluss:

 

1.    Gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 102 „Gewerbegebiet Brunnen“ im beschleunigten Verfahren beschlossen.    
Von der Umweltprüfung gem. § 2 (5) BauGB, vom Umweltbericht gem. § 21 BauGB, der Angabe gem. § 3 (2) Satz 2 BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10 (4) BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.    
Das Plangebiet beinhaltet das Flurstück der Gemarkung Schwelm, Flur 7, Flurstück 506 tlw.. Der genaue Geltungsbereich setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 Abs. 7) BauGB.  

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des beigefügten Vorentwurfs die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB (öffentliche Auslegung für die Dauer 1 Monats) durchzuführen.     
     

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des beigefügten Vorentwurfs die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB  durchzuführen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

20

 

dagegen:

17

 

Enthaltungen:

1