Sitzung: 26.11.2015 Rat der Stadt Schwelm
Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter
Abstimmung: Ja: 34, Enthaltungen: 3
Vorlage: 246/2015
Die Bürgermeisterin schlägt vor, der aus der Anlage zur Vorlage
246/2015 zu entnehmenden Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW aus
nachstehenden Gründen nicht zu folgen.
Die Bergstraße sei,
wie bereits eingangs von ihr erwähnt, eine von ca. 70 Wohnungen bzw. Unterkünften,
die die Verwaltung für die Unterbringung von schutzsuchenden Menschen anmieten
konnte. Keine andere Anmietung sei in den politischen Gremien beraten worden,
was durch die in dem Bereich erforderliche Schnelligkeit oder aufgrund der
durch die kurzfristigen Vorlaufzeiten mangelnden Reaktionszeit auch gar nicht
möglich gewesen sei.
Im vorliegenden
Fall habe es den Abschluss eines rechtsverbindlichen Mietvertrages gegeben, und
für die Verwaltung sei in der hier vorliegenden Situation wichtig, dass sich
die Vertragsseiten gegenseitig auf einen verlässlichen Partner einstellen
können.
Anschließend stellt
Frau Grollmann den nachstehenden Wortlaut ihres Beschlussvorschlages vor.
Nach erfolgter
Beschlussfassung bittet Herr Gießwein, wie in der Vergangenheit in solchen
Fällen geschehen, die personenbezogenen Daten im Nachgang noch nichtöffentlich
bekannt zu geben.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Antragsteller mitzuteilen, dass einem Antrag nicht gefolgt und der Mietvertrag nach aktuellem Kenntnisstand so vollzogen werden soll.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
x |
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dafür |
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dagegen: |
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Enthaltungen: |
3 |