Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter

Abstimmung: Ja: 34, Enthaltungen: 3

Die Bürgermeisterin schlägt vor, der aus der Anlage zur Vorlage 246/2015 zu entnehmenden Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW aus nachstehenden Gründen nicht zu folgen.

 

Die Bergstraße sei, wie bereits eingangs von ihr erwähnt, eine von ca. 70 Wohnungen bzw. Unterkünften, die die Verwaltung für die Unterbringung von schutzsuchenden Menschen anmieten konnte. Keine andere Anmietung sei in den politischen Gremien beraten worden, was durch die in dem Bereich erforderliche Schnelligkeit oder aufgrund der durch die kurzfristigen Vorlaufzeiten mangelnden Reaktionszeit auch gar nicht möglich gewesen sei.

 

 

 

Im vorliegenden Fall habe es den Abschluss eines rechtsverbindlichen Mietvertrages gegeben, und für die Verwaltung sei in der hier vorliegenden Situation wichtig, dass sich die Vertragsseiten gegenseitig auf einen verlässlichen Partner einstellen können.

 

Anschließend stellt Frau Grollmann den nachstehenden Wortlaut ihres Beschlussvorschlages vor.

 

Nach erfolgter Beschlussfassung bittet Herr Gießwein, wie in der Vergangenheit in solchen Fällen geschehen, die personenbezogenen Daten im Nachgang noch nichtöffentlich bekannt zu geben.

 


Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Antragsteller mitzuteilen, dass einem Antrag nicht gefolgt und der Mietvertrag nach aktuellem Kenntnisstand so vollzogen werden soll.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x

 

dafür

 

 

dagegen:

 

 

Enthaltungen:

3