Sitzung: 26.11.2015 Rat der Stadt Schwelm
Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter
Abstimmung: Ja: 33
Vorlage: 243/2015
Frau Lubitz fragt sich, warum die Abfallgebühren
von den TBS bereits beschlossen worden seien, wo erst am 30.11.2015 der
Kreisausschuss über die Abfallgebühren berate. Anschließend stellt sie fest,
dass bei Biomüll eine Gebührenerhöhung erfolgen solle und bei 1.000-l-
Restabfallbehältern hingegen eine Gebührenreduzierung. Dies laufe dem Ziel der
Mülltrennung entgegen.
Herr Flocke erläutert, dass für große und
kleine Behälter getrennte Gebührenkalkulationen angestellt werden. Der Aufwand
bei den Großbehältern habe sich anders verändert, als der bei den kleinen
Müllgefäßen. Diese unterschiedliche Entwicklung sei nochmals dargestellt
worden. Zu der lt. Verwaltungsvorlage zu erwartenden Steigerung der Gebühren
des Kreises gehe er davon aus, diese in 2016 abfedern zu können.
Da die heutige Sitzung des Rates die letzte
des Jahres sei, werde der Beschluss benötigt, um die Satzungen noch vor
Jahreswechsel bekanntmachen zu können.
Beschluss:
Der Rat macht keinen
Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
x |
Herr Schwunk war während der Abstimmung nicht anwesend.