Frau Lubitz fragt sich, warum die Abfallgebühren von den TBS bereits beschlossen worden seien, wo erst am 30.11.2015 der Kreisausschuss über die Abfallgebühren berate. Anschließend stellt sie fest, dass bei Biomüll eine Gebührenerhöhung erfolgen solle und bei 1.000-l- Restabfallbehältern hingegen eine Gebührenreduzierung. Dies laufe dem Ziel der Mülltrennung entgegen.

 

Herr Flocke erläutert, dass für große und kleine Behälter getrennte Gebührenkalkulationen angestellt werden. Der Aufwand bei den Großbehältern habe sich anders verändert, als der bei den kleinen Müllgefäßen. Diese unterschiedliche Entwicklung sei nochmals dargestellt worden. Zu der lt. Verwaltungsvorlage zu erwartenden Steigerung der Gebühren des Kreises gehe er davon aus, diese in 2016 abfedern zu können.

 

Da die heutige Sitzung des Rates die letzte des Jahres sei, werde der Beschluss benötigt, um die Satzungen noch vor Jahreswechsel bekanntmachen zu können.

 


Beschluss:

 

Der Rat macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x

 

Herr Schwunk war während der Abstimmung nicht anwesend.