Herr Kirschner führt aus, dass die Hundesteuer
sicher nicht die wesentlichste Steuer für die Bürgerinnen und Bürger sei, diese aber
auch eine gewisse Steuerfunktion innehabe. Gleichzeitig greife die Hundesteuer
in einen sensiblen Bereich der Bürgerschaft ein. Hunde seien für allein lebende
und ältere Menschen ein ganz besonderes Thema. Dennoch begrüße er grundsätzlich
den Antrag der Verwaltung, die Hundehalter in die Pflicht zu nehmen.
Seinerzeit habe sich die Politik in 2010 auf
eine stärkere Staffelung der Beträge verständigt. Die SPD würde es begrüßen,
die Gebührenerhöhung für den ersten Hund auf 120 € und im Gegenzug für den
dritten Hund auf 190 € vorzunehmen. Des Weiteren bitte er die Verwaltung, zu
prüfen, inwieweit eine deutlich stärkere Besteuerung von Kampfhunden erfolgen
könne und welche finanziellen Auswirkungen sich daraus ergeben würden. Zum
Vergleich führt er Gebührensätze aus den Städten Wuppertal, Düsseldorf und
Lüdenscheid an.
Hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit
gebe es Rechtsprechungen, nach denen Werte bis 1.000 € akzeptabel seien.
Zusammengefasst regt er an, für den ersten
Hund 120 €, für zwei Hunde 155 € und für drei und mehr Hunde 190 € zu fordern
und zusätzlich sog. Listenhunde zu besteuern.
Frau Mollenkott erläutert, dass nach
Recherche und in Abstimmung mit dem Ordnungsamtsbereich in Schwelm nicht mehr
als 10 Listenhunde gehalten werden.
Herr Schier weist darauf hin, dass viele
Städte für Listenhunde durchaus 1.000 € Hundesteuer fordern, wenn aber nach
Überprüfung festgestellt werde, dass diese nicht gefährlich seien, eine
Einstufung in die normalen Klassen erfolge. Er bitte, das auch mit Blick darauf
zu prüfen, dass diese Tiere eine schwere Position in Tierheimen haben. Eine
Einstufung sollte nach dem Charakter vorgenommen werden.
Als nächstes spricht Herr Schier die Befreiung
der „Tierheimhunde“ für nur noch ein Jahr an. Er habe von Tierheimen gehört,
dass diese die Hunde nicht mehr annehmen und erkundigt sich, ob diese Gefahr
auch für Schwelm gesehen werde.
Herr Schweinsberg räumt zunächst zu den
angesprochenen Listenhunden ein, den Antrag noch um diese Position zu ergänzen.
Zu der Anmerkung des Herrn Schier teilt er mit, dass er sich dieses Risikos
bewusst sei, es aber zum jetzigen Zeitpunkt durchaus um eine hypothetische
Annahme handle. Ggf. könne dann ein neuer Satzungsentwurf vorgelegt werden.
Herr Gießwein schlägt vor, die Anregung des
Herrn Kirschner zu prüfen und das ganze in einen Prüfauftrag umzuwandeln und
diesen für den nächsten Finanzausschuss und Rat aufzubereiten.
Frau Grollmann erklärt sodann, dass die Verwaltung
die Vorlage an dieser Stelle zurückziehe
und die Thematik mit einer neuen Vorlage erneut einbringe.