Herr Philipp bezieht sich auf die Ausf?hrungen auf Seite 3 der Verwaltungsvorlage (?konkurrierende Belange?) und k?ndigt an, dass seine Fraktion dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht folgen werde.

Herr Feldmann f?hrt an, dass es dort eine ans?ssige Nachbarschaft gebe, die sich seit Anfang 2015 dort einen Bauplatz eingerichtet habe und Schwierigkeiten bekommen werde, einen anderen Platz zu finden.

Herr Striebeck weist darauf hin, dass den Nachbarschaften, die um Hilfe ersuchen, stets mit viel M?he zur Seite gestanden worden sei, eine Fl?che zu finden. Er hoffe, dies auch weiterhin tun zu k?nnen.

Herr Fl?sh?h bringt in Erinnerung, dass sich der Antrag, das Gebiet als Gewerbegebiet zu entwickeln und die Suche der Nachbarschaft seinerzeit ?berschnitten haben. Daher habe er den ehemaligen B?rgermeister bewusst gebeten, der Nachbarschaft deutlich zu machen und die Vertr?ge entsprechend zu gestalten, dass wenn die Entwicklung erfolge, dass sich dann die Nachbarschaft einen neuen Platz suchen m?sse. Frau Grollmann und er haben eine Veranstaltung der S?dwestf?lischen Industrie und Handelskammer (SIHK) besucht, in der Fl?chen f?r die gewerbliche Entwicklung im Ennepe-Ruhr-Kreis thematisiert worden seien.

Andere St?dte haben wesentlich mehr Kapazit?ten als Schwelm. Wichtig sei, dieses Thema auch in Schwelm nach vorne zu bringen. Heute solle zun?chst der Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Eine andere Alternative zur Steuererh?hung k?nne eben auch sein, mehr Steuerzahler zu gewinnen. Die CDU-Fraktion wolle auch an dieser kleinen Fl?che deutlich machen, dass eine gewerbliche Entwicklung nicht aus den Augen verloren werde.

Herr Feldmann spricht die Schwermetallbelastung des betroffenen Gebietes an und die Belastung hinsichtlich einer Standfestigkeit. F?r ihn sei die Rheinische Stra?e durchaus eine ad?quate M?glichkeit f?r derartige Diskussionen.


Beschluss:

1.    Gem?? ? 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit ? 13a BauGB vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit g?ltigen Fassung wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 102 ?Gewerbegebiet Brunnen? im beschleunigten Verfahren beschlossen. ???
Von der Umweltpr?fung gem. ? 2 (5) BauGB, vom Umweltbericht gem. ? 21 BauGB, der Angabe gem. ? 3 (2) Satz 2 BauGB und der zusammenfassenden Erkl?rung gem. ? 10 (4) BauGB wird abgesehen; ? 4c BauGB ist nicht anzuwenden.????
Das Plangebiet beinhaltet das Flurst?ck der Gemarkung Schwelm, Flur 7, Flurst?ck 506 tlw.. Der genaue Geltungsbereich setzt der Bebauungsplan fest (? 9 Abs. 7) BauGB.??

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des beigef?gten Vorentwurfs die Beteiligung der ?ffentlichkeit gem. ? 3 (2) BauGB (?ffentliche Auslegung f?r die Dauer 1 Monats) durchzuf?hren.?????

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des beigef?gten Vorentwurfs die Beteiligung der Beh?rden und sonstiger Tr?ger ?ffentlicher Belange gem. ? 4 (2) BauGB? durchzuf?hren.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

daf?r

10

dagegen:

8

Enthaltungen: