Sitzung: 19.11.2015 Hauptausschuss
Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 8
Vorlage: 184/2015/1
Herr Philipp bezieht sich auf die
Ausführungen auf Seite 3 der Verwaltungsvorlage („konkurrierende Belange“) und
kündigt an, dass seine Fraktion dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht
folgen werde.
Herr Feldmann führt an, dass es dort eine
ansässige Nachbarschaft gebe, die sich seit Anfang 2015 dort einen Bauplatz
eingerichtet habe und Schwierigkeiten bekommen werde, einen anderen Platz zu
finden.
Herr Striebeck weist darauf hin, dass den
Nachbarschaften, die um Hilfe ersuchen, stets mit viel Mühe zur Seite gestanden
worden sei, eine Fläche zu finden. Er hoffe, dies auch weiterhin tun zu können.
Herr Flüshöh bringt in Erinnerung, dass sich
der Antrag, das Gebiet als Gewerbegebiet zu entwickeln und die Suche der
Nachbarschaft seinerzeit überschnitten haben. Daher habe er den ehemaligen
Bürgermeister bewusst gebeten, der Nachbarschaft deutlich zu machen und die
Verträge entsprechend zu gestalten, dass wenn die Entwicklung erfolge, dass
sich dann die Nachbarschaft einen neuen Platz suchen müsse. Frau Grollmann und
er haben eine Veranstaltung der Südwestfälischen Industrie und Handelskammer
(SIHK) besucht, in der Flächen für die gewerbliche Entwicklung im
Ennepe-Ruhr-Kreis thematisiert worden seien.
Andere Städte haben wesentlich mehr
Kapazitäten als Schwelm. Wichtig sei, dieses Thema auch in Schwelm nach vorne
zu bringen. Heute solle zunächst der Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Eine
andere Alternative zur Steuererhöhung könne eben auch sein, mehr Steuerzahler
zu gewinnen. Die CDU-Fraktion wolle auch an dieser kleinen Fläche deutlich
machen, dass eine gewerbliche Entwicklung nicht aus den Augen verloren werde.
Herr Feldmann spricht die
Schwermetallbelastung des betroffenen Gebietes an und die Belastung
hinsichtlich einer Standfestigkeit. Für ihn sei die Rheinische Straße durchaus
eine adäquate Möglichkeit für derartige Diskussionen.
Beschluss:
1. Gemäß
§ 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 102 „Gewerbegebiet Brunnen“ im beschleunigten Verfahren
beschlossen.
Von der Umweltprüfung gem. § 2 (5) BauGB, vom Umweltbericht gem. § 21 BauGB,
der Angabe gem. § 3 (2) Satz 2 BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gem. §
10 (4) BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Das Plangebiet beinhaltet das Flurstück der Gemarkung Schwelm, Flur 7,
Flurstück 506 tlw.. Der genaue Geltungsbereich setzt der Bebauungsplan fest (§
9 Abs. 7) BauGB.
2. Die
Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des beigefügten Vorentwurfs die
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB (öffentliche Auslegung für
die Dauer 1 Monats) durchzuführen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des beigefügten Vorentwurfs die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
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dafür |
10 |
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dagegen: |
8 |
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Enthaltungen: |
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