Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 5

Herr Kranz findet es sehr ungünstig, wenn die Vorberatung des Verwaltungsrates der Technischen Betriebe Schwelm nur zwei Tage vor endgültiger Beschlussfassung im Rat stattfinde und das Ergebnis hieraus vorher nicht mehr in den Fraktionen beraten werden könne. Anschließend erläutert er, warum seine Fraktion der Vorlage nicht zustimmen und dem Rat damit empfehlen werde, von seinem Weisungsrecht Gebrauch zu machen.

 

Herr Schweinsberg stellt richtig, dass die Vorberatung bereits in der  September-Sitzung stattgefunden habe.

 

Frau Lubitz bemängelt, dass die Bürgerinnen und Bürger die vollständige Auszahlung des Überschusses an die Stadt durch Gebührenerhöhungen zu spüren bekommen. Der Rückgang der Kosten für den Winterdienst sei nachvollziehbar, sie verstehe aber nicht die gravierende Erhöhung, auch bei der Straßenreinigung, die von der Bürgerschaft getragen werden müsse.

 

Herr Schweinsberg verweist auf einen zugrunde liegenden Beschluss und stellt richtig, dass wenn die TBS nicht den gesamten Überschuss abgeführt hätten, diese Mindereinnahme durch die Hebesätze der Grundsteuer B mit Auswirkung für die Bürgerinnen und Bürger hätte kompensiert werden müssen.

 

Nach Auffassung des Herrn Kranz sei der Haushalt der TBS ein Gebührenhaushalt und nicht darauf auszurichten, Gewinne zu erzielen.

 

Herr Kick verweist auf die regelmäßige Prüfung der Gebührenkalkulationen durch die Rechnungsprüfer.

 


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Schwelm macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

30

 

dagegen:

5

 

Enthaltungen: