Sitzung: 26.11.2015 Rat der Stadt Schwelm
Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 5
Vorlage: 228/2015
Herr Kranz findet es sehr ungünstig, wenn die
Vorberatung des Verwaltungsrates der Technischen Betriebe Schwelm nur zwei Tage
vor endgültiger Beschlussfassung im Rat stattfinde und das Ergebnis hieraus
vorher nicht mehr in den Fraktionen beraten werden könne. Anschließend
erläutert er, warum seine Fraktion der Vorlage nicht zustimmen und dem Rat
damit empfehlen werde, von seinem Weisungsrecht Gebrauch zu machen.
Herr Schweinsberg stellt richtig, dass die
Vorberatung bereits in der
September-Sitzung stattgefunden habe.
Frau Lubitz bemängelt, dass die Bürgerinnen
und Bürger die vollständige Auszahlung des Überschusses an die Stadt durch
Gebührenerhöhungen zu spüren bekommen. Der Rückgang der Kosten für den
Winterdienst sei nachvollziehbar, sie verstehe aber nicht die gravierende Erhöhung,
auch bei der Straßenreinigung, die von der Bürgerschaft getragen werden müsse.
Herr Schweinsberg verweist auf einen zugrunde
liegenden Beschluss und stellt richtig, dass wenn die TBS nicht den gesamten
Überschuss abgeführt hätten, diese Mindereinnahme durch die Hebesätze der
Grundsteuer B mit Auswirkung für die Bürgerinnen und Bürger hätte kompensiert
werden müssen.
Nach Auffassung des Herrn Kranz sei der
Haushalt der TBS ein Gebührenhaushalt und nicht darauf auszurichten, Gewinne zu
erzielen.
Herr Kick verweist auf die regelmäßige
Prüfung der Gebührenkalkulationen durch die Rechnungsprüfer.
Beschluss:
Der Rat der Stadt
Schwelm macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der
TBS-Unternehmenssatzung.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
|
|
dafür |
30 |
|
dagegen: |
5 |
|
Enthaltungen: |
|