Herr Walter Betz erkundigt sich zur Bergstraße 7, wie viele Flüchtlinge dort zurzeit wohnen und wie viele dort maximal untergebracht werden können, ob es sich bei dieser Unterkunft um eine Durchgangsunterkunft handle und wie diese bezeichnet würde.

 

Herr Menke erläutert, dass seines Wissens aktuell dort 18 Personen wohnen und die Unterkunft für maximal 25 Personen ausgelegt sei. Geplant sei, die dort untergebrachten Personen zeitnah in anderen Wohnungen unterzubringen, da es sich bei der Bergstraße 7 nicht um eine Dauerunterbringungseinrichtung, sondern um  eine Übergangseinrichtung handle.

 

Herr Betz spricht die Leihstraße 8 an, in der auch noch zwei Wohnungen angemietet worden seien und fragt, ob diese beiden Wohnungen bei der Bemessung von maximal 25 Personen einbezogen seien oder es diese Wohnungen zusätzlich gebe.

 

Herr Menke erläutert, dass sich seine Ausführungen auf die Bergstraße 7 und nicht auf die Leihstraße bezogen haben. Ob und wann die Leihstraße angemietet werde, stehe in Überlegung.

 

Herr Betz fragt sodann, wie es hinsichtlich der Gestaltungssatzung für den Altstadtbereich weitergehe und wann diese beschlossen werde.

 

Herr Guthier erläutert den Verfahrensstand, der aller Voraussicht nach im Januar zu Ende gebracht werden könne. Bisher habe es keine Einwände gegeben.

 

Herr Meese aus der Präsidentenstraße stellt eine Frage zu den möglichen Gewerbeflächen in Schwelm. Er habe der Presse entnommen, dass Herr Stoffels angemahnt habe, dass zu wenig gewerbliche Flächen in Schwelm ausgewiesen seien.

 

Unter Hinweis auf die Ausführungen in Vorlage 184/2015/1 (Gewerbegebiet Brunnen, TOP 9 der Sitzung) bittet Herr Meese um weitere Erläuterungen zur Verfügbarkeit „restriktionsfreier“ Gewerbeflächen in Schwelm. Er bezieht sich hierbei auch auf die Redebeiträge in einer jüngst  stattgefundenen Veranstaltung der SIHK.

Herr Guthier erläutert zunächst die in der Vorlage dargestellten Verfahrensschritte zur Bewältigung der Bodenproblematik im Plangebiet.

 

Herr Flüshöh ergänzt mit Hinweisen auf die Zielsetzung der in der SIHK-Veranstaltung angesprochenen „Interkommunalen Gewerbeflächenentwicklung“ und stellt die Unterschiede in den jeweiligen „Planungsebenen“ heraus.

 

Herr Guthier bietet Herrn Meese daraufhin weitere Informationen zu den diesbezüglichen Beratungen des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung (AUS) an (z.B. Vorlage 196/2015 aus dem AUS vom 29.9.2015).