Sitzung: 29.10.2015 Hauptausschuss
Beschluss: vertagt zum nächsten Gremium
Abstimmung: Ja: 18
Vorlage: 231/2015/1
Die Bürgermeisterin informiert einleitend, dass die auf den Tischen
ausgelegte Vorlage 231/2015/1 die von der Verwaltung in der Sitzung des Rates
zurückgezogene Vorlage 231/2015 ersetze.
Lt. seinerzeitigem Beschluss sei die Federführung in der Angelegenheit
dem Hauptausschuss übertragen worden.
Sie bittet Frau Bozorgzadeh von der Firma Drees und Sommer zunächst um
Vorstellung ihrer vorbereiteten Präsentation (Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt).
Im Anschluss stellt Frau Bozorgzadeh in ihrem Vortrag die von ihr
erarbeiteten Vergleiche der drei angedachten Varianten für die Zentralisierung
der Verwaltung samt ihrer Auswirkungen
auf den Haushalt vor und beantwortet im Nachfolgenden Fragen.
Herr Stutzenberger vermisst bei den jeweiligen Betrachtungen den Punkt
der Erreichbarkeit der Gebäude.
Frau Bozorgzadeh erklärt, dass die verkehrliche Anbindung und Bewertung
der Parkplatzsituation nicht Bestandteil der Untersuchung gewesen sei. Diese
Bewertung gehe in den verkehrlichen Bereich hinein und nicht in die
baukonstruktive und wirtschaftliche Betrachtung der Gebäude.
Herr Feldmann teilt mit, dass sich die Fraktion DIE LINKE. einen Neubau
hinter dem jetzigen Rathaus vorstellen könne. Gleichzeitig vertrete sie die Meinung,
die öffentliche Sporthalle der GHS beizubehalten. Er erkundigt sich, ob es bei
Umbau der GHS Untersuchungen hinsichtlich der Statik gebe, da sich im unteren
Bereich des Gebäudes die Duschräume und Umkleidekabinen befinden. Ebenfalls
könne sich seine Fraktion nicht vorstellen, dass die Nahverkehrsbusse bis in
das Wohngebiet fahren können, in dem sich die GHS befinde. Nach seiner
Auffassung ist der Bereich zu weit von der Innenstadt entfernt. Daher könne
sich die Fraktion DIE LINKE. nur einen Neubau in der Innenstadt vorstellen.
Zur Frage der Statik erläutert Frau Bozorgzadeh, dass diese bei dem
Sanierungsgedanken berücksichtigt worden sei. Auch die Turnhalle sei in die
Nutzung mit einbezogen worden. Bei der Bewertung sei die Kubatur übernommen und
ein Abriss mit anschließendem Neubau vorgenommen worden. Die bestehende Statik würde den Umbau nicht aushalten.
Herr Kick bezieht sich auf die auf Seite 6 dargestellten Auswirkungen
auf den Haushalt 2016 – 2022 und den Auszug aus Betrachtung 2016 – 2038. Er
erkundigt sich, ob die Betrachtung bis 2038 auch durchgängig vorliege und warum
diese nicht auch als Folie vorgestellt worden sei.
Frau Bozorgzadeh erläutert, dass der Betrachtungszeitraum bewusst so
gewählt worden sei, weil sich dort die maßgeblichen Abweichungen befinden. Sie
führt im Anschluss beispielhafte Maßnahmen auf, die nach dem gewählten Zeitraum
in der Bewertung keine wesentliche Rolle mehr spielen.
Auf eine Nachfrage des Herrn Kick, ob die auf Folie 6 ausgewiesenen
Differenz von 700.000 € bei Neubau und Sanierung bis 2038 konstant bleiben
werde, antwortet Frau Bozorgzadeh, dass sich die Differenz in den Folgejahren
sicherlich verringere.
Herr Gießwein teilt mit, dass es unter dem Gebäude der GHS aufgrund der
dort befindlichen Bunker eine gute Statik gebe. Im Hinblick auf die in der
Betrachtung offensichtlich an den Werten der Bilanz ausgerichteten
Verkaufserlöse, ist er der Auffassung, dass diese realitätsnäher betrachtet
werden müssen. Er könne sich nicht vorstellen, dass ein Gebäude mit einem
derart großen Bunker einen nur so geringen Verkaufserlös erziele.
Gleichzeitig erkundigt er sich, ob Frau Bozorgzadeh zu einer möglichen
statischen Aufrüstung der Turnhalle anstelle eines Abrisses und Neubaus mit
einem Architekten gesprochen habe.
Frau Bozorgzadeh erwidert, dass sie selbst Architektin sei und sich
alles angesehen habe. Eine statische Aufrüstung sei nicht möglich.
Zu der Frage des Verkaufserlöses fügt sie hinzu, dass Verkehrswerte oder
Marktwerte schwierig zu ermitteln seien und somit die Frage, was als
Verkaufserlös angesetzt werden könne, schwer zu beantworten sei. Wenn es lt.
Marktlage einen Interessenten gebe, der genau so eine Konstellation mit einem
Bunker suche, sehe der Marktpreis anders aus, als wenn der Verkehrswert
ermittelt werde. Alles in allem könne nur mit Annäherungswerten kalkuliert
werden.
Auf die Frage des Herrn Flüshöh zur eingeschossigen Turnhalle mit
zweigeschossigem Aufbau erläutert Frau Bozorgzadeh, dass man dort auf den dann
vorhandenen Kubus eine Zwischendecke setze. Es sei allein eine Frage zwischen
technischer Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit.
Auf Nachfrage des Herrn Flüshöh, ob dies von ihr geprüft worden oder
eher spontane Einschätzung sei, bestätigt Frau Bozorgzadeh letzteres.
Herrn Feldmann ist noch ratlos, welchen Beschluss er fassen soll. Für
ihn seien heute neue Aspekte hinzugekommen.
Frau Grollmann dankt Frau Bozorgzadeh für ihre Ausführungen und stellt
zur allgemeinen Diskussion, wie in der Angelegenheit nun weiter verfahren
werden solle.
Sie habe den Eindruck gewonnen, dass es für einige Ausschussmitglieder
neue Erkenntnisse gegeben habe, so dass sie heute noch keinen
Grundsatzbeschluss fassen können.
Bisher gab es den „Ob-Beschluss“ und den Auftrag an die Verwaltung aus
2012. Die verkehrliche Anbindung war nicht Bestandteil des Auftrags.
Die Bürgermeisterin schlägt daher vor, die Informationen in Ruhe zu
überdenken und im folgenden Finanzausschuss eine Entscheidung zu treffen.
Herr Kick fragt nach, ob dem Hauptausschuss nur die Federführung
übertragen worden sei oder ob er auch die abschließende Entscheidung treffen
solle, was seines Erachtens bei einem solchen Projekt nur der Rat beschließen
könne.
Herr Schweinsberg ist erinnerlich, dass seinerzeit gesagt worden sei,
dass für die Koordination der Hauptausschuss und für die abschließende
Entscheidung der Rat zuständig sei.
Herrn Stutzenberger fehlen für eine Entscheidungsfindung die für ihn
wichtigen Aussagen zur jeweiligen verkehrlichen Anbindung und
Parkplatzsituation. Diese Fragen sollten auf jeden Fall beleuchtet und für eine
Grundsatzentscheidung ergänzt werden.
Frau Grollmann sichert zu, die Anregung mitzunehmen.
Herr Schweinsberg erinnert an dieser Stelle an die Verfügung der
Bezirksregierung Arnsberg, nach der die Zentralisierung der Verwaltung eine der
Haushaltssanie-rungsmaßnahmen darstelle und aus Gründen der Zeit kurzum eine
Grundsatzentscheidung getroffen werden müsse. Im Anschluss werde es noch die
Beteiligung vieler Fachausschüsse zu unterschiedlichsten Fragestellungen geben.
Aber die Politik müsse nun sagen, welcher Variante sich angenähert werden
solle.
Wenn zwischendurch schwere Hemmnisse auftreten, könne die Thematik an
den Hauptausschuss zurückgegeben werden, der die nächsten Schritte überlegen,
getroffene Grundsatzentscheidungen ggf. überdenken und anders treffen könne.
Herr Flüshöh hält den Vorschlag der Bürgermeisterin für sinnvoll, die
Angelegenheit zur weiteren Erörterung zunächst in den Finanzausschuss am
05.11.2015 zu vertagen und stellt einen dementsprechenden Antrag.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
x |