Beschluss: vertagt zum nächsten Gremium

Abstimmung: Ja: 18

Die Bürgermeisterin informiert einleitend, dass die auf den Tischen ausgelegte Vorlage 231/2015/1 die von der Verwaltung in der Sitzung des Rates zurückgezogene Vorlage 231/2015 ersetze.

 

Lt. seinerzeitigem Beschluss sei die Federführung in der Angelegenheit dem Hauptausschuss übertragen worden.

 

Sie bittet Frau Bozorgzadeh von der Firma Drees und Sommer zunächst um Vorstellung ihrer vorbereiteten Präsentation (Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt).

 

Im Anschluss stellt Frau Bozorgzadeh in ihrem Vortrag die von ihr erarbeiteten Vergleiche der drei angedachten Varianten für die Zentralisierung der Verwaltung samt  ihrer Auswirkungen auf den Haushalt vor und beantwortet im Nachfolgenden Fragen.

 

Herr Stutzenberger vermisst bei den jeweiligen Betrachtungen den Punkt der  Erreichbarkeit der Gebäude.

Frau Bozorgzadeh erklärt, dass die verkehrliche Anbindung und Bewertung der Parkplatzsituation nicht Bestandteil der Untersuchung gewesen sei. Diese Bewertung gehe in den verkehrlichen Bereich hinein und nicht in die baukonstruktive und wirtschaftliche Betrachtung der Gebäude.

 

Herr Feldmann teilt mit, dass sich die Fraktion DIE LINKE. einen Neubau hinter dem jetzigen Rathaus vorstellen könne. Gleichzeitig vertrete sie die Meinung, die öffentliche Sporthalle der GHS beizubehalten. Er erkundigt sich, ob es bei Umbau der GHS Untersuchungen hinsichtlich der Statik gebe, da sich im unteren Bereich des Gebäudes die Duschräume und Umkleidekabinen befinden. Ebenfalls könne sich seine Fraktion nicht vorstellen, dass die Nahverkehrsbusse bis in das Wohngebiet fahren können, in dem sich die GHS befinde. Nach seiner Auffassung ist der Bereich zu weit von der Innenstadt entfernt. Daher könne sich die Fraktion DIE LINKE. nur einen Neubau in der Innenstadt vorstellen.

 

Zur Frage der Statik erläutert Frau Bozorgzadeh, dass diese bei dem Sanierungsgedanken berücksichtigt worden sei. Auch die Turnhalle sei in die Nutzung mit einbezogen worden. Bei der Bewertung sei die Kubatur übernommen und ein Abriss mit anschließendem Neubau vorgenommen worden. Die bestehende  Statik würde den Umbau nicht aushalten.

 

Herr Kick bezieht sich auf die auf Seite 6 dargestellten Auswirkungen auf den Haushalt 2016 – 2022 und den Auszug aus Betrachtung 2016 – 2038. Er erkundigt sich, ob die Betrachtung bis 2038 auch durchgängig vorliege und warum diese nicht auch als Folie vorgestellt worden sei.

 

Frau Bozorgzadeh erläutert, dass der Betrachtungszeitraum bewusst so gewählt worden sei, weil sich dort die maßgeblichen Abweichungen befinden. Sie führt im Anschluss beispielhafte Maßnahmen auf, die nach dem gewählten Zeitraum in der Bewertung keine wesentliche Rolle mehr spielen.

 

Auf eine Nachfrage des Herrn Kick, ob die auf Folie 6 ausgewiesenen Differenz von 700.000 € bei Neubau und Sanierung bis 2038 konstant bleiben werde, antwortet Frau Bozorgzadeh, dass sich die Differenz in den Folgejahren sicherlich verringere.

 

Herr Gießwein teilt mit, dass es unter dem Gebäude der GHS aufgrund der dort befindlichen Bunker eine gute Statik gebe. Im Hinblick auf die in der Betrachtung offensichtlich an den Werten der Bilanz ausgerichteten Verkaufserlöse, ist er der Auffassung, dass diese realitätsnäher betrachtet werden müssen. Er könne sich nicht vorstellen, dass ein Gebäude mit einem derart großen Bunker einen nur so geringen Verkaufserlös erziele.

Gleichzeitig erkundigt er sich, ob Frau Bozorgzadeh zu einer möglichen statischen Aufrüstung der Turnhalle anstelle eines Abrisses und Neubaus mit einem Architekten gesprochen habe.

 

Frau Bozorgzadeh erwidert, dass sie selbst Architektin sei und sich alles angesehen habe. Eine statische Aufrüstung sei nicht möglich.

Zu der Frage des Verkaufserlöses fügt sie hinzu, dass Verkehrswerte oder Marktwerte schwierig zu ermitteln seien und somit die Frage, was als Verkaufserlös angesetzt werden könne, schwer zu beantworten sei. Wenn es lt. Marktlage einen Interessenten gebe, der genau so eine Konstellation mit einem Bunker suche, sehe der Marktpreis anders aus, als wenn der Verkehrswert ermittelt werde. Alles in allem könne nur mit Annäherungswerten kalkuliert werden.

 

 

Auf die Frage des Herrn Flüshöh zur eingeschossigen Turnhalle mit zweigeschossigem Aufbau erläutert Frau Bozorgzadeh, dass man dort auf den dann vorhandenen Kubus eine Zwischendecke setze. Es sei allein eine Frage zwischen technischer Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit.

Auf Nachfrage des Herrn Flüshöh, ob dies von ihr geprüft worden oder eher spontane Einschätzung sei, bestätigt Frau Bozorgzadeh letzteres.

 

 

Herrn Feldmann ist noch ratlos, welchen Beschluss er fassen soll. Für ihn seien heute neue Aspekte hinzugekommen.

 

Frau Grollmann dankt Frau Bozorgzadeh für ihre Ausführungen und stellt zur allgemeinen Diskussion, wie in der Angelegenheit nun weiter verfahren werden solle.

Sie habe den Eindruck gewonnen, dass es für einige Ausschussmitglieder neue Erkenntnisse gegeben habe, so dass sie heute noch keinen Grundsatzbeschluss fassen können.

Bisher gab es den „Ob-Beschluss“ und den Auftrag an die Verwaltung aus 2012. Die verkehrliche Anbindung war nicht Bestandteil des Auftrags.

 

Die Bürgermeisterin schlägt daher vor, die Informationen in Ruhe zu überdenken und im folgenden Finanzausschuss eine Entscheidung zu treffen.

 

Herr Kick fragt nach, ob dem Hauptausschuss nur die Federführung übertragen worden sei oder ob er auch die abschließende Entscheidung treffen solle, was seines Erachtens bei einem solchen Projekt nur der Rat beschließen könne.

 

Herr Schweinsberg ist erinnerlich, dass seinerzeit gesagt worden sei, dass für die Koordination der Hauptausschuss und für die abschließende Entscheidung der Rat zuständig sei.

 

Herrn Stutzenberger fehlen für eine Entscheidungsfindung die für ihn wichtigen Aussagen zur jeweiligen verkehrlichen Anbindung und Parkplatzsituation. Diese Fragen sollten auf jeden Fall beleuchtet und für eine Grundsatzentscheidung ergänzt werden.

 

Frau Grollmann sichert zu, die Anregung mitzunehmen.

 

Herr Schweinsberg erinnert an dieser Stelle an die Verfügung der Bezirksregierung Arnsberg, nach der die Zentralisierung der Verwaltung eine der Haushaltssanie-rungsmaßnahmen darstelle und aus Gründen der Zeit kurzum eine Grundsatzentscheidung getroffen werden müsse. Im Anschluss werde es noch die Beteiligung vieler Fachausschüsse zu unterschiedlichsten Fragestellungen geben. Aber die Politik müsse nun sagen, welcher Variante sich angenähert werden solle.

Wenn zwischendurch schwere Hemmnisse auftreten, könne die Thematik an den Hauptausschuss zurückgegeben werden, der die nächsten Schritte überlegen, getroffene Grundsatzentscheidungen ggf. überdenken und anders treffen könne.

 

Herr Flüshöh hält den Vorschlag der Bürgermeisterin für sinnvoll, die Angelegenheit zur weiteren Erörterung zunächst in den Finanzausschuss am 05.11.2015 zu vertagen und stellt einen dementsprechenden Antrag.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x