Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Herr Martin Schwamborn betritt den Raum und entschuldigt sich für sein verspätetes Erscheinen. Herr Schwamborn ist beratendes Mitglied des Verschönerungsvereins im Kulturausschuss. Da Herr Schwamborn noch zu verpflichten ist, unterbricht die Vorsitzende die Sitzung. Herr Schwamborn wird gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen von der Vorsitzenden eingeführt und zur gesetzmäßigen Wahrnehmung der Aufgaben verpflichtet.

 

Die Sitzung wird fortgesetzt. Die Vorsitzende befragt die anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner, ob Fragen an Ausschuss und Verwaltung gestellt werden möchten. Es meldet sich Frau Bertram und teilt mit, dass Sie als Vertreterin des Fördervereins der Städtischen Musikschule Schwelm einige Fragen zur Musikschule hat. Frau Bertram trägt einen Fragenkatalog vor und übergibt die Zusammenstellung an die Vorsitzende (Anlage 2 der Niederschrift). Die Vorsitzende bittet die Leiterin der Städtischen Musikschule Schwelm, Frau Weidner, und die Bürgermeisterin der Stadt Schwelm, Frau Grollmann, die Fragen zu beantworten.

 

1.    Besteht die Absicht seitens der Verwaltung und des Stadtrats den Fortbestand der Musikschule zu wahren?

Frau Grollmann teilt mit, dass sowohl Politik als auch Verwaltung den Fortbestand der Städtischen Musikschule Schwelm nicht in Frage stellen.

 

2.    Wann findet der Umzug der Musikschule aus dem Gebäude in der Kaiserstraße in die Übergangsgebäude statt?

Frau Weidner berichtet, dass der Rat einen Auszug der Musikschule aus dem Gebäude Kaiserstraße 69 bis zum 31.12.2015 beschlossen hat. Zwischenzeitlich konnten neue Räume ausfindig gemacht werden. In der Grundschule Ländchenweg stehen drei Räume und in der Realschule fünf Räume für die Musikschule zur Verfügung. Die Räume müssen nunmehr hergerichtet werden. U.a. ist ein Anstrich dringend erforderlich. Wenn die Räume fertiggestellt sind, kann der Umzug erfolgen. Frau Weidner weist auf mögliche Probleme beim Zugang hin. Da die Türen stetig geschlossen sein müssen, damit Unbefugte keinen Zutritt haben, müssen die Schülerinnen und Schüler von den Lehrerinnen und Lehrern jeweils an der Tür abgeholt werden. Dies führt zu Mehrkosten, da diese Wegezeiten von den Lehrerinnen und Lehrern zusätzlich geltend gemacht werden. Die Instrumente werden in einem Raum im Obergeschoss des Verwaltungsgebäudes II gelagert.

 

3.    Wie genau ist die dezentrale Durchführung des Musikschulunterrichts nach Schließung des Musikschulgebäudes in der Kaiserstraße geplant?

Frau Weidner teilt mit, dass der Unterricht zukünftig in der Grundschule Ländchenweg, der Dietrich-Bonhoeffer-Realschule und in der Grundschule Engelbertstraße erteilt wird.

 

4.    Wird das Lehrangebot im gleichen Umfang und der gleichen Qualität ermöglicht?

Frau Weidner teilt mit, dass die Musikschule bemüht ist, die bisherige Quantität und Qualität des Unterrichts zu erhalten.

 

5.    Ist die dezentrale Durchführung und Unterbringung des Musikschulunterrichts tatsächlich nur eine Übergangsphase? Wie lang soll diese andauern? Wird die Musikschule nach der Übergangsphase in einem zentralisierten Verwaltungsgebäude mitaufgenommen?

Frau Grollmann führt aus, dass verschiedene Varianten eines neuen Rathauses auf ihre Wirtschaftlichkeit hin geprüft worden sind. Da die Stadt Schwelm eine Stärkungspakt I Kommune ist, muss die Wirtschaftlichkeit das Hauptentscheidungskriterium sein. Frau Grollmann betont, dass die dezentrale Unterbringung der Musikschule nur eine Übergangsphase darstellt, da geplant sei, die Musikschule im neuen Rathaus unterzubringen. Dies gelte im Übrigen auch für die Bücherei.