Sitzung: 22.10.2015 Rat der Stadt Schwelm
Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter
Abstimmung: Ja: 36
Vorlage: 211/2015
Herr Flüshöh führt aus, dass er im Vorfeld der
Unterzeichnung der Dringlichkeitsvorlage mit den Fraktionsvorsitzenden der
entsprechenden Ratsfraktionen Rücksprache gehalten und die Dringlichkeit der Maßnahme
wie ihm von Seiten der Verwaltung geschildert wiedergegeben habe. Anschließend
sei aus einzelnen Fraktionen zu vernehmen gewesen, dass nach Aussage der
Feuerwehr diese Dringlichkeit nicht vorliege. Er habe sich daraufhin nochmals
bei der Feuerwehr vergewissert, dass die Dringlichkeit der Maßnahme durchaus
gegeben war.
Herr Stutzenberger fragt, warum die
Dringlichkeit er jetzt erkannt worden sei. Da der Brandschutz als Top-Thema behandelt werde,
hätten die erforderlichen Maßnahmen eher erkannt werden können. Er möchte die
Dringlichkeit erläutert haben.
Herr Schweinsberg gibt Herrn Stutzenberger
insofern Recht, dass die Probleme seit längerem bekannt seien und Herr Stobbe
und er bisher den Kopf dafür hingehalten und seinerzeit 2011 auf die
Zentralisierung gehofft haben.
Anfang des Jahres sei jedoch eine neue
Begehung unter Anwendung der aktuellen Richtlinien erfolgt, nach der die
Verantwortung nicht mehr getragen werden konnte.
Zumindest die dringlichsten Maßnahmen wie
eine Fluchttreppe im Verwaltungsgebäude I und das Einrichtung von
Brandabschnitten müssen vorgenommen werden.
Frau Lubitz ist erinnerlich, dass die Kosten
anfänglich höher waren, als jetzt ausgewiesen.
Herr Schweinsberg erläutert, dass im
Verwaltungsgebäude II durch interne Umsetzung der Personen aus dem
Dachgeschosses und dem damit brandschutzrechtlich erfüllten Freiräumen der
Dachgeschossetage von Personen eine günstigere Lösung erreicht werden konnte.
Beschluss:
Der Rat genehmigt die vom Bürgermeister und einem weiteren Ratsmitglied am 01.10.2015 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO zur Bewilligung von außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 100.000,-- EUR bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0211.785110 – „Hochbauinvestitionen (Brandschutz) VG I“. Die Deckung ist wie folgt gewährleistet:
- Minderauszahlungen 40.000,-- EUR bei 01.01.13/0039.785110 – „Hochbauinvestitionen GS Nordstadt“
- Minderauszahlungen 60.000,-- EUR bei 01.01.13/0043.785110 – „Hochbauinvestitionen GS Engelbert“
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
x |