Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter

Abstimmung: Ja: 36

Herr Flüshöh führt aus, dass er im Vorfeld der Unterzeichnung der Dringlichkeitsvorlage mit den Fraktionsvorsitzenden der entsprechenden Ratsfraktionen Rücksprache gehalten und die Dringlichkeit der Maßnahme wie ihm von Seiten der Verwaltung geschildert wiedergegeben habe. Anschließend sei aus einzelnen Fraktionen zu vernehmen gewesen, dass nach Aussage der Feuerwehr diese Dringlichkeit nicht vorliege. Er habe sich daraufhin nochmals bei der Feuerwehr vergewissert, dass die Dringlichkeit der Maßnahme durchaus gegeben war.

 

Herr Stutzenberger fragt, warum die Dringlichkeit er jetzt erkannt worden sei. Da der  Brandschutz als Top-Thema behandelt werde, hätten die erforderlichen Maßnahmen eher erkannt werden können. Er möchte die Dringlichkeit erläutert haben.

 

Herr Schweinsberg gibt Herrn Stutzenberger insofern Recht, dass die Probleme seit längerem bekannt seien und Herr Stobbe und er bisher den Kopf dafür hingehalten und seinerzeit 2011 auf die Zentralisierung gehofft haben.

Anfang des Jahres sei jedoch eine neue Begehung unter Anwendung der aktuellen Richtlinien erfolgt, nach der die Verantwortung nicht mehr getragen werden konnte.

Zumindest die dringlichsten Maßnahmen wie eine Fluchttreppe im Verwaltungsgebäude I und das Einrichtung von Brandabschnitten müssen vorgenommen werden.

 

Frau Lubitz ist erinnerlich, dass die Kosten anfänglich höher waren, als jetzt ausgewiesen.

 

Herr Schweinsberg erläutert, dass im Verwaltungsgebäude II durch interne Umsetzung der Personen aus dem Dachgeschosses und dem damit brandschutzrechtlich erfüllten Freiräumen der Dachgeschossetage von Personen eine günstigere Lösung erreicht werden konnte.

 


Beschluss:

 

Der Rat genehmigt die vom Bürgermeister und einem weiteren Ratsmitglied am 01.10.2015 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO zur Bewilligung von außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 100.000,-- EUR bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0211.785110 – „Hochbauinvestitionen (Brandschutz) VG I“. Die Deckung ist wie folgt gewährleistet:

-       Minderauszahlungen 40.000,-- EUR bei 01.01.13/0039.785110 – „Hochbauinvestitionen GS Nordstadt“

-       Minderauszahlungen 60.000,-- EUR bei 01.01.13/0043.785110 – „Hochbauinvestitionen GS Engelbert“

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x