Sitzung: 22.10.2015 Rat der Stadt Schwelm
Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 187/2015
Herr Schweinsberg erläutert, dass auch die
ursprünglich vorgesehene Beratungsfolge der Vorlage 187/2015 eine andere
gewesen sei. Bei einer Einhaltung der Beratungsfolge hätte jedoch erst der Rat
im November erreicht werden können, was zu spät gewesen wäre. Die Vorlage sei
im Verwaltungsrat der Technischen Betriebe Schwelm einstimmig beschlossen
worden.
Auf Bitte des Herrn Lenz um Quantifizierung
des Begriffs „nicht unerheblich“ auf Seite 2 der Sitzungsvorlage erläutert Herr
Flocke, warum eine Bezifferung nicht so ohne weiteres aus dem Stehgreif
erfolgen könne. Im Anschluss führt Herr Flocke unter Bezugnahme auf die Feststellungen des
beteiligten Wirtschaftsprüfers zu einer
weiteren Nachfrage des Herrn Lenz nach den Auswirkungen auf die
Finanzierungsfähigkeit des Betriebes aus und beantwortet eine weitere Nachfrage
des Herrn Feldmann zu einem Wert zu sonstigen Vermögensgegenständen.
Frau Lubitz erkundigt sich nach der
Rechtskonformität einer Vollausschüttung.
Herr Schweinsberg erklärt hierzu, dass der
Verwaltungsrat dem für ihn maßgeblichen Statement des Wirtschaftsprüfers
gefolgt sei und er daher aufgrund dessen Testats keine rechtlichen Bedenken
habe.
Herr Kranz erläutert, warum er gegen den
Beschlussvorschlag stimmen und dem Rat empfehlen werde, von seinem
Weisungsrecht Gebrauch zu machen. Seiner Auffassung nach sei eine
Eigenkapitalverzinsung von 6,5 % nicht mehr zeitgemäß.
Nach kurzer Aufklärung des Herr Schweinsberg,
worüber zu beschließen sei, fordert Frau Grollmann zur Abstimmung über Vorlage
187/2015 auf.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Schwelm macht von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung keinen Gebrauch.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
|
|
dafür |
34 |
|
dagegen: |
1 |
|
Enthaltungen: |
1 |