Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Herr Schweinsberg erläutert, dass auch die ursprünglich vorgesehene Beratungsfolge der Vorlage 187/2015 eine andere gewesen sei. Bei einer Einhaltung der Beratungsfolge hätte jedoch erst der Rat im November erreicht werden können, was zu spät gewesen wäre. Die Vorlage sei im Verwaltungsrat der Technischen Betriebe Schwelm einstimmig beschlossen worden.

 

Auf Bitte des Herrn Lenz um Quantifizierung des Begriffs „nicht unerheblich“ auf Seite 2 der Sitzungsvorlage erläutert Herr Flocke, warum eine Bezifferung nicht so ohne weiteres aus dem Stehgreif erfolgen könne. Im Anschluss führt Herr Flocke unter   Bezugnahme auf die Feststellungen des beteiligten Wirtschaftsprüfers zu einer  weiteren Nachfrage des Herrn Lenz nach den Auswirkungen auf die Finanzierungsfähigkeit des Betriebes aus und beantwortet eine weitere Nachfrage des Herrn Feldmann zu einem Wert zu sonstigen Vermögensgegenständen.

 

Frau Lubitz erkundigt sich nach der Rechtskonformität einer Vollausschüttung.

 

Herr Schweinsberg erklärt hierzu, dass der Verwaltungsrat dem für ihn maßgeblichen Statement des Wirtschaftsprüfers gefolgt sei und er daher aufgrund dessen Testats keine rechtlichen Bedenken habe.

 

Herr Kranz erläutert, warum er gegen den Beschlussvorschlag stimmen und dem Rat empfehlen werde, von seinem Weisungsrecht Gebrauch zu machen. Seiner Auffassung nach sei eine Eigenkapitalverzinsung von 6,5 % nicht mehr zeitgemäß.

 

Nach kurzer Aufklärung des Herr Schweinsberg, worüber zu beschließen sei, fordert Frau Grollmann zur Abstimmung über Vorlage 187/2015 auf.

 


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Schwelm macht von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung keinen Gebrauch.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

34

 

dagegen:

1

 

Enthaltungen:

1