Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter

Abstimmung: Ja: 37

Beschluss:

 

Der Rat genehmigt, die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied am 08.09.15 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zur Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen in Höhe von 100.000 € für das Haushaltsjahr 2015 bei der Haushaltsstelle 06.01.04.533100 – Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen –. Die Deckung ist durch Minderaufwendungen/-auszahlungen bei 06.03.03.533200 - Soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen  gewährleistet.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x