Sitzung: 22.10.2015 Rat der Stadt Schwelm
Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter
Abstimmung: Ja: 37
Vorlage: 177/2015
Beschluss:
Der Rat genehmigt, die vom Bürgermeister und
einem Ratsmitglied am 08.09.15 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60
Abs. 1 Satz 2 GO NRW zur Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen
in Höhe von 100.000 € für das Haushaltsjahr 2015 bei der Haushaltsstelle 06.01.04.533100 – Soziale Leistungen an natürliche
Personen außerhalb von Einrichtungen –. Die Deckung ist durch Minderaufwendungen/-auszahlungen bei
06.03.03.533200 - Soziale Leistungen an
natürliche Personen in Einrichtungen
gewährleistet.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
x |