Sitzung: 22.10.2015 Rat der Stadt Schwelm
Es stellt sich Herr Walter Betz, wohnhaft in der Bergstraße vor und
stellt zur geplanten Sammelunterkunft in der Bergstraße 7 zunächst umfänglich
die Historie aus Juni 2013 zu diesem Gebäude vor. Seinerzeit habe der Kämmerer
und 1. Beigeordnete der Stadt Schwelm als Ergebnis verkündet, dass das Objekt
Bergstraße 7 nicht weiter als Sammelunterkunft verfolgt werde. Nun sei aus der
Presse doch der Abschluss eines Mietvertrages zu vernehmen gewesen. Herr Betz
fragt, ob es richtig sei, dass dieser Mietvertrag ohne Mitwirkung der Gremien
und des Rates zustande gekommen, Herr Stobbe nicht vor Abschluss des Vertrages
informiert und der Vertrag für eine Laufzeit von 7 ½ Jahren abgeschlossen
worden sei. Könne es sein, dass hierdurch nichtrealisierte Anmietungen und
Zusagen in den letzten Jahren ausgeglichen werden und eine zentrale
Unterbringung ohne Beschlüsse des Rates oder der Fachausschüsse in einem
Schnellverfahren erfolgen solle. Die Stadt Schwelm verfolge die dezentrale
Unterbringung. Werde dort nun nicht etwas etabliert, was letzten Endes für die
Gegend nicht zuträglich sei.
Herr Schweinsberg bestätigt zum einen, dass er sich sowohl an die
Begebenheiten aus Juni 2013 erinnere, als auch zum anderen , dass er seinerzeit
nach Abstimmung mit dem Rat Abstand von der Anmietung genommen habe. Herr
Stobbe sei in Vorgesprächen durch ihn selbst und durch den Fachbereich Jugend
und Soziales auf die Unterbringungssituation angesprochen und vor
Unterzeichnung des Vertrages informiert worden. Zur Vertragsdauer gebe er keine
Auskunft, da Vertragsinhalte grundsätzlich nichtöffentlichen Charakters seien
und in nichtöffentlicher Sitzung besprochen werden.
Die Frage der Wiedergutmachung werde er nicht beantworten, da diese für
ihn ein „Geschmäckle“ habe.
Des Weiteren halte er es für wichtig, die Flüchtlinge auch in solchen
Wohngebieten wie der Altstadt unterzubringen, da man diese integrieren wolle.
Herr Betz erkundigt sich, ob in Zukunft derart langfristige Anmietungen
für Sammelunterkünfte zur Chefsache gemacht und – wie in anderen Städten
gehandhabt – die Bürger vorab informiert werden, damit der Eindruck von Filz
und Klüngel nicht entstehe.
Herr Schweisberg erwidert, dass die Begriffe Filz und Klüngel nicht in
die Stadt Schwelm gehören und die Dauer der Mietverträge von der jeweiligen
Situation abhänge. Die Stadt habe die Aufgabe, den schutzbedürftigen Menschen
eine Unterkunft zu besorgen und werde derartige Unterkünfte auch weiterhin
anmieten. Er betone ausdrücklich, dass es sich bei der Unterkunft in der
Bergstraße um keine Sammelunterkunft handle.