Es stellt sich Herr Walter Betz, wohnhaft in der Bergstraße vor und stellt zur geplanten Sammelunterkunft in der Bergstraße 7 zunächst umfänglich die Historie aus Juni 2013 zu diesem Gebäude vor. Seinerzeit habe der Kämmerer und 1. Beigeordnete der Stadt Schwelm als Ergebnis verkündet, dass das Objekt Bergstraße 7 nicht weiter als Sammelunterkunft verfolgt werde. Nun sei aus der Presse doch der Abschluss eines Mietvertrages zu vernehmen gewesen. Herr Betz fragt, ob es richtig sei, dass dieser Mietvertrag ohne Mitwirkung der Gremien und des Rates zustande gekommen, Herr Stobbe nicht vor Abschluss des Vertrages informiert und der Vertrag für eine Laufzeit von 7 ½ Jahren abgeschlossen worden sei. Könne es sein, dass hierdurch nichtrealisierte Anmietungen und Zusagen in den letzten Jahren ausgeglichen werden und eine zentrale Unterbringung ohne Beschlüsse des Rates oder der Fachausschüsse in einem Schnellverfahren erfolgen solle. Die Stadt Schwelm verfolge die dezentrale Unterbringung. Werde dort nun nicht etwas etabliert, was letzten Endes für die Gegend nicht zuträglich sei.

 

Herr Schweinsberg bestätigt zum einen, dass er sich sowohl an die Begebenheiten aus Juni 2013 erinnere, als auch zum anderen , dass er seinerzeit nach Abstimmung mit dem Rat Abstand von der Anmietung genommen habe. Herr Stobbe sei in Vorgesprächen durch ihn selbst und durch den Fachbereich Jugend und Soziales auf die Unterbringungssituation angesprochen und vor Unterzeichnung des Vertrages informiert worden. Zur Vertragsdauer gebe er keine Auskunft, da Vertragsinhalte grundsätzlich nichtöffentlichen Charakters seien und in nichtöffentlicher Sitzung besprochen werden.

Die Frage der Wiedergutmachung werde er nicht beantworten, da diese für ihn ein „Geschmäckle“ habe.

Des Weiteren halte er es für wichtig, die Flüchtlinge auch in solchen Wohngebieten wie der Altstadt unterzubringen, da man diese integrieren wolle.

 

Herr Betz erkundigt sich, ob in Zukunft derart langfristige Anmietungen für Sammelunterkünfte zur Chefsache gemacht und – wie in anderen Städten gehandhabt – die Bürger vorab informiert werden, damit der Eindruck von Filz und Klüngel nicht entstehe.

 

Herr Schweisberg erwidert, dass die Begriffe Filz und Klüngel nicht in die Stadt Schwelm gehören und die Dauer der Mietverträge von der jeweiligen Situation abhänge. Die Stadt habe die Aufgabe, den schutzbedürftigen Menschen eine Unterkunft zu besorgen und werde derartige Unterkünfte auch weiterhin anmieten. Er betone ausdrücklich, dass es sich bei der Unterkunft in der Bergstraße um keine Sammelunterkunft handle.