Sitzung: 24.09.2015 Rat der Stadt Schwelm
Beschluss: vertagt zur nächsten Sitzung
Abstimmung: Ja: 32
Vorlage: 197/2015
Herr Stobbe erklärt, dass die beiden Eingaben
nach § 24 GO NRW in einer Vorlage zusammengefasst worden seien, da sie den
gleichen Tenor beinhalten.
Herr Kranz wendet ein, dass entgegen der
Darstellung in der unter Anlage 1 beigefügten Beschwerde auch die
Gewerbetreibenden eine Mehrbelastung erfahren.
Herr Feldmann kündigt an, im
nichtöffentlichen Sitzungsteil Stellung zu nehmen, da seines Erachtens die
Darstellung in der unter Anlage 2 beigefügten Beschwerde absolut inakzeptabel
sei.
Dies wird von Herrn Schwunk bestätigt. Kritik
an Steuererhöhungen könne er mittragen, die Begründung aber in Beschwerde 2 sei
nicht hinnehmbar und werde auf das Schärfste zurückgewiesen.
Herr Schweinsberg schlägt vor, mit den
Eingaben so zu verfahren, wie mit den Gleichlautenden im April 2015.
Er schlägt nachstehenden Beschlusstext vor:
Die Verwaltung wird beauftragt, dem/den Beschwerdeführer/n
mitzuteilen, dass die Beschwerde
eingegangen und beraten worden sei, der Ansicht aber nicht gefolgt werden könne.
Für Herrn Lenz ist nicht abschließend
ersichtlich, ob die Beschwerdeführer nur die Grundsteuer 2015 meinen. Sollten
die Beschwerden auch auf die Grundsteuer-erhöhung 2016 abzielen, sei der
Beschlussvorschlag seines Erachtens nicht angebracht. Im Gegenteil müsse dann
in Beratungen versucht werden, das Ansinnen der Beschwerdeführer zu
berücksichtigen.
Herr Feldmann beantragt für den Fall, dass
über den vorgetragenen Beschlusswortlaut abgestimmt werden solle, eine
getrennte Abstimmung.
Herr Flüshöh war zunächst davon ausgegangen,
dass sich die Eingaben auf die Beratung 2016 beziehen. Dies sei aber nicht ganz
klar. Er würde daher den Beschlussvorschlag dahingehend erweitern, dass für
2015 aus juristischen Gründen keine Änderung mehr erfolgen könne, die
Bestrebungen für 2016 aber in der Sache unterstützt werden. Dies sollte auf
jeden Fall deutlich gemacht werden.
Da nicht ganz klar sei, dass ausschließlich
die Steuererhöhung 2015 gemeint sei,
schlägt Herr Gießwein vor, die Entscheidung
zurückzustellen und im Rahmen der Haushaltsberatungen mit zu behandeln.
Herr Kranz regt an, in einer Mitteilung an
den Beschwerdeführer der Anlage 2 zum Ausdruck zu bringen, dass der dort
vorgetragenen Argumentation auf keinen Fall gefolgt werden könne. Zwischen
beiden Eingaben gebe es inhaltlich große Unterschiede.
Dem pflichtet der Bürgermeister bei.
Nach Auffassung des Herrn Lenz sollten beide
Beschwerdeführer – wie Herr Flüshöh bereits bemerkte – darauf hingewiesen
werden, dass eine Berücksichtigung der Beschwerde für die Steuern 2015
rechtlich nicht mehr möglich sei.
Auf einen Einwand des Herrn Weidenfeld fasst
Herr Schweinsberg zusammen, dass er den Auftrag so verstanden habe, eine
neutrale Eingangsbestätigung zu verfassen, in der mitgeteilt werde, dass im
Rahmen der Etatberatungen das grundlegende Ansinnen der Beschwerdeführern mit
beraten werde. Gleichzeitig erfolge der
Hinweis, dass eine Berücksichtigung für 2015 rechtlich nicht mehr
möglich sei. Dem Beschwerdeführer der Anlage 2 ergehe zudem der ergänzende
Hinweis auf die nicht hinnehmbare Begründung.
Anschließend ruft Herr Stobbe zur Abstimmung
über die Vertagung der Entscheidung auf.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
x |