Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Im Rahmen der Sitzung vom 26.11.2013 sowie im Geschäftsbericht für das Jahr 2013 haben wir über die abschließende gerichtliche Klärung zur Veranlagung des Straßenbaulastträgers von Bundes- und Landesstraßen zur Niederschlagswassergebühr informiert.

In diesem Zusammenhang haben wir auch darauf hingewiesen, dass seitens StraßenNRW geleistete Kostenbeteiligungen an Kanalherstellungen zurückgefordert werden können.

Im Juli 2015 wurden die kommunalen Spitzenverbände vom Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen unter Beteiligung weitere Ministerien zu einem Erörterungstermin eingeladen. Im Nachgang hierzu informierte der Städte- und Gemeindebund über die jeweilige Sicht und den Ansatz, ein „Modell zur Rückabwicklung“ zu prüfen, das für alle Beteiligten eine tragbare Lösung bietet. Wir wurden aufgefordert, eine fiktive Gebührenschuld für die Jahre 1985 bis 2015 zu ermitteln. Eine abschließende Klärung wird unsererseits nicht für das Jahr 2015 erwartet.

Das Gros der Ablösebeträge ist in den Sonderposten enthalten und wird entsprechend der Nutzungsdauer für Kanäle jährlich ertragswirksam aufgelöst. Im Jahresabschluss 2013 wurde eine Rückstellung für die mögliche Rückabwicklung gebildet.

Das Risiko einer aus diesem Sachverhalt resultierenden einmaligen Ergebnisverschlechterung im Jahr der Rückabwicklung wird als gering eingeschätzt.  Der Wegfall der anteiligen Beträge des Sonderpostens würde sich jährlich mit knapp 4,5 T€ ergebnismindernd auswirken.