Herr Guthier teilt mit (ohne Umdruck), dass die Einrichtung eines Energiebeirates gem. Beschlussfassung zum Neuabschluss eines Konzessionsvertrages sich weiter verzögern wird und dass die Nachbesetzung der Leitungsstelle im Sachgebiet 60 weiter aussteht. Zudem ruht derzeit die weitere Bearbeitung der B-Plan- aufstellungsverfahren "Sportpark Nord" und "Wohnanlage Martfeld". Die angekündigte Vorlage zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zum Bauvorhaben Neumarkt 1 muss ebenfalls weiter verschoben werden (aus den Gründen der Mitteilung im nicht öffentlichen Teil).

 

Es folgen sodann weitere 5 Mitteilungen (mit Umdruck)

 

5.1  Ausbau der Lindenstraße von Tobienstraße bis Am Ochsenkamp

- Mitteilung zum Sachstand -

 

Für den Ausbau der Lindenstraße in der o. g. Erstreckung stehen im Haushaltsplan der Stadt Schwelm für 2015 insgesamt 175.000 € zur Verfügung. Mit diesen Mitteln werden sowohl die Gehwege als auch die Fahrbahn im Vollausbau erneuert. Die Baumaßnahme wird gemeinsam mit der AVU Netz AG durchgeführt, die in diesem Bereich die Versorgungsleitungen erneuern wird. Nach Mittelfreigabe am 17.08.2015 erfolgte die Ausschreibung der Arbeiten, die Submission findet am 30.09.2015 statt.

 

Der Ausbau des Abschnittes wird erforderlich, weil die vorhandenen Gehwege im Bereich der Bäume kaum mehr benutzbar sind. Dies gilt insbesondere für alle Personen mit Mobilitätseinschränkungen. Die Bäume selbst stehen mitten im Gehweg und die Baumwurzeln heben die Oberflächenbefestigungen sowie die Bordsteine an. Der Verkehrssicherungspflicht kann hier nur noch Genüge getan werden, wenn die Gehwege in diesen Bereichen abgesperrt werden.

 

Der Behindertenbeirat hat sich im Jahre 2013 gründlich mit der Situation in dem besagten Straßenabschnitt beschäftigt und schlussendlich die dringende Empfehlung ausgesprochen, „geplant Baumaßnahmen vorzuziehen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und der gemeindlichen Verkehrssicherungspflicht zu genügen sowie die Bürgersteige rollstuhlgerechter auszugestalten“. Dieser Vorschlag ist nach Auffassung der Verwaltung alternativlos.

 

Die Gehwege sind im Straßenkataster in die schlechteste Zustandsklasse 5 (starke flächen- und linienhafte Schäden), die Fahrbahn in die Zustandsklasse 4 (mittlere flächen- und linienhafte Schäden) eingestuft.

Auf die Vorlagen der Verwaltung 200/2011 und 067/2012 zur Bewirtschaftung des Infrastrukturvermögens unter dem Blickwinkel der Nachhaltigkeit künftiger Sanierungsmaßnahmen wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen.

In diesem Zusammenhang muss klar festgestellt werden, dass die Erneuerung der Gehwege auf der zur Verfügung stehenden Fläche nur sinnvoll, d. h. auch wirtschaftlich durchführbar ist, wenn die vorhandenen 10 Linden beseitigt werden. Eine Erneuerung von Gehwegen und Fahrbahn mit Erhalt der Bäume unter Inanspruchnahme zu erwerbender privater Flächen ist unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht zu vertreten (Grunderwerbskosten, neue Straßenausbauplanung).

 

Unter Berücksichtigung des aufgrund naturschutzrechtlicher Vorschriften vorgegebenen Schutzzeitraumes für Bäume sollen diese dann ab Oktober 2015 beseitigt werden.

Im Zuge des Ausbaues sollen auf der nördlichen Fahrbahnseite neben 8 auf der Fahrbahn darzustellenden Parkplätzen insgesamt 4 standortgeeignete Straßenbäume vorgesehen werden.

 

5.2  Anfragen der Herren Bosselmann und Sieker, die Schulwegampel und die Schulbushaltestelle am Westfalendamm betreffend

 

Herr Bosselmann erkundigte sich im AUS am 18.08.2015, inwieweit die am Westfalendamm befindliche Fußgängerampel nach der Aufgabe der Grundschule noch notwendig sei.

Die Prüfung durch die Verwaltung und die TBS haben ergeben, dass die Ampelanlage nicht mehr erforderlich ist. Die Rückbaukosten betragen ca. 3.000,- € und der Rückbau wird veranlasst. Eine Wiederverwendung der Ampelanlage an einem andern Standort ist wegen des Alters der Technik ausgeschlossen.

 

Frau Gießwein fragt nach, ob es nicht genüge, die Ampel einfach abzuhängen. Die Verwaltung will dies prüfen.

 

Herr Sieker hat sich in gleicher Sitzung nach der Notwendigkeit der Aufrechterhaltung der Schulbushaltestelle, nach der Aufgabe der Grundschule, erkundigt.

Die Frage wurde von der Verwaltung an die VER zur Stellungnahme weitergeleitet. Die VER haben in der 37. und 38. Woche stichprobenartig Fahrgastzählungen mit einem automatischen Fahrgastzählsystem durchgeführt. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass der Haltepunkt im Durchschnitt von 1 Fahrgast je Einsatztag genutzt wird. Aufgrund der schwachen Frequentierung kann die Haltestelle aus der Sicht der VER zum Fahrplanwechsel Januar 2016 aufgegeben werden.

Die Verwaltung schließt sich dieser Haltung an.

 

5.3  Stilllegung der Brunnen in der Fußgängerzone

 

Für die an die TBS übertragene Aufgabe der Verkehrssicherungspflicht und der baulichen Unterhaltung für die 2 Brunnen in der Fußgängerzone hat die Verwaltung ab 2016 keine Haushaltsmittel mehr vorgesehen. Die Unterhaltung soll ab 2016 aufgegeben werden.

Im Rahmen der Konsolidierungsbemühungen waren in einem ersten Schritt ab 2013 der Haushaltsansatz von 12.000 € um die Sachaufwendungen in Höhe von 1.200 € verringert worden, sodass keine Fremdaufträge, z. B. für Ersatzteile, vergeben werden konnten.

Mit dem dann verbliebenen Ansatz von 10.800 €, der nur noch Personal- und Fahrzeugkosten der TBS abgedeckt, werden Unterhaltungsarbeiten sowie Maßnahmen der Verkehrssicherung durchgeführt.

Dieser verbliebene Ansatz ist im Zuge der Etataufstellung für das Haushaltsjahr 2015 für die Zeit ab 2016 auf 0 € herabgesetzt worden.

 

Zukünftig sollen die nach wie vor notwendigen Prüfungen zur Verkehrssicherung im Rahmen der Straßenunterhaltung (Straßenkontrolle) und der dafür zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel durchgeführt werden. Das gleiche gilt für den Fall, wenn Sicherungsmaßnahmen zur Vermeidung von Unfallgefahren erforderlich werden.

Im Zusammenhang mit der künftigen Neugestaltung und Aufwertung der Fußgängerzone soll die Möglichkeit der Wiederinbetriebnahme erneut überdacht werden (Unterhaltungspartnerschaften).

 

5.4  Kanalsanierung in der Windmühlenstraße

- Mitteilung zum Sachstand -

 

Mit Pressemitteilung der Stadt Schwelm vom 01.02.2012 wurde die Öffentlichkeit darüber informiert, dass Stadt und TBS die Erkenntnis gewonnen hatten, dass die anstehende Kanalsanierung ab dem Jahr 2015 nicht in offener Bauweise sondern auf gesamter Länge im  sogenannten Inliner-Verfahren durchgeführt werden kann.

Vor diesem Hintergrund verzichtete die Stadt Schwelm auch auf die ursprünglich angedachte Straßensanierung, insbesondere auf die vollständige Erneuerung des vertikalen Straßenaufbaus, der bei Verlegung des Kanals in offener Baugrube zwangsläufig erforderlich geworden wäre.

 

Die TBS werden nun im Laufe der 41. – 42. KW 2015 (in Abhängigkeit der Witterung) eine TV Inspektion der vorhandenen Kanäle durchführen lassen, um den aktuellen Ist-Zustand der Kanalrohre in die Sanierungs- und Ausführungsplanung  einfließen lassen zu können. Diese Nachuntersuchung wird erforderlich, da sich der Altrohrzustand auf Grund steigenden Wurzeleinwuchses verschlechtert.

Den Anliegern soll empfohlen werden, die privaten Grundstücks- und Hausanschlussleitungen mittels Kanal TV Untersuchung auf ihren Zustand hin kontrollieren zu lassen, um gegebenenfalls eine eventuell notwendige Sanierung rechtzeitig einplanen zu können.

 

Über das Ergebnis der TV-Kanaluntersuchung und des dann festzulegenden Sanierungsaufwandes wird dem AUS dann berichtet.

 

5.5  Einladung zu einer zusätzlichen AUS-Sitzung am 20. Oktober 2015

 

Zur Beratung des Etatentwurfs 2016 im zuständigen Fachausschuss soll am

Dienstag, den 20. Oktober 2015 um 17:00 Uhr in der Gustav-Heinemann-Schule eine zusätzliche AUS-Sitzung stattfinden. Die Verwaltung wird dazu in den nächsten Tagen einladen.

 

 

                     = Der Ausschuss nimmt bei allen Mitteilungen Kenntnis =