Sitzung: 29.09.2015 Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
Herr Guthier teilt mit (ohne
Umdruck), dass die Einrichtung eines Energiebeirates gem. Beschlussfassung zum
Neuabschluss eines Konzessionsvertrages sich weiter verzögern wird und dass die
Nachbesetzung der Leitungsstelle im Sachgebiet 60 weiter aussteht. Zudem ruht
derzeit die weitere Bearbeitung der B-Plan- aufstellungsverfahren
"Sportpark Nord" und "Wohnanlage Martfeld". Die angekündigte
Vorlage zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zum Bauvorhaben Neumarkt
1 muss ebenfalls weiter verschoben werden (aus den Gründen der Mitteilung im
nicht öffentlichen Teil).
Es folgen sodann
weitere 5 Mitteilungen (mit Umdruck)
5.1
Ausbau der Lindenstraße von Tobienstraße
bis Am Ochsenkamp
- Mitteilung
zum Sachstand -
Für den Ausbau der Lindenstraße in der o. g.
Erstreckung stehen im Haushaltsplan der Stadt Schwelm für 2015 insgesamt
175.000 € zur Verfügung. Mit diesen Mitteln werden sowohl die Gehwege als auch
die Fahrbahn im Vollausbau erneuert. Die Baumaßnahme wird gemeinsam mit der AVU
Netz AG durchgeführt, die in diesem Bereich die Versorgungsleitungen erneuern
wird. Nach Mittelfreigabe am 17.08.2015 erfolgte die Ausschreibung der
Arbeiten, die Submission findet am 30.09.2015 statt.
Der Ausbau des Abschnittes wird erforderlich,
weil die vorhandenen Gehwege im Bereich der Bäume kaum mehr benutzbar sind.
Dies gilt insbesondere für alle Personen mit Mobilitätseinschränkungen. Die
Bäume selbst stehen mitten im Gehweg und die Baumwurzeln heben die
Oberflächenbefestigungen sowie die Bordsteine an. Der Verkehrssicherungspflicht
kann hier nur noch Genüge getan werden, wenn die Gehwege in diesen Bereichen
abgesperrt werden.
Der Behindertenbeirat hat sich im Jahre 2013
gründlich mit der Situation in dem besagten Straßenabschnitt beschäftigt und
schlussendlich die dringende Empfehlung ausgesprochen, „geplant Baumaßnahmen
vorzuziehen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und der gemeindlichen
Verkehrssicherungspflicht zu genügen sowie die Bürgersteige rollstuhlgerechter
auszugestalten“. Dieser Vorschlag ist nach Auffassung der Verwaltung
alternativlos.
Die Gehwege sind im Straßenkataster in die
schlechteste Zustandsklasse 5 (starke flächen- und linienhafte Schäden), die
Fahrbahn in die Zustandsklasse 4 (mittlere flächen- und linienhafte Schäden)
eingestuft.
Auf die Vorlagen der Verwaltung 200/2011 und
067/2012 zur Bewirtschaftung des Infrastrukturvermögens unter dem Blickwinkel
der Nachhaltigkeit künftiger Sanierungsmaßnahmen wird an dieser Stelle
ausdrücklich hingewiesen.
In diesem Zusammenhang muss klar festgestellt
werden, dass die Erneuerung der Gehwege auf der zur Verfügung stehenden Fläche
nur sinnvoll, d. h. auch wirtschaftlich durchführbar ist, wenn die vorhandenen
10 Linden beseitigt werden. Eine Erneuerung von Gehwegen und Fahrbahn mit
Erhalt der Bäume unter Inanspruchnahme zu erwerbender privater Flächen ist
unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht zu vertreten (Grunderwerbskosten,
neue Straßenausbauplanung).
Unter Berücksichtigung des aufgrund
naturschutzrechtlicher Vorschriften vorgegebenen Schutzzeitraumes für Bäume
sollen diese dann ab Oktober 2015 beseitigt werden.
Im Zuge des Ausbaues sollen auf der
nördlichen Fahrbahnseite neben 8 auf der Fahrbahn darzustellenden Parkplätzen
insgesamt 4 standortgeeignete Straßenbäume vorgesehen werden.
5.2 Anfragen
der Herren Bosselmann und Sieker, die Schulwegampel und die Schulbushaltestelle
am Westfalendamm betreffend
Herr Bosselmann erkundigte sich im AUS am 18.08.2015, inwieweit die am
Westfalendamm befindliche Fußgängerampel nach der Aufgabe der Grundschule noch
notwendig sei.
Die Prüfung durch die Verwaltung und die TBS haben ergeben, dass die
Ampelanlage nicht mehr erforderlich ist. Die Rückbaukosten betragen ca. 3.000,-
€ und der Rückbau wird veranlasst. Eine Wiederverwendung der Ampelanlage an
einem andern Standort ist wegen des Alters der Technik ausgeschlossen.
Frau Gießwein fragt nach, ob es nicht genüge, die Ampel einfach
abzuhängen. Die Verwaltung will dies prüfen.
Herr Sieker hat sich in gleicher Sitzung nach der Notwendigkeit der
Aufrechterhaltung der Schulbushaltestelle, nach der Aufgabe der Grundschule,
erkundigt.
Die Frage wurde von der Verwaltung an die VER zur Stellungnahme
weitergeleitet. Die VER haben in der 37. und 38. Woche stichprobenartig Fahrgastzählungen mit einem automatischen
Fahrgastzählsystem durchgeführt. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass der
Haltepunkt im Durchschnitt von 1 Fahrgast je Einsatztag genutzt wird. Aufgrund
der schwachen Frequentierung kann die Haltestelle aus der Sicht der VER zum
Fahrplanwechsel Januar 2016 aufgegeben werden.
Die Verwaltung schließt sich dieser Haltung an.
5.3 Stilllegung der Brunnen in der Fußgängerzone
Für die an die TBS übertragene Aufgabe der
Verkehrssicherungspflicht und der baulichen Unterhaltung für die 2 Brunnen in
der Fußgängerzone hat die Verwaltung ab 2016 keine Haushaltsmittel mehr
vorgesehen. Die Unterhaltung soll ab 2016 aufgegeben werden.
Im Rahmen der Konsolidierungsbemühungen waren
in einem ersten Schritt ab 2013 der Haushaltsansatz von 12.000 € um die
Sachaufwendungen in Höhe von 1.200 € verringert worden, sodass keine
Fremdaufträge, z. B. für Ersatzteile, vergeben werden konnten.
Mit dem dann verbliebenen Ansatz von 10.800
€, der nur noch Personal- und Fahrzeugkosten der TBS abgedeckt, werden
Unterhaltungsarbeiten sowie Maßnahmen der Verkehrssicherung durchgeführt.
Dieser verbliebene Ansatz ist im Zuge der
Etataufstellung für das Haushaltsjahr 2015 für die Zeit ab 2016 auf 0 €
herabgesetzt worden.
Zukünftig sollen die nach wie vor notwendigen
Prüfungen zur Verkehrssicherung im Rahmen der Straßenunterhaltung
(Straßenkontrolle) und der dafür zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel
durchgeführt werden. Das gleiche gilt für den Fall, wenn Sicherungsmaßnahmen zur
Vermeidung von Unfallgefahren erforderlich werden.
Im Zusammenhang mit der künftigen
Neugestaltung und Aufwertung der Fußgängerzone soll die Möglichkeit der
Wiederinbetriebnahme erneut überdacht werden (Unterhaltungspartnerschaften).
5.4 Kanalsanierung in der
Windmühlenstraße
- Mitteilung zum Sachstand -
Mit Pressemitteilung der Stadt Schwelm vom
01.02.2012 wurde die Öffentlichkeit darüber informiert, dass Stadt und TBS die
Erkenntnis gewonnen hatten, dass die anstehende Kanalsanierung ab dem Jahr 2015
nicht in offener Bauweise sondern auf gesamter Länge im sogenannten Inliner-Verfahren durchgeführt
werden kann.
Vor diesem Hintergrund verzichtete die Stadt
Schwelm auch auf die ursprünglich angedachte Straßensanierung, insbesondere auf
die vollständige Erneuerung des vertikalen Straßenaufbaus, der bei Verlegung
des Kanals in offener Baugrube zwangsläufig erforderlich geworden wäre.
Die TBS werden nun im Laufe der 41. – 42. KW
2015 (in Abhängigkeit der Witterung) eine TV Inspektion der vorhandenen Kanäle
durchführen lassen, um den aktuellen Ist-Zustand der Kanalrohre in die
Sanierungs- und Ausführungsplanung
einfließen lassen zu können. Diese Nachuntersuchung wird erforderlich,
da sich der Altrohrzustand auf Grund steigenden Wurzeleinwuchses verschlechtert.
Den Anliegern soll empfohlen werden, die
privaten Grundstücks- und Hausanschlussleitungen mittels Kanal TV Untersuchung
auf ihren Zustand hin kontrollieren zu lassen, um gegebenenfalls eine eventuell
notwendige Sanierung rechtzeitig einplanen zu können.
Über das Ergebnis der TV-Kanaluntersuchung
und des dann festzulegenden Sanierungsaufwandes wird dem AUS dann berichtet.
5.5 Einladung zu einer zusätzlichen AUS-Sitzung am
20. Oktober 2015
Zur Beratung des Etatentwurfs 2016 im zuständigen
Fachausschuss soll am
Dienstag, den 20. Oktober 2015 um 17:00 Uhr in der
Gustav-Heinemann-Schule eine zusätzliche AUS-Sitzung stattfinden. Die
Verwaltung wird dazu in den nächsten Tagen einladen.
= Der Ausschuss nimmt bei
allen Mitteilungen Kenntnis =