Die Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB ist in der Zeit vom 11.03.15 - 15.04.15 durchgeführt worden und ergab u.a. eine Rückmeldung der EN-Kreisverwaltung als Planungsaufsicht.

Die angeführten Anregungen erfordern notwendige Gefährdungsabschätzungen zu den Themen Boden, Wasser und Landschaft, die von externen Fachbüros durchgeführt werden sollen. Angebote für Gutachten liegen vor. Die Aufträge können kurzfristig vergeben werden.

Aufgrund der aktuellen Haushaltslage sind hierzu noch gesonderte Entscheidungen erforderlich.