Im Oktober 2013 hat die SPD-Fraktion die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob zur Verbesserung der Verkehrssicherheit die bestehenden Kreisverkehre am Winterberg  und im Bereich Oehde zusätzlich mit Fußgängerüberwegen ausgestattet werden könnten.

 

Die Verwaltung hat dies in der Unfallkommission des EN-Kreises thematisiert (s. a. SV 138/2015, Seite 3 in AUS 18.08.2015). Im Ergebnis sieht die Unfallkommission keinen Handlungsbedarf. Es haben in der Vergangenheit keine Fußgängerunfälle gegeben.

 

Fußgängerüberwege müssen zwingend mit entsprechend besonderer Beleuchtung ausgestattet werden. Während der Straßenbaulastträger Straßen NRW für die Fahrbahnmarkierungsarbeiten zuständig wäre, würden die Beleuchtungskosten der Stadt Schwelm obliegen. Verwaltung und TBS schätzen die Beleuchtungskosten für beide Kreisverkehre auf über 100.000,- €.

 

Vor dem Hintergrund der unauffälligen Unfalllage, wird die Markierung von Fußgängerüberwegen in den beiden Kreisverkehren nicht empfohlen.

 

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass im Zuge des Ausbaus des Wohngebietes Winterberg zukünftig auf der Winterberger Straße eine Mittelinsel als Fußgänger-Querungshilfe zum Schutz der Fußgänger zwischen dem Wohngebiet und der südlich gelegenen Bushaltestelle angelegt werden soll. Diese Mittelinsel wird ca. 100 m Luftlinie von dem Kreisverkehr Winterberg entfernt sein und soll eine geschwindigkeitsdämpfende Wirkung auf den Kfz-Verkehr erzeugen. Der dazugehörige Lageplan vom September 2014 wird der Sitzungsniederschrift beigefügt (als Anlage zur Mitteilung 5_5).