Am 19.08.2015 findet am Höhenweg ein Ortstermin mit den Mitgliedern des Rates statt.

Ein zweiter Termin am 3. September wird ebenfalls angekündigt. Die Mitglieder des Rates sollen Gelegenheit bekommen, sich von der hier diskutierten Angelegenheit vor Ort ein Bild zu machen.

Der Fachbereich 6 hatte versucht einen Vertreter des zuständigen Regionalforstamtes Ruhrgebiet zu diesem Termin zu laden.

Das Regionalforstamt hat eine Teilnahme mit dem Hinweis verweigert, dass es seinen Standpunkt in dieser Angelegenheit bereits ausreichend zum Ausdruck gebracht habe.

Mit Schreiben vom 04.08.2015 setzte das Regionalforstamt dann eine Frist bis zum 14.09.2015, innerhalb derer sich die Stadt Schwelm als Waldeigentümer schriftlich erklären muss, ob der Pumptrack zurückgebaut und bis zum Ende des Jahres 2015 wieder aufgeforstet wird. Andernfalls ist innerhalb dieser Frist ein Waldumwandlungsantrag zu stellen.

Wenn weder eine Bestätigung, noch ein Waldumwandlungsantrag innerhalb dieser Frist vorliegen, kündigt das Regionalforstamt Ruhrgebiet die Einleitung eines ordnungsbehördlichen Verfahrens an.

Die Verwaltung wird das Regionalforstamt darüber informieren, dass sich der Rat der Stadt Schwelm seiner Vertagungsentscheidung vom 23.06.2015 entsprechend, am 27.08.2015 erneut mit der Angelegenheit befassen wird.

Die Verwaltung wird versuchen, das Regionalforstamt zu diesem Termin zu laden und Ausführungen zu den Maßnahmen im Rahmen der Bewirtschaftung zu machen.