Herr Vestweber berichtet über die Entwicklung und den Änderungsprozess der Richtlinien.

Die Terminierungsfristen für Anträge werden kritisch hinterfragt.


Beschluss:

Die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit - in der Stadt Schwelm – werden laut Entwurf vom 18. Februar 2015 beschlossen. Sie treten rückwirkend zum 1.1.2015 in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x

 

dafür

10

 

dagegen:

0

 

Enthaltungen:

0