Sitzung: 31.08.2015 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 053/2015
Herr Vestweber berichtet über die Entwicklung und den Änderungsprozess der Richtlinien.
Die Terminierungsfristen für Anträge werden kritisch hinterfragt.
Beschluss:
Die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit - in der Stadt Schwelm – werden laut Entwurf vom 18. Februar 2015 beschlossen. Sie treten rückwirkend zum 1.1.2015 in Kraft.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
x |
|
dafür |
10 |
|
dagegen: |
0 |
|
Enthaltungen: |
0 |