Herr Dipl.-Ing. Jean-Marc Stuhm vom Büro Stadt-Verkehr Hilden erläutert den Anwesenden die Planungsgrundlangen, die Rahmenbedingungen und die Beteiligungsmöglichkeiten im Rahmen der Neuerstellung des Nahverkehrsplans des Ennepe-Ruhr-Kreises, hier insbesondere beim Ausbau der Haltestelleninfrastruktur.

 

Das optimale Ziel nach den neuen gesetzlichen Regelungen des Personenbeförderungsgesetzes ist der barrierefreie Ausbau des ÖPNV bis zum

Jahr 2022. Die Erreichung dieses Ziels ist jedoch von verschiedenen Faktoren, u.a. Finanzen der Kommunen, abhängig.

Im weiteren Verfahren erfolgt eine Bestandsaufnahme der in den Städten vorhandenen Haltestellen, bei der die Behindertenvertretungen beteiligt werden sollen.

Nach der Bestandsaufnahme sollte eine Priorisierung der Ausbauwertigkeit von Haltestellen unter besonderer Berücksichtigung des baulichen Zustandes, der Fahrgastzahlen, der zu erreichenden Einrichtungen, der Netz und Verbindungsfunktion der Haltestelle und der örtlichen Zuständigkeiten erfolgen.

Lt. Herrn Stuhm ist es vorgesehen, nach der Bestandserfassung der Haltestellen einen weiteren Termin mit dem Behindertenbeirat anzuberaumen, um auf der Grundlage der Erhebungen konkretere Empfehlungen für den Umbau von Haltestellen geben zu können.