Herr Gießwein spricht seinen Dank an den 1. Beigeordneten und dessen Mitarbeiter für die bisher erfolgreich umgesetzten Bestrebungen aus, die Flüchtlinge außerhalb von Sammelunterkünften unterzubringen und appelliert dafür, dies weiter so zu verfolgen. Zu der Unterbringung von minderjährigen nichtbegleiteten Flüchtlingen erkundigt er sich, ob hierzu schon ein Konzept überlegt worden sei. Dies werde angesichts der bekannten, auf Schwelm zukommenden Zahlen auf jeden Fall notwendig. Die Problematik müsse in den beiden betroffenen Fachausschüssen thematisiert werden.

 

Herr Eibert bestätigt, dass nach wie vor die dezentrale Unterbringung angestrebt werde und der Fachbereich 4 aufgrund diverser Angebote breit aufgestellt sei.

Zu der Problematik der minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge seien aktuell Mitarbeiter zur Fortbildung beim Landesjugendamt. Er schätze, dass Schwelm bei den derzeit existierenden Zahlen ca. 6 Minderjährige zugewiesen bekomme. Diese Zahlen gelte es jedoch noch zu prüfen.

 

Herr Schweinsberg ergänzt, dass es zu dieser Personengruppe einen Gesetzesentwurf gebe, der voraussichtlich im Januar 2016 Rechtskraft erlange. Allgemein werde sich mit der Thematik befasst. Da aus fachlicher Sicht viele Entscheidungen zu treffen sein werden, müsse sich der Jugendhilfeausschuss weiter damit befassen.

 

Herr Gießwein hält es gleichzeitig für erforderlich, fortlaufend auch den Hauptausschuss und Rat zu informieren, damit dieser die gesamte Angelegenheit im Blick behalten könne. 

 

Sitzungsunterbrechung von 20:37 – 20:47 Uhr