Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 3, Enthaltungen: 3

Herr Schweinsberg leitet ein, dass er trotz der Vorgabe aus der Politik, Bebauungspläne (BPläne) zurückzustellen, mit dem Bürgermeister besprochen habe, diesen einen weiter zu verfolgen, da mit ihm ein Verkauf zusammenhänge.

 

Herr Feldmann erläutert, warum die Fraktion DIE LINKE. dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde.

 

Frau Burbulla verweist auf den von ihrer Fraktion vor einiger Zeit zu diesem Thema  gestellten Antrag und ist erstaunt, diesen nicht auf der Tagesordnung zu finden.

 

Herr Stobbe klärt auf, dass Herr Striebeck ihr per Email mitgeteilt habe, dass dieser aufgegriffen werde, wenn es um die eigentliche Entscheidung über den Verkauf gehe. Zurzeit laufe eine Bestandsaufnahme möglicher Räumlichkeiten in Schulen.

Wenn es dann aber doch zum Verkauf kommen solle, werde der BPlan benötigt.

 

Da Frau Burbulla eine andere Wahrnehmung der Dinge hat, beantragt sie, den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abzusetzen, den sie jedoch nach Erläuterung des Herrn Flüshöh, dass es an dieser Stelle nur um den Aufstellungsbeschluss gehe, der nicht die Entscheidung über Verkauf oder Nichtverkauf behindere, wieder zurückzieht.

 

Herr Philipp schlägt vor, die Intension der Fraktion DIE BÜRGER durch einen entsprechenden Vermerk im Protokoll zum Ausdruck zu bringen, dass das Gebäude nicht eher verkauft werden solle, bevor für die Musikschule und die Volkshochschule neue Unterbringungsmöglichkeiten gefunden worden seien.

 

Frau Gießwein erläutert die Beweggründe, warum sich die Fraktion B‘90/Die Grünen bei der Abstimmung enthalten werde.

 

Anschließend folgt eine kurze Fachdiskussion zwischen Herrn Weidenfeld und Herrn Guthier hinsichtlich anderer möglicher Planungsverfahren.

 

Dann ruft Bürgermeister Stobbe zur Abstimmung über die Vorlage 145/2015 auf.

 


Beschluss:

 

  1. Gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 101 „Markgrafenstraße/Kaiserstraße“ im beschleunigten Verfahren beschlossen. Von der Umweltprüfung gem. § 2 (5) BauGB, vom Umweltbericht gem. § 21 BauGB, der Angabe gem. § 3 (2) Satz 2 BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10 (4) BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.                       
    Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke der Gemarkung Schwelm, Flur 20, Flurstücke 311-317, 393, 405, 412, 413, 577. Den genauen Geltungsbereich setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 Abs. 7) BauGB.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs (Darlegungskonzept) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen.       

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs (Darlegungskonzept) die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen.

 

Zu beteiligen sind folgende Behörden:

-       AVU Gevelsberg

-       AGU Schwelm

-       Straßen NRW

-       BR Arnsberg Dez 54 (Umweltverwaltung)

-       Kreispolizeibehörde EN-Kreis

-       Untere Landschaftsbehörde EN-Kreis (Wasser-, Abfall- und Landschaftsbehörde)

-       Geologischer Dienst NRW

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

12

 

dagegen:

3

 

Enthaltungen:

3