Sitzung: 20.08.2015 Hauptausschuss
Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 3, Enthaltungen: 3
Vorlage: 145/2015
Herr Schweinsberg leitet ein, dass er trotz
der Vorgabe aus der Politik, Bebauungspläne (BPläne) zurückzustellen, mit dem
Bürgermeister besprochen habe, diesen einen weiter zu verfolgen, da mit ihm ein
Verkauf zusammenhänge.
Herr Feldmann erläutert, warum die Fraktion
DIE LINKE. dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde.
Frau Burbulla verweist auf den von ihrer
Fraktion vor einiger Zeit zu diesem Thema
gestellten Antrag und ist erstaunt, diesen nicht auf der Tagesordnung zu
finden.
Herr Stobbe klärt auf, dass Herr Striebeck
ihr per Email mitgeteilt habe, dass dieser aufgegriffen werde, wenn es um die
eigentliche Entscheidung über den Verkauf gehe. Zurzeit laufe eine
Bestandsaufnahme möglicher Räumlichkeiten in Schulen.
Wenn es dann aber doch zum Verkauf kommen
solle, werde der BPlan benötigt.
Da Frau Burbulla eine andere Wahrnehmung der
Dinge hat, beantragt sie, den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung
abzusetzen, den sie jedoch nach Erläuterung des Herrn Flüshöh, dass es an
dieser Stelle nur um den Aufstellungsbeschluss gehe, der nicht die Entscheidung
über Verkauf oder Nichtverkauf behindere, wieder zurückzieht.
Herr Philipp schlägt vor, die Intension der
Fraktion DIE BÜRGER durch einen entsprechenden Vermerk im Protokoll zum Ausdruck
zu bringen, dass das Gebäude nicht eher verkauft werden solle, bevor für die
Musikschule und die Volkshochschule neue Unterbringungsmöglichkeiten gefunden
worden seien.
Frau Gießwein erläutert die Beweggründe,
warum sich die Fraktion B‘90/Die Grünen bei der Abstimmung enthalten werde.
Anschließend folgt eine kurze Fachdiskussion
zwischen Herrn Weidenfeld und Herrn Guthier hinsichtlich anderer möglicher
Planungsverfahren.
Dann ruft Bürgermeister Stobbe zur Abstimmung
über die Vorlage 145/2015 auf.
Beschluss:
- Gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung
mit § 13a BauGB vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit
gültigen Fassung wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 101 „Markgrafenstraße/Kaiserstraße“
im beschleunigten Verfahren beschlossen. Von der Umweltprüfung gem. § 2
(5) BauGB, vom Umweltbericht gem. § 21 BauGB, der Angabe gem. § 3 (2) Satz
2 BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10 (4) BauGB wird
abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke der Gemarkung Schwelm, Flur 20, Flurstücke 311-317, 393, 405, 412, 413, 577. Den genauen Geltungsbereich setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 Abs. 7) BauGB.
- Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des
beigefügten Vorentwurfs (Darlegungskonzept) die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs (Darlegungskonzept) die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen.
Zu beteiligen sind folgende Behörden:
- AVU Gevelsberg
- AGU Schwelm
- Straßen NRW
- BR Arnsberg Dez 54 (Umweltverwaltung)
- Kreispolizeibehörde EN-Kreis
- Untere Landschaftsbehörde EN-Kreis (Wasser-,
Abfall- und Landschaftsbehörde)
- Geologischer Dienst NRW
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
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dafür |
12 |
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dagegen: |
3 |
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Enthaltungen: |
3 |