Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter

 Herr Dr. Steinrücke weist  darauf hin, dass bei der ergänzenden nichtöffentlichen SV Nr. 082/2007/1 die Anlage 3  die Ziffer „4“ erhalten muss  und die Anlage 4 die Ziffer „3“.

 


1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit  (öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats) gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen werden wie folgt behandelt.

 

Der Anregung des Bürgers/ der Bürgerin Nr. 1 ( s. dazu nichtöffentliche Vorlage Nr. 082/2007/1) wird nicht gefolgt.

Der Anregung des Bürgers/ der Bürgerin Nr. 2, ( s. dazu nichtöffentliche Vorlage Nr. 082/2007/) wird gefolgt, das Geh-. Fahr- und Leitungsrecht wird redaktionell eingefügt.

Der Anregung des Bürgers/ der Bürgerin Nr. 3 ( s. dazu nichtöffentliche Vorlage Nr. 082/2007/1) wird nicht gefolgt.

Der Anregung des Bürgers/ der Bürgerin Nr. 4, ( s. dazu nichtöffentliche Vorlage Nr. 082/2007/1) wird gefolgt, das Geh-. Fahr- und Leitungsrecht wird redaktionell eingefügt.

Der Anregung des Bürgers/ der Bürgerin Nr. 5 ( s. dazu nichtöffentliche Vorlage Nr. 082/2007/1) wird nicht gefolgt.

 

2. Gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches  (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14. Juli 1994 (GV NW S.666) in der zur Zeit gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 78 „Haßlinghauser Straße“ der Stadt Schwelm als Satzung und die zugehörige Begründung vom 02. Mai 2007 beschlossen.

Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke der Gemarkung Schwelm, Flur 5, Flurstücke 57, 58, 198, 202,, 260 tlw., 262, 263, 264, 265,342 tlw., 389 tlw., 418 tlw. 422, 423, 426 tlw., 429 tlw., 430, 431

Die zusammenfassende Erklärung gemäß §10 Abs. 4 BauGB ist den Planunterlagen zur Einsichtnahme gemäß § 10 Abs. 3 BauGB beizufügen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x

 

dafür

 

 

dagegen:

 

 

Enthaltungen: