Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter

?Herr Dr. Steinr?cke weist? darauf hin, dass bei der erg?nzenden nicht?ffentlichen SV Nr. 082/2007/1 die Anlage 3? die Ziffer ?4? erhalten muss? und die Anlage 4 die Ziffer ?3?.


1. Die w?hrend der Beteiligung der ?ffentlichkeit? (?ffentliche Auslegung f?r die Dauer eines Monats) gem. ? 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen werden wie folgt behandelt.

Der Anregung des B?rgers/ der B?rgerin Nr. 1 ( s. dazu nicht?ffentliche Vorlage Nr. 082/2007/1) wird nicht gefolgt.

Der Anregung des B?rgers/ der B?rgerin Nr. 2, ( s. dazu nicht?ffentliche Vorlage Nr. 082/2007/) wird gefolgt, das Geh-. Fahr- und Leitungsrecht wird redaktionell eingef?gt.

Der Anregung des B?rgers/ der B?rgerin Nr. 3 ( s. dazu nicht?ffentliche Vorlage Nr. 082/2007/1) wird nicht gefolgt.

Der Anregung des B?rgers/ der B?rgerin Nr. 4, ( s. dazu nicht?ffentliche Vorlage Nr. 082/2007/1) wird gefolgt, das Geh-. Fahr- und Leitungsrecht wird redaktionell eingef?gt.

Der Anregung des B?rgers/ der B?rgerin Nr. 5 ( s. dazu nicht?ffentliche Vorlage Nr. 082/2007/1) wird nicht gefolgt.

2. Gem?? ? 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches? (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. S. 2414) in der zur Zeit g?ltigen Fassung sowie der ?? 7 und 41 der Gemeindeordnung f?r das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14. Juli 1994 (GV NW S.666) in der zur Zeit g?ltigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 78 ?Ha?linghauser Stra?e? der Stadt Schwelm als Satzung und die zugeh?rige Begr?ndung vom 02. Mai 2007 beschlossen.

Das Plangebiet beinhaltet die Flurst?cke der Gemarkung Schwelm, Flur 5, Flurst?cke 57, 58, 198, 202,, 260 tlw., 262, 263, 264, 265,342 tlw., 389 tlw., 418 tlw. 422, 423, 426 tlw., 429 tlw., 430, 431

Die zusammenfassende Erkl?rung gem?? ?10 Abs. 4 BauGB ist den Planunterlagen zur Einsichtnahme gem?? ? 10 Abs. 3 BauGB beizuf?gen.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x

daf?r

dagegen:

Enthaltungen: