Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 9, Enthaltungen: 3

Bürgermeister Stobbe erläutert im Nachfolgenden den Sachstand, sofern dieser nicht aus der Verwaltungsvorlage selbst ersichtlich sei.

 

Einleitend führt er aus, dass die Verwaltung mit Vorlage 129/2015/4 einen Haushalt für das Jahr 2015 vorlege, der in dieser Form genehmigungsfähig sei. Die Veränderung in der Vorlage liege im Besonderen in der Anhebung des Hebesatzes auf 580 Punkte, die im Ergebnis nach der Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg erfolge.

 

Die angesetzten Maßnahmen werden die notwendige Anerkennung bekommen. Der Fehlbetrag konnte von 457.000 € auf 254.000 € reduziert werden.

 

Er erklärt, dass die Gespräche mit der Bezirksregierung sehr konstruktiv gewesen seien, diese allerdings immer wieder auf die Einhaltung ihrer Verfügungen, insbesondere der vom 27.05.2015 hingewiesen und deutlich gemacht habe, dass sie mit der Anerkennung der von der Stadt Schwelm vorgelegten Maßnahmen ihr Ermessen im Sinne der Stadt Schwelm ausübe.

 

Es verbleibe letztendlich ein Defizit von 254.000  €, das sich aus den nicht anerkennungsfähigen 80.000 € Asyl und der Einkommenssteuerprognose von 185.000 € zusammensetze.

Zur Deckung des verbleibenden Defizits schlage die Verwaltung die Anhebung der  Grundsteuer B auf 580 Hebesatzpunkte vor.

 

Unter Bezugnahme auf die Forderung von „rechtsverbindlichen Konsolidierungsmaßnahmen“ und der grundsätzlichen Anforderung, dass Verbesserungen zur Absenkung des Jahresfehlbetrages einzusetzen sind, sei auch hier die Auslegung nicht zu beanstanden.

 

Herr Schwunk verweist auf eine bereits von ihm vorgetragene Fragestellung. Er wünsche eine Aufstellung der Ersatzmaßnahmen für nicht anerkannte Beträge und Auswirkungen auf den Haushaltssanierungsplan (HSP).

 

Herr Stobbe erklärt, dass sich der HSP als solcher nicht verändert habe, sondern nur die Grundsteuer.

 

Frau Mollenkott ergänzt, dass sich die Finanzierungslücke von 457.000 € aus der Zusammenführung des Haushaltsplanes mit dem letzten Controlling-Bericht ergeben habe. Die daraus resultierenden Überschneidungen konnten durch das Gespräch mit der Bezirksregierung Arnsberg auf 254.000 € reduziert werden. Der Controlling-Bericht müsse jedoch dabei stets berücksichtigt werden.

 

Herr Flüshöh schildert die gestrige Haushaltsdiskussion innerhalb der CDU-Fraktion. Es gebe zwei Diskussionsstränge. Ein Teil der Fraktionsmitglieder sei trotz großer Verärgerung der festen Überzeugung, noch strategische Maßnahmen erreichen zu können, um den Einsatz eines Beauftragten auf jeden Fall zu vermeiden. Der Einsatz eines Beauftragten nehme der Politik die Möglichkeit, eigenständige Lösungen im Dialog zu finden. Wenn die Verantwortung aus der Hand gegeben werde, gebe es nur die Alternativen, das Bad, die Bücherei oder die Musikschule zu schließen. Daher werde der überwiegende Teil der Fraktionsmitglieder den Beschlussvorschlag mit der Faust in der Tasche mittragen.

 

Herr Huppelsberg erklärt, dass die Fraktion DIE BÜRGER die Anhebung des Steuerhebesatzes und den heute zur Beschlussfassung anstehenden Haushalt 2015 von Anfang an abgelehnt habe. Sie sei der Auffassung, dass dieser nicht als  Schuldenbremse wirke. In den nächsten Monaten und bald 2016 werde der Ausgleich  weiterer Liquiditätskredite fällig. Dies könne nach Meinung seiner Fraktion nicht funktionieren. Er werde den Beschlussvorschlag ablehnen.

 

Nach Schilderung des Herrn Schwunk habe es ebenso wie in der CDU-Fraktion auch in der FDP-Fraktion viel Resignation und Enttäuschung darüber gegeben, auf welchen Finanzkollaps die Stadt Schwelm zusteuere. Er gibt einen Überblick über die nach seinem Empfinden zu kritisierenden Abläufe und Fehlentscheidungen sowie fehlerhaftes Verhalten von Seiten der Verwaltung.

 

Die Resignation in seiner Fraktion sei derart groß, dass die Mitglieder auch keine Angst mehr vor dem Einsatz eines Beauftragten aus Arnsberg habe, der als Fachmann den Morrast in der Verwaltung vielleicht einmal aufdecke und Ziele oder Bereiche aufzeige, in denen partnerschaftliche Arbeit möglich sei. Die FDP sehe darin vielmehr eine Chance für die Stadt Schwelm.

 

 

 

 

Anschließend beantragt Herr Schwunk:

 

Der Rat möge beschließen, dass die Verwaltung bei der Haushaltseinbringung im August 2015 für 2016 weiter die Umsetzung der Organisationsuntersuchung und die Abwertung des Infrastrukturvermögens berücksichtigt und zur Absenkung der Hebesätze im Haushalt und Haushaltssanierungsplan einsetzt.

 

Zusammenfassend sehe die FDP-Fraktion keinen Grund, dem Haushalt und dem HSP in dargestellter Form zuzustimmen.

 

Bürgermeister Stobbe weist die beleidigenden Worte des Herrn Schwunk über die Arbeitsweise und Fähigkeiten der Verwaltung und deren MitarbeiterInnen auf das Schärfste zurück. Die von ihm vorgenommene Diffamierung werde der Realität nicht gerecht. Er fordere Herrn Schwunk daher auf, diese und den von ihm angeschlagenen Ton jetzt und zukünftig zu unterlassen.

 

Herr Feldmann erklärt, dass auch die Fraktion DIE LINKE. aus den verschiedensten Gründen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zustimmen werde. Die Gründe liegen beispielsweise in den Personalmaßnahmen oder in der Verwendung der aus dem Verkauf öffentlicher Gebäude erzielten Mittel, die nicht wieder in öffentliche Maßnahmen investiert werden. Weiter bezieht er sich auf den Vortrag der Frau Beyer von der GSWS in letzter Ratssitzung, der aufgezeigt habe, dass freiwillige Leistungen in einer Stadt für einen Standort eine wichtige Rolle spielen. Schwelm gehe es finanziell so wie vielen hunderttausend anderen Städten in Deutschland auch. Dies liege nicht an der Unfähigkeit der Verwaltungen, sondern an der finanziellen Ausstattung der Kommunen.

 

Herr Kranz hat zwei Fragen. Zum einen bittet er um genauere Erläuterung, warum die 80.000 € Asyl keine Anerkennung gefunden haben und zum anderen erkundigt er sich beim Bürgermeister, wie sicher sich dieser sei, dass die 800 Hebesatzpunkte für 2016 gewährleistet werden können. Er sei der Auffassung, dass nun andere Wege eingeschlagen werden müsen, auch wenn es der über den „Sparkommissar“ sei.

Aus den genannten Gründen könne der dem Haushalt nicht zustimmen.

 

Frau Mollenkott erläutert zur seiner ersten Fragestellung, dass die Mittel für die Asylbewerberproblematik noch nicht so konkret seien, dass sie dargestellt werden dürften.

 

Zur zweiten Frage teilt Herr Stobbe mit, dass man sich selbstverständlich weiterhin mit allen Maßnahmen auseinanderzusetzen habe. Hinzu kommen möglicherweise verschlechternde, aus heutiger Sicht aber noch nicht erkennbare Faktoren von außen. Auch mit diesen gelte es sich in der Realität dann auseinanderzusetzen.

 

Herr Kirschner fasst zusammen, dass Politik heute an dem Punkt stehe, an dem es sich zu entscheiden gelte, ob man einem Haushalt in letzter Chance zustimme oder nicht. Aktuell liege eine Neuverschuldung von über 2.5 Mio. € vor, die mit dem erhöhten Hebesatz im Haushalt darstellbar sei. An dieser Stelle werde die Neuverschuldung in maximaler Höhe ausgenutzt, um die Belastung für den Bürger so gering wie möglich zu halten und um dann zukünftig einen stufenweisen Anstieg vorzunehmen. Auch für 2016 werden alle Bemühungen in die Richtung gehen, die Hebesätze so gering wie möglich zu halten. Niemand sei glücklich, wenn er den Bürger mehr belasten müsse. Er freue sich aber über jeden, der dem Haushalt zustimme, da es eine Frage der kommunalen Selbstverwaltung sei, den Haushalt selbst zu beschließen und nicht aus der Hand zu geben. Die SPD-Fraktion werde dem Beschlussvorschlag zustimmen, da sie diesen als alternativlos und geringeres Übel betrachten.

 

Herr Gießwein gibt Herrn Kirschner insoweit Recht, dass der Haushalt in kommunaler Hand verbleiben solle. Die Fraktion B‘90/Die Grünen seien jedoch nicht bereit, die Hebesätze anzuheben, nur weil beschlossene Maßnahmen von der Verwaltung bisher nicht umgesetzt worden seien. Seine Fraktion sei verärgert darüber, den Bürger aus diesem Grund stärker belasten zu müssen. Die Anhebung der Hebesätze bringe keinen einzigen Cent in die städtische Kasse.

Um exorbitante Hebesätze für die Zukunft zu vermeiden, stelle die Fraktion B‘90/Die Grünen bereits heute folgenden Antrag:

 

 

Zur Einbringung des Haushalts 2016 am 27.08.2015 möge die Verwaltung sämtliche Möglichkeiten der Standardreduzierungen und Gebührenerhöhungen in den nächsten 4 Jahren mit den jeweiligen Auswirkungen darstellen. Außerdem auch dem gegenüberstellen die ansonsten nötig Erhöhung der Grundsteuer, wenn wir die Standards aufrecht erhalten bzw. Gebühren nicht erhöhen. Hierbei sollen alle, auch kreative Möglichkeiten ausgeschöpft werden, diese Konsolidierungsbeiträge möglichst frühzeitig erreichen zu können.

 

Er schildert die Zielsetzung der Antragstellung anhand eines Beispiels.

 

 

Vor Abstimmung über den Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen erläutert Herr Philipp, warum er sich bei der Abstimmung über diesen enthalten werde.

 

Herr Flüshöh schlägt als Ergänzung des Antrags der FDP-Fraktion vor, diesen um die Rückkopplung mit der Aufsicht zu ergänzen.

 

Im Anschluss fordert Bürgermeister Stobbe zur Abstimmung über nachstehenden ergänzten Antrag der FDP-Fraktion auf:

 

 

Der Rat möge beschließen, dass die Verwaltung bei der Haushaltseinbringung im August 2015 für 2016 weiter die Umsetzung der Organisationsuntersuchung und die Abwertung des Infrastrukturvermögens berücksichtigt und zur Absenkung der Hebesätze im Haushalt und Haushaltssanierungsplan einsetzt.
Zur anerkennungsfähigen Einbringung der Positionen gilt es, diese mit der Bezirksregierung abzuklären.

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

18

 

dagegen:

11

 

Enthaltungen:

1

 

 

Als nächstes ruft Herr Stobbe zur Beschlussfassung über den Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen auf.

 

 

 

Zur Einbringung des Haushalts 2016 am 27.08.2015 möge die Verwaltung sämtliche Möglichkeiten der Standardreduzierungen und Gebührenerhöhungen in den nächsten 4 Jahren mit den jeweiligen Auswirkungen darstellen. Außerdem auch dem gegenüberstellen die ansonsten nötig Erhöhung der Grundsteuer, wenn wir die Standards aufrecht erhalten bzw. Gebühren nicht erhöhen. Hierbei sollen alle, auch kreative Möglichkeiten ausgeschöpft werden, diese Konsolidierungsbeiträge möglichst frühzeitig erreichen zu können.

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

20

 

dagegen:

 

 

Enthaltungen:

10

 

Abschließend bittet er um Abstimmung über den Beschlussvorschlag aus Vorlage 129/2015/4.

 

(Die Haushaltssatzung ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.)

 


Beschluss:

 

1. Für das Haushaltsjahr 2015:

 

Der Hebesatz Grundsteuer B für das Haushaltsjahr 2015 wird auf 580 Hebesatzpunkte festgesetzt.

 

 

2. Für die Haushaltsjahre  2016 ff:

 

Die Hebesätze der Grundsteuer B für die Jahre 2016-2021 bleiben gegenüber den in der Ratssitzung am 23.06.2015 getroffenen Festsetzungen unverändert.

 

 

  1. Der  Haushaltssanierungsplan 2015 mit Fortschreibung des Personalwirtschaftskonzeptes wird auf Basis der nachfolgend dargestellten Änderungen beschlossen.

Nach dem Haushaltssanierungsplan ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2016 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssanierungsplan enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplanes umzusetzen.

 

  1. Für das Haushaltsjahr 2015 wird folgende Haushaltssatzung erlassen:

(siehe Anlage).

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

18

 

dagegen:

9

 

Enthaltungen:

3