Sitzung: 23.06.2015 Rat der Stadt Schwelm
Beschluss: Vorberatung - getrennte Beschlussfassung (siehe Niederschrift)
Vorlage: 129/2015/3
Bürgermeister Stobbe ruft die Tagesordnungspunkte A 11.2 – A 11.4 en
bloc auf.
Herr Schweinsberg leitet ein, dass die Verwaltung am heutigen Tage um
16:06 Uhr ein weiteres Schreiben der Bezirksregierung Arnsberg erhalten habe. Nachdem
einige aus dem ersten Schreiben des heutigen Tages ersichtlichen Fragen bereits
im Laufe des Tages von der Verwaltung beantwortet worden seien, gehe aus dem
neuen Schreiben der Bezirksregierung hervor, dass die Aufsicht nachfolgende
Punkte für nicht genehmigungsfähig halte :
- 80 tsd. € aus dem Asylbewerberbereich
- 550 tsd. € aus dem Bereich der
Personalaufwendungen
- die Einschätzungen hinsichtlich der
Einkommenssteuer
Es werde vermutet, dass für die Bezirksregierung die eine oder andere
Erläuterung nicht so ganz verständlich und damit nachvollziehbar war und nach
erneuter Darlegung durchaus genehmigungsfähig sei.
Auf Nachfrage des Herrn Kirschner an den Kämmerer, für wie
erfolgversprechend er eine nochmalige Darlegung halte, erklärt Herr
Schweinsberg, dass er dies durchaus positiv bewerte, da er über gute Argumente
verfüge, die Entscheidung aber letztendlich
bei der Bezirksregierung liege.
Herr Kirschner stellt fest, dass die Politik durch Arnsberg heute vor
einer schwierigen Entscheidung stehe. Es handle sich um die Chance, in Schwelm
einen Haushalt aufzustellen. Er gibt einen Rückblick auf die bisherigen
Geschehnisse, in denen sehr ambitionierte Vorschläge aus unterschiedlichen
Richtungen gemacht worden seien. Es handle sich aber auch um die letzte Chance,
die Haushaltslücke von rd. 450 tsd. € durch Anpassung der Grundsteuer zu
schließen, da dies nur bis zum 30.06.2015 möglich sei. Es gelte, mit allen
Mitteln zu verhindern, dass die Bezirksregierung in Arnsberg einen
Sparkommissar einsetze. Es entspreche dem Kern der kommunalen Selbstverwaltung,
die Einnahmen und Ausgaben selbst zu bestimmen. Ein von der Bezirksregierung
Beauftragter könne jegliche freiwilligen Leistungen streichen, von denen auch
Schwelm einige habe, an denen es unbedingt festhalten möchte. Da stelle sich
die Frage, welches der zuverlässige Weg sei, zu verhindern, dass es zum Einsatz
des Sparkommissars komme. Er sehe Schwelm mit dem Rücken zur Wand und da alle
denkbaren Möglichkeiten ausgelotet worden seien, könne durch eine für die Bürgerinnen
und Bürger noch erträgliche Mehrbelastung durch die Anhebung der Grundsteuer B
auf 600 Punkte eine relative Gewissheit erreicht werden, dass der Beauftragte
ausbleibe. Er beantrage die Anhebung auf 600 Hebesatzpunkte und plädiere an die
übrigen Fraktionen, diesen Weg mitzugehen.
Auf Bitte des Herr Schwunk um Erläuterung, welche Auswirkungen die
rauszunehmenden 80 tsd. € für den Asylbewerberbereich auf den Haushalt und das
Haushaltsanierungskonzept haben, führt Herr Schweinsberg aus, dass Arnsberg
zwar die vom Fachbereich einkalkulierte Verschlechterung berücksichtigt habe,
die aber im Gegenzug aus dem Controlling-Bericht ersichtlichen 80 tsd. €
Verbesserung nicht. Diese Diskrepanz werde zu klären sein.
Herr Flüshöh hält fest, dass alle fast einstimmig den gemeinsamen
Haushalt mit letztendlich 550 Hebesatzpunkten formuliert und vereinbart haben.
Gleichzeitig sei beschlossen worden, dass die Verwaltung sämtliche Maßnahmen so
aufbereite und der Aufsicht vorlege, dass sie genehmigungsfähig seien. Trotz
zwischenzeitlicher Hinweise aus der Politik, dass gewisse Vorhaben so nicht
funktionieren werden, sei vor einigen Tagen die Mitteilung aus Arnsberg
gekommen, dass sie den Haushalt ablehnen, weil z.B. Infrastrukturvermögen
falsch berechnet oder die Organisationsuntersuchung nicht umgesetzt worden sei.
Danach habe man sich erneut an einen Tisch gesetzt und Maßnahmen
erarbeitet, die die Verwaltung wiederum nicht umgesetzt habe.
Er könne die Verwaltung nur inständig bitten, morgen nach Arnsberg zu
fahren und die kritischen Punkte zu klären.
Er beantrage daher, für Juni noch eine weitere Ratssitzung
durchzuführen.
Herr Kranz ist über den Antragsinhalt der SPD-Fraktion, die Grundsteuer
B auf 600 Punkte anzuheben erschüttert. Es sehe im nächsten Jahr dann 800
Punkte erreicht und irgendwann die 1000-er-Grenze überschritten.
Er beantrage bereits jetzt die getrennte Abstimmung über den Haushalt
und den Haushaltssicherungsplan.
Herr Gießwein beanstandet folgenden Satz auf Seite 3 der Vorlage
129/2015/3:
Aus den Etatberatungen Oktober 2014 bis Februar d.J. ist ersichtlich,
dass weder Politik noch
Verwaltung über ein Portfolio an zusätzlichen Maßnahmen verfügen.“
Politik habe noch bis letzter Woche Maßnahmen vorgeschlagen. Daher
fordere er den Bürgermeister auf, diesen Satz aus der Vorlage zu streichen.
Vielmehr gebe es das Problem, dass die Politik mehrere Maßnahmen
vorgeschlagen und den Haushalt beschlossen habe, aber zwei Maßnahmen nicht
umgesetzt worden seien. Dies liege in der Verantwortung der Verwaltung.
Zu der Mitteilung aus Arnsberg könne er die 550 tsd. € im Bereich
Personal nicht beurteilen, aber er glaube beurteilen zu können, was mit den 80
tsd. € im Asylbereich sei.
Wenn der Bürgermeister die Umsetzbarkeit der Maßnahmen aus Vorlage
129/2015/3 unter Beibehaltung der 550 Hebesatzpunkte bejahen könne, gebe es auf
der Grundlage von 550 Hebesatzpunkten einen Haushalt 2015, den die Fraktion
B‘90/Die Grünen mittragen könne. Wenn dies jedoch nicht so sei, werde eine
Sitzungsunterbrechung von Nöten sein, da sie 600 Hebesatzpunkte auf keinen Fall
mittragen werden.
Herr Schweinsberg erläutert Herrn Gießwein, wie der von ihm zitierte
Satz als positive Aussage gemeint war. Nach erneuter Gegenargumentation des
Herrn Gießwein erklärt Herr Schweinsberg zu Protokoll, dass er den Satz aus
Verwaltungsvorlage 129/2015/3 streiche.
Anschließend erläutert Herr Schweinsberg, welche rechtliche Situation
aktuell vorliege. Unter Hinweis auf die Verfügung vom 27.05.2015, in der von
der Bezirksregierung Arnsberg mitgeteilt worden sei, dass der Haushalt nicht
genehmigt werde, wenn nicht bis zum 30.06.2015 die erforderlichen Beschlüsse
gefasst worden seien, gebe es bei fehlender Beschlusslage eine letzte Frist .
Anschließend würde das Verfahren nach § 8 Abs. 1 Stärkungspaktgesetz einsetzen,
in dem von Seiten der Verwaltung und Politik nachgebessert werden könne. Eine
dann immer noch nicht stattgefundene Vorlage eines genehmigungsfähigen
Haushaltes würde dann zur Einleitung des Verfahrens nach § 8
Stärkungspaktgesetz führen. Selbst dann sei man noch nicht im Verfahren. Dieses
werde von der Bezirksregierung im Vorfeld angekündigt.
Herr Stobbe beanstandet, dass das von Politik gezeichnete Bild, sie habe
geliefert und die Verwaltung nicht, so nicht stimme. Er bleibe bei seiner
Aussage, dass die Maßnahmen der Organisationsuntersuchung alle greifen werden
und auch einzelne Maßnahmen davon sehr wohl anerkannt worden seien. Er werde
diese aus Überzeugung auch weiterverfolgen, selbst wenn diese zum Teil aus
heutiger Sicht als nicht anerkennungsfähig angesehen werden. Sicher sei der
Haushalt zugegebenermaßen „auf Kante genäht“. Im Verlauf der Gespräche war auch
schon die Anhebung der Hebesätze auf 600 Punkte mitdiskutiert worden, aber der Grund
hierfür liege in der Zuweisung der Aufgaben und dem Konnexitätsprinzip.
Die Verwaltung bleibe bei den von ihr niedergeschriebenen Inhalten, da
sie diese für genehmigungsfähig halte.
Auf erneuten Hinweis des Herrn Gießwein, dass er seine Frage für nicht
beantwortet halte, ergänzt Herr Stobbe, dass er die Entscheidung mittrage, wenn
heute beschlossen würde, den Haushalt weiter so voranzubringen, wie vereinbart.
Trotzdem halte er diesen an einigen Punkten für sehr knapp bemessen. Aber es
sei der gemeinsame Wille, diesen so auf den Weg zu bringen und 550
Hebesatzpunkte zu halten.
Herr Pfeffer ist verwundert über die Vorgehensweise der Bezirksregierung
in Arnsberg, die erst eine Mitteilung
zusendet und drei Stunden später eine andere.
Fakt sei jedoch, dass diese ihre Bedenken geäußert habe, und es nun
gelte diese aufzuklären. Die Fraktion DIE BÜRGER könne der Vorlage heute so
nicht zustimmen. Auch der Bitte der SPD-Fraktion um Anhebung auf 600
Hebesatzpunkte könne sie nicht entsprechen. Der Bürger dürfe nicht zusehend
weiter durch zusätzliche Grundsteuer belastet werden, wo er nichts für könne.
Bei Betrachtung der Hebesätze werde die 1.000-Punkte-Linie schnell erreicht
sein.
Er bittet, morgen schnellstmöglich mit der Bezirksregierung Rücksprache
zu halten.
Herr Lenz hält es ebenso für die Aufgabe des Rates, die Hebesätze für
die Bürger/innen so niedrig wie möglich zu halten. Nach der letzten Sitzung des
Finanzausschusses und dem Beschlussvorschlag in der Vorlage war er zunächst von
einer unproblematischen Diskussion ausgegangen. Jetzt stehen die 80 tsd. € aus
dem Asylbewerbereich und 550 tsd. € Versorgungsaufwendungen in Frage.
Für die Beschlussfassung über eine Grundsteuer müsse er zumindest
verstehen können, worin die Dissenz der Interpretation der Bezirksregierung und
der der Verwaltung liege.
Frau Heringhaus erläutert, dass der ursprüngliche vom Fachbereich 1 mit
1.77 Millionen € veranschlagte Ansatz der Versorgungsaufwendungen antragsgemäß im
Januar 2015 pauschal um 550 tsd. € auf 1.22 Mio. € gekürzt worden sei. Diese
550 tsd. € stehen nun im Raum.
Auf Nachfrage des Herrn Lenz, ob er richtig in Erinnerung habe, dass es
seinerzeit den Kompromiss gegeben habe, die Positivwirkung des
Abfindungsbudgets zu verändern und die pauschale Kürzung der Personalkosten
zurückzunehmen, bestätigt ihm Herr Schweinsberg dies.
Herr Feldmann verweist darauf, dass viele Kommunen in Gesamteuropa vor
der gleichen Haushaltssituation stehen wie Schwelm. Er kündigt an, dass die
Fraktion DIE LINKE. hinsichtlich der Problematik der Transferleistungen im
nächsten Jahr erneut ihren Antrag zur Vermögenssteuer stellen werde. Auch
sollte sich weiter darum bemüht werden, dass den Kommunen die tatsächlichen
Unterkunftskosten der ALG 2-Empfänger erstattet werden. Den Bürgerinnen und
Bürgern müsse gezeigt werden, dass sich der Rat für sie bemühe. Die Fraktion
DIE LINKE. werde der Anhebung der Grundsteuer B nicht zustimmen.
Herr Schwunk ist der Auffassung, dass das Thema „Solidarpakt“ aktiv
aufgegriffen und diskutiert werden sollte. Dies würde die Stadt voranbringen.
Im Anschluss an weitere Wortbeiträge bringt der Bürgermeister in
Erinnerung, dass es den Antrag der SPD auf Anhebung der Hebesatzpunkte von 550
auf 600 bei Beibehaltung des restlichen Beschlussvorschlags aus Vorlage
129/2015/3 gebe.
Herr Kampschulte erinnert an den von der CDU-Fraktion gestellten Antrag,
für den 30.06.2015 eine weitere
Ratssitzung anzuberaumen.
Herr Flüshöh relativiert dies durch Ergänzung, dass die CDU-Fraktion der
Vorlage heute zustimmen werde, die Verwaltung anschließend Gelegenheit habe,
die Missverständnisse mit Arnsberg zu klären, aber der Vorsicht halber für den
30.06.2015 eine weitere Ratssitzung vorgesehen werden sollte.
Dies sagt Herr Stobbe zu.
Anschließend ruft er zunächst zur Abstimmung über den SPD-Antrag auf,
die Hebesatzpunkte von 550 auf 600 Punkte anzuheben.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
|
|
dafür |
11 |
|
dagegen: |
24 |
|
Enthaltungen: |
1 |
Anschließend bittet Herr Flüshöh die Beschlussfassung über Vorlage
129/2015/3 in zwei Blöcke aufzuteilen. Zum einen der Block, der sich auf das
Haushaltsjahr 2015 beziehe und im zweiten Block den Rest.
Abstimmung über den Beschlussvorschlag für das Haushaltsjahr 2015:
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
|
|
dafür |
30 |
|
dagegen: |
5 |
|
Enthaltungen: |
|
Abstimmung über den Beschlussvorschlag für die Haushaltsjahre 2016 ff.:
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
|
|
dafür |
22 |
|
dagegen: |
11 |
|
Enthaltungen: |
2 |
Herr Dr. Mayer war während der beiden letzten Abstimmungen nicht
anwesend.