Beschluss: Vorberatung - getrennte Beschlussfassung (siehe Niederschrift)

Bürgermeister Stobbe ruft die Tagesordnungspunkte A 11.2 – A 11.4 en bloc auf.

 

Herr Schweinsberg leitet ein, dass die Verwaltung am heutigen Tage um 16:06 Uhr ein weiteres Schreiben der Bezirksregierung Arnsberg erhalten habe. Nachdem einige aus dem ersten Schreiben des heutigen Tages ersichtlichen Fragen bereits im Laufe des Tages von der Verwaltung beantwortet worden seien, gehe aus dem neuen Schreiben der Bezirksregierung hervor, dass die Aufsicht nachfolgende Punkte für nicht genehmigungsfähig halte :

 

  • 80 tsd. € aus dem Asylbewerberbereich
  • 550 tsd. € aus dem Bereich der Personalaufwendungen
  • die Einschätzungen hinsichtlich der Einkommenssteuer

 

Es werde vermutet, dass für die Bezirksregierung die eine oder andere Erläuterung nicht so ganz verständlich und damit nachvollziehbar war und nach erneuter Darlegung durchaus genehmigungsfähig sei.

 

Auf Nachfrage des Herrn Kirschner an den Kämmerer, für wie erfolgversprechend er eine nochmalige Darlegung halte, erklärt Herr Schweinsberg, dass er dies durchaus positiv bewerte, da er über gute Argumente verfüge, die Entscheidung aber letztendlich  bei der Bezirksregierung liege.

 

Herr Kirschner stellt fest, dass die Politik durch Arnsberg heute vor einer schwierigen Entscheidung stehe. Es handle sich um die Chance, in Schwelm einen Haushalt aufzustellen. Er gibt einen Rückblick auf die bisherigen Geschehnisse, in denen sehr ambitionierte Vorschläge aus unterschiedlichen Richtungen gemacht worden seien. Es handle sich aber auch um die letzte Chance, die Haushaltslücke von rd. 450 tsd. € durch Anpassung der Grundsteuer zu schließen, da dies nur bis zum 30.06.2015 möglich sei. Es gelte, mit allen Mitteln zu verhindern, dass die Bezirksregierung in Arnsberg einen Sparkommissar einsetze. Es entspreche dem Kern der kommunalen Selbstverwaltung, die Einnahmen und Ausgaben selbst zu bestimmen. Ein von der Bezirksregierung Beauftragter könne jegliche freiwilligen Leistungen streichen, von denen auch Schwelm einige habe, an denen es unbedingt festhalten möchte. Da stelle sich die Frage, welches der zuverlässige Weg sei, zu verhindern, dass es zum Einsatz des Sparkommissars komme. Er sehe Schwelm mit dem Rücken zur Wand und da alle denkbaren Möglichkeiten ausgelotet worden seien, könne durch eine für die Bürgerinnen und Bürger noch erträgliche Mehrbelastung durch die Anhebung der Grundsteuer B auf 600 Punkte eine relative Gewissheit erreicht werden, dass der Beauftragte ausbleibe. Er beantrage die Anhebung auf 600 Hebesatzpunkte und plädiere an die übrigen Fraktionen, diesen Weg mitzugehen.

 

Auf Bitte des Herr Schwunk um Erläuterung, welche Auswirkungen die rauszunehmenden 80 tsd. € für den Asylbewerberbereich auf den Haushalt und das Haushaltsanierungskonzept haben, führt Herr Schweinsberg aus, dass Arnsberg zwar die vom Fachbereich einkalkulierte Verschlechterung berücksichtigt habe, die aber im Gegenzug aus dem Controlling-Bericht ersichtlichen 80 tsd. € Verbesserung nicht. Diese Diskrepanz werde zu klären sein.

 

Herr Flüshöh hält fest, dass alle fast einstimmig den gemeinsamen Haushalt mit letztendlich 550 Hebesatzpunkten formuliert und vereinbart haben. Gleichzeitig sei beschlossen worden, dass die Verwaltung sämtliche Maßnahmen so aufbereite und der Aufsicht vorlege, dass sie genehmigungsfähig seien. Trotz zwischenzeitlicher Hinweise aus der Politik, dass gewisse Vorhaben so nicht funktionieren werden, sei vor einigen Tagen die Mitteilung aus Arnsberg gekommen, dass sie den Haushalt ablehnen, weil z.B. Infrastrukturvermögen falsch berechnet oder die Organisationsuntersuchung nicht umgesetzt worden sei.

 

Danach habe man sich erneut an einen Tisch gesetzt und Maßnahmen erarbeitet, die die Verwaltung wiederum nicht umgesetzt habe.

 

Er könne die Verwaltung nur inständig bitten, morgen nach Arnsberg zu fahren und die kritischen Punkte zu klären.

 

Er beantrage daher, für Juni noch eine weitere Ratssitzung durchzuführen.

 

Herr Kranz ist über den Antragsinhalt der SPD-Fraktion, die Grundsteuer B auf 600 Punkte anzuheben erschüttert. Es sehe im nächsten Jahr dann 800 Punkte erreicht und irgendwann die 1000-er-Grenze überschritten.

Er beantrage bereits jetzt die getrennte Abstimmung über den Haushalt und den Haushaltssicherungsplan.

 

Herr Gießwein beanstandet folgenden Satz auf Seite 3 der Vorlage 129/2015/3:

 

            Aus den Etatberatungen Oktober 2014 bis Februar d.J. ist ersichtlich, dass weder             Politik noch Verwaltung über ein Portfolio an zusätzlichen Maßnahmen verfügen.“

 

Politik habe noch bis letzter Woche Maßnahmen vorgeschlagen. Daher fordere er den Bürgermeister auf, diesen Satz aus der Vorlage zu streichen.

Vielmehr gebe es das Problem, dass die Politik mehrere Maßnahmen vorgeschlagen und den Haushalt beschlossen habe, aber zwei Maßnahmen nicht umgesetzt worden seien. Dies liege in der Verantwortung der Verwaltung.

 

Zu der Mitteilung aus Arnsberg könne er die 550 tsd. € im Bereich Personal nicht beurteilen, aber er glaube beurteilen zu können, was mit den 80 tsd. € im Asylbereich  sei.

Wenn der Bürgermeister die Umsetzbarkeit der Maßnahmen aus Vorlage 129/2015/3 unter Beibehaltung der 550 Hebesatzpunkte bejahen könne, gebe es auf der Grundlage von 550 Hebesatzpunkten einen Haushalt 2015, den die Fraktion B‘90/Die Grünen mittragen könne. Wenn dies jedoch nicht so sei, werde eine Sitzungsunterbrechung von Nöten sein, da sie 600 Hebesatzpunkte auf keinen Fall mittragen werden.

 

Herr Schweinsberg erläutert Herrn Gießwein, wie der von ihm zitierte Satz als positive Aussage gemeint war. Nach erneuter Gegenargumentation des Herrn Gießwein erklärt Herr Schweinsberg zu Protokoll, dass er den Satz aus Verwaltungsvorlage 129/2015/3 streiche.

 

Anschließend erläutert Herr Schweinsberg, welche rechtliche Situation aktuell vorliege. Unter Hinweis auf die Verfügung vom 27.05.2015, in der von der Bezirksregierung Arnsberg mitgeteilt worden sei, dass der Haushalt nicht genehmigt werde, wenn nicht bis zum 30.06.2015 die erforderlichen Beschlüsse gefasst worden seien, gebe es bei fehlender Beschlusslage eine letzte Frist . Anschließend würde das Verfahren nach § 8 Abs. 1 Stärkungspaktgesetz einsetzen, in dem von Seiten der Verwaltung und Politik nachgebessert werden könne. Eine dann immer noch nicht stattgefundene Vorlage eines genehmigungsfähigen Haushaltes würde dann zur Einleitung des Verfahrens nach § 8 Stärkungspaktgesetz führen. Selbst dann sei man noch nicht im Verfahren. Dieses werde von der Bezirksregierung im Vorfeld angekündigt.

 

Herr Stobbe beanstandet, dass das von Politik gezeichnete Bild, sie habe geliefert und die Verwaltung nicht, so nicht stimme. Er bleibe bei seiner Aussage, dass die Maßnahmen der Organisationsuntersuchung alle greifen werden und auch einzelne Maßnahmen davon sehr wohl anerkannt worden seien. Er werde diese aus Überzeugung auch weiterverfolgen, selbst wenn diese zum Teil aus heutiger Sicht als nicht anerkennungsfähig angesehen werden. Sicher sei der Haushalt zugegebenermaßen „auf Kante genäht“. Im Verlauf der Gespräche war auch schon die Anhebung der Hebesätze auf 600 Punkte mitdiskutiert worden, aber der Grund hierfür liege in der Zuweisung der Aufgaben und dem Konnexitätsprinzip.

Die Verwaltung bleibe bei den von ihr niedergeschriebenen Inhalten, da sie diese für genehmigungsfähig halte.

 

Auf erneuten Hinweis des Herrn Gießwein, dass er seine Frage für nicht beantwortet halte, ergänzt Herr Stobbe, dass er die Entscheidung mittrage, wenn heute beschlossen würde, den Haushalt weiter so voranzubringen, wie vereinbart. Trotzdem halte er diesen an einigen Punkten für sehr knapp bemessen. Aber es sei der gemeinsame Wille, diesen so auf den Weg zu bringen und 550 Hebesatzpunkte zu halten.

 

Herr Pfeffer ist verwundert über die Vorgehensweise der Bezirksregierung in  Arnsberg, die erst eine Mitteilung zusendet und drei Stunden später eine andere.  Fakt sei jedoch, dass diese ihre Bedenken geäußert habe, und es nun gelte diese aufzuklären. Die Fraktion DIE BÜRGER könne der Vorlage heute so nicht zustimmen. Auch der Bitte der SPD-Fraktion um Anhebung auf 600 Hebesatzpunkte könne sie nicht entsprechen. Der Bürger dürfe nicht zusehend weiter durch zusätzliche Grundsteuer belastet werden, wo er nichts für könne. Bei Betrachtung der Hebesätze werde die 1.000-Punkte-Linie schnell erreicht sein.

Er bittet, morgen schnellstmöglich mit der Bezirksregierung Rücksprache zu halten.

 

Herr Lenz hält es ebenso für die Aufgabe des Rates, die Hebesätze für die Bürger/innen so niedrig wie möglich zu halten. Nach der letzten Sitzung des Finanzausschusses und dem Beschlussvorschlag in der Vorlage war er zunächst von einer unproblematischen Diskussion ausgegangen. Jetzt stehen die 80 tsd. € aus dem Asylbewerbereich und 550 tsd. € Versorgungsaufwendungen in Frage.

Für die Beschlussfassung über eine Grundsteuer müsse er zumindest verstehen können, worin die Dissenz der Interpretation der Bezirksregierung und der der Verwaltung liege.

 

Frau Heringhaus erläutert, dass der ursprüngliche vom Fachbereich 1 mit 1.77 Millionen € veranschlagte Ansatz der Versorgungsaufwendungen antragsgemäß im Januar 2015 pauschal um 550 tsd. € auf 1.22 Mio. € gekürzt worden sei. Diese 550 tsd. € stehen nun im Raum.

 

Auf Nachfrage des Herrn Lenz, ob er richtig in Erinnerung habe, dass es seinerzeit den Kompromiss gegeben habe, die Positivwirkung des Abfindungsbudgets zu verändern und die pauschale Kürzung der Personalkosten zurückzunehmen, bestätigt ihm Herr Schweinsberg dies.

 

Herr Feldmann verweist darauf, dass viele Kommunen in Gesamteuropa vor der gleichen Haushaltssituation stehen wie Schwelm. Er kündigt an, dass die Fraktion DIE LINKE. hinsichtlich der Problematik der Transferleistungen im nächsten Jahr erneut ihren Antrag zur Vermögenssteuer stellen werde. Auch sollte sich weiter darum bemüht werden, dass den Kommunen die tatsächlichen Unterkunftskosten der ALG 2-Empfänger erstattet werden. Den Bürgerinnen und Bürgern müsse gezeigt werden, dass sich der Rat für sie bemühe. Die Fraktion DIE LINKE. werde der Anhebung der Grundsteuer B nicht zustimmen.

 

Herr Schwunk ist der Auffassung, dass das Thema „Solidarpakt“ aktiv aufgegriffen und diskutiert werden sollte. Dies würde die Stadt voranbringen.

 

Im Anschluss an weitere Wortbeiträge bringt der Bürgermeister in Erinnerung, dass es den Antrag der SPD auf Anhebung der Hebesatzpunkte von 550 auf 600 bei Beibehaltung des restlichen Beschlussvorschlags aus Vorlage 129/2015/3 gebe.

 

Herr Kampschulte erinnert an den von der CDU-Fraktion gestellten Antrag, für den  30.06.2015 eine weitere Ratssitzung anzuberaumen.

 

Herr Flüshöh relativiert dies durch Ergänzung, dass die CDU-Fraktion der Vorlage heute zustimmen werde, die Verwaltung anschließend Gelegenheit habe, die Missverständnisse mit Arnsberg zu klären, aber der Vorsicht halber für den 30.06.2015 eine weitere Ratssitzung vorgesehen werden sollte.

 

Dies sagt Herr Stobbe zu.

 

Anschließend ruft er zunächst zur Abstimmung über den SPD-Antrag auf, die Hebesatzpunkte von 550 auf 600 Punkte anzuheben.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

11

 

dagegen:

24

 

Enthaltungen:

1

 

Anschließend bittet Herr Flüshöh die Beschlussfassung über Vorlage 129/2015/3 in zwei Blöcke aufzuteilen. Zum einen der Block, der sich auf das Haushaltsjahr 2015 beziehe und im zweiten Block den Rest.

 

Abstimmung über den Beschlussvorschlag für das Haushaltsjahr 2015:

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

30

 

dagegen:

5

 

Enthaltungen:

 

 

 

Abstimmung über den Beschlussvorschlag für die Haushaltsjahre 2016 ff.:

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

22

 

dagegen:

11

 

Enthaltungen:

2

 

Herr Dr. Mayer war während der beiden letzten Abstimmungen nicht anwesend.