Beschluss: vertagt zur nächsten Sitzung

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 11

Herr Schweinsberg erläutert in seiner Rede die beiden Beschlussvorschläge, die aus Sicht der Verwaltung zur Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes 2015 und des Haushaltssanierungsplanes führen sollen.

Die gemäß dem Schreiben der Bezirksregierung vom 27.05.2015 nicht anerkannten Maßnahmen seien inzwischen aus dem Haushalt und gegebenenfalls aus dem Haushaltssanierungsplan gestrichen worden,  werden jedoch unabhängig davon von der Stadt Schwelm weiterhin verfolgt.

 

Folgende Positionen sollen die nichtanerkannten Maßnahmen kompensieren:

  1. Die Ferienfreizeit in Höhe von 10.000 € könne über Spenden gedeckt werden und somit im Jahr 2015 dennoch stattfinden.
  2. Zwei Maßnahmen aus der Bauunterhaltung in Höhe von 140.000 € bei den Schulen werden zeitlich in die Jahre 2020/21 verschoben.
  3. Die Zuführungen zu den Instandhaltungsrückstellungen für das VGII/III und die Kaiserstraße in Höhe von 145.000 € entfallen.
  4. Die Personalkosten für einen Mitarbeiter aus dem FB 2, der in Rente gegangen ist, dessen Stelle  keinen „kW-Vermerk“ hat und  nur zu 50 Prozent wieder besetzt wird, könnten zu (den wegfallenden) 50 Prozent als Einsparpotential eingerechnet werden.
  5. Bei den im kommenden Jahr auslaufenden Zinsvereinbarungen für langfristige Kredite könnte eine Senkung der Zinslast um 60.000 € erreicht werden.

 

Die restliche Lücke müsse über Hebesatzerhöhungen in variabler Höhe kompensiert werden, da kein weiteres Sparpotential vorhanden sei.

 

Herr Philipp (SPD-Fraktion) fragt nach, wie durch die Variation der Hebesätze die geforderte Kontinuität der Aufsicht erreicht werden könne.

 

Herr Schweinsberg stellt dar, dass die Stadt die Gleichmäßigkeit in der Haushaltskonsolidierung durch unterschiedliche Hebesätze erreichen könne. Gleichmäßige Hebesätze seien vom Gesetz nicht gefordert, die Konsolidierungsbeiträge sollten langfristig steigend verlaufen.

 

Herr Stobbe führt aus, dass in der Maßnahme zur Umsetzung der Organisationsuntersuchung ein großer Anteil an Sachkosten enthalten sei. Hier sei ein Potential von rund 50 Prozent machbar, das nicht in der vorgelegten Tabelle enthalten sei. Die eine oder andere Verbesserung werde erst in den kommenden Jahren darstellbar sein, dazu müsse unter anderem zunächst der überarbeitete Stellenplan 2016 vorliegen. Es gehe heute um die Anerkennung des Haushaltes 2015. Seiner Meinung nach sei im Bereich „Organisation“ noch einiges machbar, aber die Darstellung und die Anerkennung durch die Bezirksregierung gestalte sich schwierig.

 

Herr Schwunk (FDP-Fraktion) erinnert an die Mahnungen aus der Politik und an das Gespräch in Arnsberg zur Haushaltsplanung 2015. Für ihn seien die Maßnahmen nicht nachvollziehbar. Es seien keine Vorschläge zur Vermeidung einer Hebesatzerhöhung gemacht worden. Die FDP-Fraktion werde gegen Steuererhöhungen stimmen.

 

Herr Flüshöh (CDU-Fraktion) erinnert an einen Beschluss des Innenministeriums, wonach der Hebesatz nicht wieder abgesenkt werden dürfe. Er bittet um Klärung, ob die Verwaltung den Hebesatz wieder absenken dürfe oder ob die Überschüsse aus einem erhöhten Hebesatz bei einer Stärkungspaktkommune in die Schuldentilgung fließen müssten.

Für ihn stellen sich hier mehr Fragen als bloß die Suche nach einer gangbaren Lösung, um zu einem genehmigungsfähigen Haushalt zu gelangen. Er hält den vorgeschlagenen Weg für falsch und sieht seine Fraktion - ohne eine ausgiebige Vorberatung - nicht in der Lage über diese Vorlage abzustimmen.

 

Herr Kirschner bittet ebenfalls, die Absenkbarkeit von Hebesätzen bei Stärkungspaktkommunen durch die Bezirksregierung auf Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen. Er hofft auf eine Erklärung bis zum nächsten Finanzausschuss am 18.06.2015. Weiterhin schlägt Herr Kirschner vor, auch künftig solche Vorlagen und Vorschläge, deren Rechtmäßigkeit aus Sicht von Verwaltung oder Politik zweifelhaft ist, der Bezirksregierung im Vorfeld  mit der Bitte um fürsorglichen Hinweis betreffend der Rechtmäßigkeit bzw. Genehmigungsfähigkeit zur Kenntnis zu geben.

 

Herr Schweinsberg informiert, dass nur Beschlüsse aus dem Ausschuss an die Aufsicht gegeben werden sollen, da die Aufsicht keine unnötige Mehrarbeit produzieren möchte.

 

Herr Kirschner weist darauf hin, dass nach seinem Verständnis das Schreiben der Bezirksregierung Arnsberg vom 27.05.2015 gerade dahingehend zu verstehen sei, dass die Bezirksregierung vor einer möglichen Beschlussfassung über Vorschläge informiert wird, um zu deren Genehmigungsfähigkeit Stellung zu nehmen. Dies entspreche nach Auffassung von Herrn Kirschner ohnehin der Fürsorgepflicht einer Aufsichtsbehörde, sei vorliegend aber ausdrücklich so erbeten worden.

 

Frau Burbulla (Fraktion - DIE BÜRGER) zeigt sich irritiert darüber, dass die Vorschläge, die bereits im Rahmen der interfraktionellen Runde abgelehnt worden seien, hier wieder vorgelegt würden. Sie sehe keine Nachhaltigkeit in den Maßnahmen der Verwaltung. Nachdem ihre Fraktion mehrfach Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung gemacht habe, könne sie dieser Vorlage nicht zustimmen.

 

Herr Gießwein (Fraktion – DIE GRÜNEN) merkt an, dass die Vorlage nicht rechtzeitig zur Fraktionssitzung vorgelegen habe und somit eine Beratung nicht erfolgen konnte. Er bittet um Klärung, ob der Haushaltsentwurf zum Zeitpunkt des gemeinsamen Gesprächs bei der Bezirksregierung genehmigungsfähig gewesen sei, wie die SPD-Fraktion erklärt habe. Aus seiner Sicht sei bei den Zahlen für den Haushalt 2015 immer noch Einsparpotential vorhanden.

 

Herr Lenz (CDU-Fraktion) betont nochmals, dass die geplanten Hebesätze für 2016 ff nicht Realität werden dürfen. Das Ziel müsse sein, die nicht anerkannten Maßnahmen anzugehen und nachzuarbeiten unter der Voraussetzung, dass eine Steuererhöhung ausgeschlossen sei.

Zu den Rückstellungen fragt er nach, ob eine Auflösung derselben nicht als Ergebnisverbesserung für den Haushalt genutzt werden könne.

 

Frau Müller (stellvertretende Leiterin FB 3) erläutert die Voraussetzungen zur Bildung von Rückstellungen. Wenn eine Instandhaltungsrückstellung gebildet worden sei und sich nachträglich herausstelle, dass diese Instandhaltung nicht durchgeführt werde, müsse diese Rückstellung ergebniswirksam aufgelöst werden. Gleichzeitig müsse aber auch der Wert des Gebäudes, an dem diese Instandhaltung hätte vorgenommen werden sollen, überprüft werden. Da keine Instandhaltung stattgefunden habe, habe sich auch der Wert über den normalen Abschreibungswert hinaus verschlechtert und es müsse gegebenenfalls eine Sonderabschreibung vorgenommen werden. Somit würden sich im Jahresabschluss die Wertanpassung am Gebäude und die Erträge aus der Auflösung der Instandhaltungsrückstellung aus haushaltswirtschaftlicher Sicht gegenüber stehen und ausgleichen.

 

Nach ausführlicher Diskussion und inzwischen mehrheitlich ablehnendem Tenor zur Sitzungsvorlage stellt Herr Lenz den Antrag, die Vorlage in den nächsten Finanzausschuss am 18.06.2015 zu vertagen.

 

Herr Kirschner stellt den Vertagungsantrag zur Abstimmung.

 


Vertagungsantrag:

 

Diese Sitzungsvorlage SV 129/2015/1 wird in die nächste Sitzung des Finanzausschusses am 18.06.2015 vertagt.

 


 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

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