Auf Anregung von Herrn Schier werden die Punkte 6.1 und 6.2  gemeinsam beraten. Es wird darauf hingewiesen, dass allerdings eine getrennte Abstimmung erfolgen muss. Nach Auffassung  der Verwaltung ist  die Beschlussfassung zu dem hier vorgelegten Bürgerantrag 109/2015 vorgreiflich gegenüber der Verwaltungsvorlage 264/2014/2.