Herr Kirschner stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung des Finanzausschusses gemäß § 2 Abs. 2 in Verbindung mit § 26 der Geschäftsordnung für den RAT der Stadt Schwelm und seine Ausschüsse mit abgekürzter Ladungsfrist erfolgt ist. Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Verfügung der Bezirksregierung Arnsberg „Fortschreibung 2015 des Haushaltsanierungsplans der Stadt Schwelm“ vom 27.05.2015. Die Beschlussfähigkeit des Ausschusses ist gegeben.

 

Herr Zeilert (CDU-Fraktion) merkt an, dass in der Einladung ein Beginn von 18.00 Uhr angekündigt gewesen sei und die Sitzung erst um 18.35 Uhr begonnen habe.

 

Herr Kirschner verweist auf den direkt unmittelbar zuvor tagenden Hauptausschuss, dessen Sitzung länger als geplant gedauert habe. Eine Unterbrechung oder ein Abbruch der Sitzung des Hauptausschusses kann nur durch diesen herbeigeführt werden. Da der Vorsitzende des Finanzausschusses kein Mitglied des Hauptausschusses ist, steht ihm insoweit nicht einmal ein Antragsrecht zu. Herr Kirschner regt insofern an, künftig innerhalb der Fraktionen über den Umgang mit aufeinanderfolgenden Sitzungen zu befinden und ggf. aus der vorausgehenden Sitzung heraus durch die Vertreter der jeweiligen Fraktion eine Unterbrechung oder den Abbruch zu beantragen, soweit dies gewünscht ist.

 

Danach erläutert Herr Kirschner die geänderte Tagesordnung und stellt diese zur Abstimmung. Unter den Ausschussmitgliedern herrscht Einvernehmen über die geänderte Tagesordnung