Sitzung: 23.06.2015 Rat der Stadt Schwelm
Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter
Abstimmung: Ja: 35
Vorlage: 096/2015/1
Beschluss:
Der Rat der Stadt Schwelm genehmigt die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied am 28.05.2015 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW hinsichtlich der Übertragung von 579.600 AVU-Stückaktien vom Ennepe-Ruhr-Kreis an die Beteiligungsgesellschaft des Ennepe-Ruhr-Kreises mbH.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
x |