Sitzung: 23.06.2015 Rat der Stadt Schwelm
Unter Bezugnahme auf die beabsichtigte Veräußerung des Sportplatzes
Wilhelmshöhe fragt Herrn Kranz, warum dann dort noch investiert und eine
Holzkonstruktion als Absturzsicherung für Kinder angebracht worden sei.
Herr Stobbe sagt zu, die Hintergründe zu recherchieren und eine
Beantwortung über das Protokoll vorzunehmen.
Frau Lubitz erkundigt sich nach einem Spendenkonto für das
Willkommenscafé.
Herr Schweinsberg antwortet, dass es grundsätzlich immer das Konto 000
000 75 der Stadtkasse gebe.
Des Weiteren bittet Frau Lubitz um Auskunft, ob es hinsichtlich des
Schulrechtsänderungsgesetzes Handlungsbedarf gebe.
Herr Philipp klärt auf, dass das Gesetz erst zum 01.08.2015 in Kraft
treten solle und die Verwaltung hierzu noch keine Informationen haben könne. Es
gehe darum, dass auch an Realschulen Hauptschulabschlüsse absolviert werden
können.
Herr Schweinsberg verweist hierzu auf die nächste Sitzung des
Schulausschusses.
Herr Feldmann erkundigt sich nach neuen Erkenntnissen zum Baufortschritt
des Brauereigeländes.
Herr Stobbe erklärt, dass zwar intensive Gespräche geführt werden, aber
noch kein Bauantrag vorliege.
Herr Dr. Bockelmann bezieht sich auf die Ratssitzungen vom 18.09.2014
und 27.11.2014. Er habe in diesen nach entsprechenden Maßnahmen zum
Personalentwicklungskonzept gefragt und den Hinweis auf die
Qualifikationsdatenbank erhalten. Er bittet um Mitteilung, wie in diesem Punkt
weiter verfahren worden sei und um schriftliche Beantwortung über das
Protokoll.
Antwort der Verwaltung:
Das Personalentwicklungskonzept wurde als Anlage 2 zur Vorlage
120/ 2014 der Niederschrift zum Hauptausschuss am 18.9.2014 beigefügt. Dort ist
in den einzelnen Handlungsfeldern der aktuelle Bearbeitungsstand jeweils
gekennzeichnet. Einige Handlungsfelder
wie z.B. die Frauenförderung oder die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind
seit Jahren fester Bestandteil in der Personalarbeit. Andere wie z.B. das
Beurteilungssystem für Beamte/Innen oder Förder-/Beratungsgespräche sind noch
abschließend zu integrieren bzw. zu aktualisieren. Die Qualifikationsdatenbank
ist zwischenzeitlich eingeführt (vgl. Vorlage 081/2015). Bei Stellenbesetzungen
werden die für das Anforderungsprofil erforderlichen Qualifikationen festgelegt
und ihr Vorhandensein im Auswahlverfahren überprüft. Dies ist seit Jahren
gängige Praxis. Außerdem erfolgen nach Stellenneubesetzungen gezielte
Fortbildungen zur Einarbeitung in das Arbeitsgebiet. Allen Beschäftigten wird
im Rahmen der finanziellen Mittel die Möglichkeit gegeben sich fortlaufend
weiterzubilden. In manchen Bereichen werden gezielt z.B. bei der Einführung
einer neuen Software Schulungen für die betroffenen Beschäftigten durchgeführt.
Im Bereich Gesundheitsmanagement wurde das Angebot aufgrund der
personellen und finanziellen Situation allerdings vorübergehend eingeschränkt.
Herr Zeilert schildert den ziemlich zerstörten Zustand des Bereiches
Haßlinghauser Straße / Rheinische Straße und erkundigt sich, ob dieser der
Beginn zur Baumaßnahme des Kreisels darstelle.
Herr Stobbe erläutert, dass die Zuständigkeit bei dem Unternehmen liege,
das sich dort im vorderen Bereich angesiedelt und die Planungen für den von
Herrn Zeilert angesprochenen Bereich mitübernommen habe.