Sitzung: 09.06.2015 Schulausschuss
Die Aufgaben des Schultr?gers sind im achten Tel des Schulgesetzes geregelt.
Lt. ?? 79 ff ist das u.a. die Bereitstellung und Unterhaltung der Schulanlage und Schulgeb?ude, Schulentwicklungsplanung, Errichtung, ?nderung und Aufl?sung von Schulen, Teilnahme an Schulkonferenzen und Zustimmung bei der Wahl der Schulleitung.
Ein Auszug dem Schulgesetz ( ?? 79 ff SchulG ) ist dem Protokoll beigef?gt.
