Die zukünftige Bezeichnung ist „Schulelternrat.

Der Vorsitzende hatte den Tagesordnungspunkt  auf die Tagesordnung gesetzt, damit die Eckpunkte des Beschlusses für alle deutlich sind.

Hier die drei Punkte:

1. Der Schulelternrat setzt sich aus den Pflegschaften aller städtischen Schulen zusammen. Er bestimmt zu Beginn die Zahl seiner Mitglieder. Sie soll die unterschiedlichen Größen der Schulen der Primarstufe und der weiterführenden Schulen berücksichtigen.

2. Der Schulelternrat gibt sich eine Ordnung. Er ist hierbei nicht an Weisungen gebunden.

3. Der Schulelternrat berät in Fragen, die für die Schulen der Stadt von besonderer Bedeutung sind. Er ist vom Schulträger zu wichtigen Fragen zu hören, wie z.B. Schulentwicklungsplanung oder Ausgestaltung von Schulen. Dazu sind ihm die notwendigen Auskünfte zu erteilen und rechtzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme und zu Vorschlägen zu geben. 

Die konstituierende Sitzung des Schulelternrates war am 18.05.2015. Als Vorstand des Schulelternrates wurden einstimmig Frau Heidrun Liedtke als Vorsitzende und Frau Heike Folle als Stellvertreterin gewählt. Frau Liedtke und Frau Folle stellten sich dem Schulausschuss vor.
Im Schulelternrat sind die Schulen mit mindestens einer Person vertreten.
Protokollnotiz: Zur konstituierenden Sitzung waren die Vertretungen der Gustav-Heinemann-Schule und der Grundschule Engelbertstraße nicht anwesend. Sie sind aber Mitglied im Schulelternrat.


Der Rat der Stadt wird über die Erweiterung des Schulausschusses um ein beratendes Mitglied aus dem Schulelternrat beschließen.