Sitzung: 09.06.2015 Schulausschuss
Der Belastungsausgleich f?r die Inklusion betr?gt 36.577,38 ? und wird nach Abfrage bei den Schulen u.a. f?r Laptops mit speziellen F?rderprogrammen, spezielle Tische und Sitzgelegenheiten , Geh?rschutz, spezielle Lehrmittel zur F?rderung, spezielle Unterrichtsmaterialien, Testmaterialien, Montessori-Materialien und f?r zwei T?rdurchbr?che um R?umlichkeiten f?r die GU-Kinder zu schaffen, ben?tigt.
Es finden in den Schulen Begehungen statt, um die Schulen auf Barrierefreiheit zu ?berpr?fen. Au?erdem arbeiten Studenten an einem Bericht.? Aufgrund dieser Ergebnisse wird der eventuell ermittelte Bedarf vom Immobilienmanagement in den Haushalt angemeldet.
Die intensive Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt weist auf den folgenden TOP 10. Die Frage der Abgrenzung von innerer und ?u?erer Schulangelegenheiten bestimmt die Diskussion zum vorliegenden Antrag der Fraktion ?Die B?rger?. Der Schulausschuss schl?gt vor, den Antrag auf der kommenden gemeinsamen Sitzung des Schulausschusses / Jugendhilfeausschusses am 2. November 2015 zu behandeln.
Inklusion im Sinne der ?u?eren Schulangelegenheiten wird ein Tagesordnungspunkt der kommenden Schulausschusssitzung sein.
Herr Niewel stellt Frau Besser, Sonderschulp?dagogin beim Ennepe-Ruhr-Kreis, vor. Frau Besser erl?utert das Verfahren zur Feststellung des sonderp?dagogischen F?rderbedarfs. Die Schulaufsicht entscheidet auf Antrag der Eltern ?ber den Bedarf an sonderp?dagogischer Unterst?tzung und die F?rderschwerpunkte. Zuvor wird ein sonderp?dagogisches und ? falls erforderlich ?? medizinisches Gutachten eingeholt und die Eltern beteiligt. Die Schule kann in Ausnahmef?llen ebenfalls einen Antrag stellen. Allerdings kann die Schulen den Antrag zum F?rderschwerpunkt Lernen erst stellen, wenn die Sch?lerin oder der Sch?ler die Grundschule im dritten Jahr besucht. Antr?ge, die den F?rderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung betreffen, k?nnen bereits fr?her gestellt werden.
