Der Belastungsausgleich für die Inklusion beträgt 36.577,38 € und wird nach Abfrage bei den Schulen u.a. für Laptops mit speziellen Förderprogrammen, spezielle Tische und Sitzgelegenheiten , Gehörschutz, spezielle Lehrmittel zur Förderung, spezielle Unterrichtsmaterialien, Testmaterialien, Montessori-Materialien und für zwei Türdurchbrüche um Räumlichkeiten für die GU-Kinder zu schaffen, benötigt.

 

Es finden in den Schulen Begehungen statt, um die Schulen auf Barrierefreiheit zu überprüfen. Außerdem arbeiten Studenten an einem Bericht.  Aufgrund dieser Ergebnisse wird der eventuell ermittelte Bedarf vom Immobilienmanagement in den Haushalt angemeldet.

 

Die intensive Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt weist auf den folgenden TOP 10. Die Frage der Abgrenzung von innerer und äußerer Schulangelegenheiten bestimmt die Diskussion zum vorliegenden Antrag der Fraktion „Die Bürger“. Der Schulausschuss schlägt vor, den Antrag auf der kommenden gemeinsamen Sitzung des Schulausschusses / Jugendhilfeausschusses am 2. November 2015 zu behandeln.

Inklusion im Sinne der äußeren Schulangelegenheiten wird ein Tagesordnungspunkt der kommenden Schulausschusssitzung sein. 

 

Herr Niewel stellt Frau Besser, Sonderschulpädagogin beim Ennepe-Ruhr-Kreis, vor. Frau Besser erläutert das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs. Die Schulaufsicht entscheidet auf Antrag der Eltern über den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und die Förderschwerpunkte. Zuvor wird ein sonderpädagogisches und – falls erforderlich –  medizinisches Gutachten eingeholt und die Eltern beteiligt. Die Schule kann in Ausnahmefällen ebenfalls einen Antrag stellen. Allerdings kann die Schulen den Antrag zum Förderschwerpunkt Lernen erst stellen, wenn die Schülerin oder der Schüler die Grundschule im dritten Jahr besucht. Anträge, die den Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung betreffen, können bereits früher gestellt werden.