Herr Stobbe leitet ein, dass Hintergrund der
Vorlage 050/2015/1 die Diskussion über die Schließung des Gebäudes Kaiserstraße
gewesen sei. Aus dem hierzu gebildeten Arbeitskreis habe es eine
richtungsweisende Aussage gegeben, wie in der Angelegenheit weiter verfahren
werden solle.
Herr Flüshöh verweist unter Bezugnahme auf
den zweiten Absatz des Sachverhaltes der Verwaltungsvorlage auf die hierzu
erfolgte Beschlussfassung. Angesichts der aktuellen Situation zum Haushalt 2015
sei die CDU nicht bereit, diese Zielvorgabe aufzugeben. Im Übrigen sei er im
Hinblick auf die Räumlichkeiten in der Gustav-Heinemann-Schule oder Villa
Extradry überzeugt, dass mit gutem Willen eine Lösung gefunden werden könne,
die die Haushaltsbelastung so gering wie möglich halte.
Herr Feldmann weist darauf hin, dass die
Fraktion DIE LINKE. als einzige gegen die Veräußerung des Gebäudes Kaiserstraße
gestimmt habe. Sie sehen ebenfalls keine
Möglichkeit der anderweitigen Unterbringung der Musikschule und der
Volkshochschule, zumal eine Anmietung auch eine Kostenfrage darstelle. Er
befürchte jedoch, dass bei einer Veräußerung des Gebäudes viele Schülerinnen
und Schüler der Musikschule den Rücken zukehren und abwandern werden. Er
plädiere dafür, die Kultur- und Volksbildung weiter zu ermöglichen und ihr den
gleichen Stellenwert zu geben, wie dem Sport.
Herr Philipp schildert kurz den Werdegang der
Diskussion. Nach Auffassung der SPD-Fraktion sei eine Übergangslösung nicht
sinnvoll.
Frau Dr. Hotolani teilt mit, dass sie
Mitglied der Arbeitsgruppe gewesen sei. Dort habe man mehrheitlich abgewogen,
dass eine temporäre Übergangslösung bis zur Umsetzung der Zentralisierung der
Verwaltung rechnerisch zu teuer sei. Dem Zentralisierungsaspekt wurde bei der
Abwägung eine wichtige Rolle beigemessen.
Frau Gießwein schildert hingegen ihre
Auffassung, die sie aus der Arbeitsgruppe mitgenommen habe. Danach seien die
Teilnehmer ziemlich ratlos auseinandergegangen. Sie selbst habe noch mehrfach
nach den jeweiligen Auswirkungen der jeweiligen Überlegungen auf den Haushalt
gefragt und vorgeschlagen, in den Fraktionen nochmals die Möglichkeit zu
beraten, die bestehende Situation bis zum nächsten Jahr belassen zu können.
Frau Burbulla erklärt, bereits in der
Arbeitsgruppe deutlich ausgeführt zu haben, dass sie das Aufgeben und
Leerziehen eines Gebäudes, um ein anderes wesentlich teureres Gebäude
anzumieten, für einen Schildbürgerstreich halte. Sicher sei man ratlos gewesen,
da die Maßnahme bereits im Haushalt stehe. Hier sehe sie aber vielmehr den
Kämmerer gefragt, eine andere Konsolidierungsmaßnahme als Ausgleich zu finden.
Herr Flüshöh stimmt zu, dass es nicht sein
könne, das Gebäude Kaiserstraße aufzugeben, um an anderer Stelle teurere
Flächen anzumieten. Er gehe aber davon aus, dass es Räumlichkeiten gebe, über
die nachgedacht werden könne. Er verweist auf Breckerfeld, die die VHS nur in
Schulgebäuden unterbringe.
Darüber hinaus stellt er in Frage, wie die
erheblichen Sanierungsbedarfe des Gebäudes Kaiserstraße ohne Steuererhöhungen
gedeckt werden sollen. Im Übrigen habe er sich vor Ort selbst ein Bild von der
Situation in dem Gebäude Kaiserstraße gemacht, dass danach seines Erachtens
keine Optimallösung darstelle.
Herr Gießwein teilt mit, dass er davon
ausgehe, dass die Verwaltung an dieser Stelle die Vorlage zurückziehe. Die
Maßnahme sei im Übrigen im Haushalt 2016 immer noch nicht vermerkt. Er dachte,
dass die verschiedenen Möglichkeiten wie z.B. GHS oder Grundschule Ländchenweg
bereits von der Arbeitsgruppe geprüft worden seien. Wichtig sei, bis zum Jahresende
neue Räumlichkeiten für eine vernünftige Übergangslösung zu finden.
Herr Stobbe ist im Hinblick auf die in der
Arbeitsgruppe geführte Diskussion erstaunt, nun eine andere zu vernehmen. Aus
der Erörterung in der Arbeitsgruppe sei die Tendenz aufgegriffen worden – auch
im Hinblick auf die Kosten eines Umzugs –, bis zur Umsetzung der
Zentralisierung der Verwaltung das Gebäude Kaiserstraße weiter zu nutzen.
Herr Dr. Bockelmann führt als zusätzliche
wichtige Frage zur Aufnahme in die Vorlage 129/2015 an, ob das beabsichtigte
Vorgehen überhaupt mit der Aufsicht abgesprochen worden sei.
Herr Schweinsberg erwidert, dass die Vorlage
keine vorweggenommene Etatberatung darstelle und auf viele Themen nicht
eingehe. Sie beziehe sich lediglich auf aktuelle Forderungen der
Bezirksregierung.
Frau Dr. Hortolani unterbreitet als
Kompromissvorschlag, die Beratungszeit um ein Jahr zu verlängern, mit dem
Hinweis, dass der Kämmerer vielleicht eine anderweitige Möglichkeit sehe, dass
haushaltstechnisch auszugleichen.
Nach weiterer kritischer Diskussion erklärt
der Bürgermeister, dass die Verwaltung die Vorlage zurückziehe.