Beschluss: Vorberatung - geändert beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 17

Nach längerer Diskussion über den Geltungsbereich der neu zu fassenden Gestaltungssatzung wird eine Sitzungsunterbrechung beschlossen.

 

 

Sitzungsunterbrechung von 18:17 Uhr bis 18:37 Uhr.

 

 

Nach einer Aussprache der Ausschussmitglieder in dieser Unterbrechung stellt Herr Philipp den Antrag, den Geltungsbereich der  Gestaltungssatzung unter Beibehaltung der alten Grenzen, allerdings ohne den Bereich östlich der Linie Bürgerplatz/Lohmannsgasse, jedoch einschließlich des historischen Verwaltungsgebäudes der ehem. Brauerei, vorzusehen. Die Verwaltung empfiehlt, in diesem Falle eine erneute Offenlage durchzuführen.

 

 

Hieraus ergibt sich folgende Beschlussempfehlung des AUS für den HA bzw. Rat:

 


Geänderter Beschluss:

 

Der AUS empfiehlt dem Rat wie folgt zu entscheiden:

 

1.    Der Rat der Stadt Schwelm beschließt, den Anregungen aus dem Bürgergespräch vom 05.05.2015 teilweise zu folgen.      

  • Der Anregung 1 (Hofgasse 8) wird gefolgt.
  • Der Anregung 2 (Bergstraße 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15) wird nicht gefolgt.
  • Der Anregung 3 (Sonnenkollektoren) wird nicht gefolgt.       


Der Geltungsbereich der Gestaltungssatzung wird wie folgt geändert: 
     
§ 2 Örtlicher Geltungsbereich           
Der Geltungsbereich dieser Gestaltungssatzung wird im Norden durch die Untermauerstraße begrenzt. Das historische Verwaltungsgebäude der ehem. Brauerei befindet sich jedoch innerhalb des Geltungsbereiches. Im Nord-Osten wird der Geltungsbereich durch die Straßen Lohmannsgasse und Westfalendamm sowie im süd-östlichen Bereich durch die Bergstraße begrenzt. Vor dem Anschluss Bergstraße zur Obermauerstraße bezieht der Geltungsbereich die Gebäude Bergstraße 2, 4, 4a und 6 sowie die Gebäude Weilenhäuschenstraße 1 und 3 mit in die Gestaltungssatzung ein.  Die westliche Grenze verläuft entlang Obermauerstraße bis einschließlich Kölner Straße 33 und 35.“

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, eine erneute Beteiligung der Bürger (Auslegung für die Dauer von 2 Wochen) durchzuführen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

12

 

dagegen:

4

 

Enthaltungen:

1

 

Mehrheitlich zugestimmt.