Herr Schweinsberg informiert über die Ausführung des Kommunalinvestionsförderungsgesetzes  (KinvFG) in NRW. Dieses Gesetz diene der Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen. Das entsprechende Ausführungsgesetz soll im Juni 2015 erlassen werden. Zuständige Bewilligungsbehörde sei die Bezirksregierung. Die Verteilung werde sich an den Schlüsselzuweisungen aus dem GFG der Jahre 2011-2015 orientieren. Das Volumen für die Stadt Schwelm liege bei rd. 749.000 €. Weitere Entscheidungen werden nach der Sommerpause erwartet.

 

Herr Lenz (CDU-Fraktion) fragt nach den Fristen für die Einbringung von Projekten und dem Eigenanteil der Gemeinde.

Herr Schweinsberg erläutert, dass keine Fristen benannt seien und der Eigenanteil der Gemeinde bei mindestens 10 % der förderfähigen Kosten liege.