Sitzung: 14.04.2015 Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter
Fazit: Die Einrichtung eines Haltverbotes und einer
Bewohnerparkzone wird aus nachfolgend geschilderten Gründen nicht befürwortet.
Der AUS bat in seiner Sitzung am 27.01.2015 die Verwaltung darum, die Einrichtung von Bewohnerparkplätzen im Bereich der Robert-Frese-Straße zu prüfen.
Die Anwohner der Robert-Frese-Str. 15 - 45 baten mit
o. g. Schreiben die Einrichtung eines Haltverbotes und einer Bewohnerparkzone
durch die Straßenverkehrsbehörde Schwelm zu prüfen. Der Antrag wird im
wesentlichen mit der von den Antragstellern empfundenen Verschlechterung der
Parksituation durch die Ansiedlung DHL begründet. Die Antragsteller sind der Meinung,
dass das Unternehmen nicht ausreichend Stellplätze auf dem Betriebsgelände
nachgewiesen habe und dadurch eine Verschlechterung der Parksituation in der
Robert-Frese-Straße entstanden sei. Geschildert werden Verkehrssituationen die
dazu geführt hätten, dass ein störungsfreies Einfahren in die
Robert-Frese-Straße nicht mehr möglich sei. Es würden derart viele
Beschäftigtenfahrzeuge abgestellt, dass den betroffenen Anwohnern kein Parkraum
mehr zur Verfügung stünde. Konkret beantragt wurde die Einrichtung eines
Haltverbots im Bereich der Bebauung DHL auf der Robert-Frese-Straße und die
zeitgleiche Einrichtung einer Bewohnerparkzone ab Lärmschutzwand DHL in
westliche Richtung einschließlich des Kurvenbereiches.
Die Antragsteller sind mit Schreiben vom 28.11.2014
darüber informierte worden, dass der Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde
Schwelm eingegangen ist. Weiterhin wurde Ihnen mitgeteilt, dass das Anliegen
unter Beteiligung anderer Fachbehörden (Parkraumüberwachung, Verkehrsplanung,
Bauordnung) geprüft wird. Weiterhin wurde zugesagt Gespräche mit den
anliegenden Unternehmen zu führen.
Nach Abschluss der Abstimmungen und der örtlichen
Überprüfung wurde der Antrag wie nachfolgend beschrieben mit Schreiben vom
17.02.2015 abgelehnt:
Die Verkehrssituation in der Robert-Frese-Straße wurde
mit den hausinternen Fachstellen (Straßenverkehrsbehörde und Verkehrsplanung)
untersucht. Die Parkraumüberwachung hat seit Eingang des Antrages die
Verkehrssituation zu unterschiedlichen Tageszeiten noch intensiver überprüft.
Bei der Robert-Frese-Straße im Bereich des
DHL-Geländes handelt es sich um eine Nebenstraße mit geringem Anwohnerverkehr.
Das PKW-Parken ist dort auf der südlichen Seite durch Beschilderung zugelassen.
Die Straße ist bei einer ausreichenden Fahrbahnbreite (ca. 7 m) gut einsehbar.
Parkende PKW stellen dort nach Prüfung keine Behinderung für den fließenden
Verkehr dar. Begegnungsverkehr ist ebenfalls möglich.
Hinsichtlich der beantragten Einrichtungen
(Bewohnerparkplätze, Haltverbot), ist es
Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde zwischen dem öffentlichen Interesse
der Allgemeinheit und dem Interesse einzelner Anwohner abzuwägen. Vom Grundsatz
steht der freie Parkraum der Allgemeinheit zur Verfügung. In besonderen
Ausnahmefällen kann es angezeigt sein bestimmten Personengruppen vorrangig
Parkraum zur Verfügung zu stellen. Die Prüfung hat ergeben, dass von hier
aufgrund der real festgestellten Parksituation der vergangenen 2 ½ Monate in
der Robert-Frese-Straße kein Handlungsbedarf gesehen wird, der es rechtfertigen
würde, das Parkraumkonzept Schwelm-Innenstadt bis zur Robert-Frese-Straße
auszudehnen oder eine kleinteilige Insellösung in der Robert-Frese-Straße zu
schaffen. Ein erheblicher Parkraummangel der geregelt werden muss ist nicht
feststellbar. Eine öffentliche Verkehrsfläche ist nicht dazu bestimmt, den
regelmäßigen Stellplatzbedarf bestimmter Grundstücke zu decken. Auch deshalb
besteht kein Grund, die Parkplätze in der Robert-Frese-Straße nördlich des
DHL-Geländes für die Allgemeinheit einzuschränken.
Die Parkraumüberwachung wird den Bereich weiterhin
kontrollieren und soweit erforderlich Maßnahmen im Einzelfall ergreifen. Im
gesamten Überwachungszeitraum der vergangenen 2 ½ Monate ist es nur zu sehr
wenigen Parkverstößen gekommen. Zwangsmaßnahmen wurden zu keiner Zeit
erforderlich.
Dieser Ablehnung ging die Prüfung der Bauordnung zur
Stellplatzregelung der Baugenehmigung voraus, die nicht zu beanstanden ist. Da
es sich bei den abgestellten Fahrzeugen nicht ausschließlich um Fahrzeuge der
DHL-Beschäftigten handelte, wurden auch die weiteren Gewerbebetriebe des
Umfeldes angesprochen und gebeten Beschäftigte auf die eigenen Parkflächen zu
verweisen.
Herr Rüth informiert über den Sachverhalt der vorstehenden Mitteilung.
Fragen aus dem Ausschuss werden von Herrn Rüth beantwortet.