Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Fazit: Die Einrichtung eines Haltverbotes und einer Bewohnerparkzone wird aus nachfolgend geschilderten Gründen nicht befürwortet.

 

Der AUS bat in seiner Sitzung am 27.01.2015 die Verwaltung darum, die Einrichtung von Bewohnerparkplätzen im Bereich der Robert-Frese-Straße zu prüfen.

Die Anwohner der Robert-Frese-Str. 15 - 45 baten mit o. g. Schreiben die Einrichtung eines Haltverbotes und einer Bewohnerparkzone durch die Straßenverkehrsbehörde Schwelm zu prüfen. Der Antrag wird im wesentlichen mit der von den Antragstellern empfundenen Verschlechterung der Parksituation durch die Ansiedlung DHL begründet. Die Antragsteller sind der Meinung, dass das Unternehmen nicht ausreichend Stellplätze auf dem Betriebsgelände nachgewiesen habe und dadurch eine Verschlechterung der Parksituation in der Robert-Frese-Straße entstanden sei. Geschildert werden Verkehrssituationen die dazu geführt hätten, dass ein störungsfreies Einfahren in die Robert-Frese-Straße nicht mehr möglich sei. Es würden derart viele Beschäftigtenfahrzeuge abgestellt, dass den betroffenen Anwohnern kein Parkraum mehr zur Verfügung stünde. Konkret beantragt wurde die Einrichtung eines Haltverbots im Bereich der Bebauung DHL auf der Robert-Frese-Straße und die zeitgleiche Einrichtung einer Bewohnerparkzone ab Lärmschutzwand DHL in westliche Richtung einschließlich des Kurvenbereiches.

 

Die Antragsteller sind mit Schreiben vom 28.11.2014 darüber informierte worden, dass der Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde Schwelm eingegangen ist. Weiterhin wurde Ihnen mitgeteilt, dass das Anliegen unter Beteiligung anderer Fachbehörden (Parkraumüberwachung, Verkehrsplanung, Bauordnung) geprüft wird. Weiterhin wurde zugesagt Gespräche mit den anliegenden Unternehmen zu führen.

 

Nach Abschluss der Abstimmungen und der örtlichen Überprüfung wurde der Antrag wie nachfolgend beschrieben mit Schreiben vom 17.02.2015 abgelehnt:

 

Die Verkehrssituation in der Robert-Frese-Straße wurde mit den hausinternen Fachstellen (Straßenverkehrsbehörde und Verkehrsplanung) untersucht. Die Parkraumüberwachung hat seit Eingang des Antrages die Verkehrssituation zu unterschiedlichen Tageszeiten noch intensiver überprüft.

Bei der Robert-Frese-Straße im Bereich des DHL-Geländes handelt es sich um eine Nebenstraße mit geringem Anwohnerverkehr. Das PKW-Parken ist dort auf der südlichen Seite durch Beschilderung zugelassen. Die Straße ist bei einer ausreichenden Fahrbahnbreite (ca. 7 m) gut einsehbar. Parkende PKW stellen dort nach Prüfung keine Behinderung für den fließenden Verkehr dar. Begegnungsverkehr ist ebenfalls möglich.

 

Hinsichtlich der beantragten Einrichtungen (Bewohnerparkplätze, Haltverbot), ist es  Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde zwischen dem öffentlichen Interesse der Allgemeinheit und dem Interesse einzelner Anwohner abzuwägen. Vom Grundsatz steht der freie Parkraum der Allgemeinheit zur Verfügung. In besonderen Ausnahmefällen kann es angezeigt sein bestimmten Personengruppen vorrangig Parkraum zur Verfügung zu stellen. Die Prüfung hat ergeben, dass von hier aufgrund der real festgestellten Parksituation der vergangenen 2 ½ Monate in der Robert-Frese-Straße kein Handlungsbedarf gesehen wird, der es rechtfertigen würde, das Parkraumkonzept Schwelm-Innenstadt bis zur Robert-Frese-Straße auszudehnen oder eine kleinteilige Insellösung in der Robert-Frese-Straße zu schaffen. Ein erheblicher Parkraummangel der geregelt werden muss ist nicht feststellbar. Eine öffentliche Verkehrsfläche ist nicht dazu bestimmt, den regelmäßigen Stellplatzbedarf bestimmter Grundstücke zu decken. Auch deshalb besteht kein Grund, die Parkplätze in der Robert-Frese-Straße nördlich des DHL-Geländes für die Allgemeinheit einzuschränken.

 

Die Parkraumüberwachung wird den Bereich weiterhin kontrollieren und soweit erforderlich Maßnahmen im Einzelfall ergreifen. Im gesamten Überwachungszeitraum der vergangenen 2 ½ Monate ist es nur zu sehr wenigen Parkverstößen gekommen. Zwangsmaßnahmen wurden zu keiner Zeit erforderlich.

 

Dieser Ablehnung ging die Prüfung der Bauordnung zur Stellplatzregelung der Baugenehmigung voraus, die nicht zu beanstanden ist. Da es sich bei den abgestellten Fahrzeugen nicht ausschließlich um Fahrzeuge der DHL-Beschäftigten handelte, wurden auch die weiteren Gewerbebetriebe des Umfeldes angesprochen und gebeten Beschäftigte auf die eigenen Parkflächen zu verweisen.

 

Herr Rüth informiert über den Sachverhalt der vorstehenden Mitteilung.

Fragen aus dem Ausschuss werden von Herrn Rüth beantwortet.