Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter

Abstimmung: Ja: 36, Enthaltungen: 1

Herr Flüshöh teilt mit, dass die CDU-Fraktion den Beschluss mittragen werde, obgleich erhebliche Bedenken daran bestehen, dass die in Rede stehende Fläche so vermarktet werden kann dass eine Gegenfinanzierung möglich sei.

 

Herr Stobbe fügt hinzu, dass hinsichtlich der Baufenster die Stadtplaner bereits eine für einen Bauherrn topographisch günstige Lösung erarbeitet haben, andere Wünsche aber erörtert werden können.

 


Beschluss:

 

 

  1. Gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 100 „Wohnanlage Martfeld“ im beschleunigten Verfahren beschlossen. Von der Umweltprüfung gem. § 2 (5) BauGB, vom Umweltbericht gem. § 21 BauGB, der Angabe gem. § 3 (2) Satz 2 BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10 (4) BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.                                  
    Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke der Gemarkung Schwelm, Flur 9, Flurstücke 11, 264, 305 und 306. Den genauen Geltungsbereich setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 Abs. 7) BauGB.



  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs (Darlegungskonzept) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen.       

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs (Darlegungskonzept) die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x

 

dafür

 

 

dagegen:

 

 

Enthaltungen:

1