Sitzung: 23.04.2015 Rat der Stadt Schwelm
Der Bürgermeister nimmt Bezug auf die geführte Diskussion über
die Offenlegung der Nebentätigkeitseinkünfte und die Abführungspflicht.
Hinsichtlich der Rechtslage gibt es seit 2005 keine veränderte Situation. Nach
derzeitiger Erlasslage erfolge eine Abführung ab 6.000 €. Das in 2011 ergangene
Urteil bringe eine Veränderung hinsichtlich der Tätigkeiten in Beiräten. Das
bisherige Verfahren der Abführung ab 6.000 € wurde mit dem Landrat als Aufsicht
abgestimmt und werde von dort nicht beanstandet. Andere Kommunen verfahren
ähnlich.
Insofern könne die Angelegenheit derzeit nicht so geklärt
werden, wie dies seinerzeit von der CDU-Fraktion angesprochen worden sei.
Es gebe einen Hinweis, dass noch in diesem Jahr ein neuer
Erlass ergehen werde, mit dem hoffentlich die erwünschte Klarstellung der Rechtslage
einhergehe.
Herr Stobbe schlägt vor, die Thematik in der nächsten
Ältestenratssitzung ggf. unter Einbeziehung eines fachkundigen Rechtsbeistandes
zu erörtern, mögliche Fragen zu beantworten und den zukünftigen Umgang mit der
Angelegenheit zu besprechen.
Herr Flüshöh beanstandet, dass die Angelegenheit nun
mittlerweile 5 Jahre diskutiert werde. Seiner Auffassung nach gebe es die
eindeutige Rechtslage, dass Tätigkeiten in Beiräten der AVU dem Hauptamt
zuzuordnen und die Einnahmen daraus damit abzuführen seien. Der angekündigte
Erlass lasse inzwischen auch schon 2 bis 3 Jahre auf sich warten. Er werde sich
nun nochmal bis zum nächsten Ältestenrat gedulden und hoffe dort auf eine klare
Aussage des Bürgermeisters.
Herr Schweinsberg verweist auf das ausliegende Schreiben der
Bezirksregierung Arnsberg vom 17.04.2015, das am 22.04.2015 bei der Stadt
Schwelm eingegangen sei. Zum Thema Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes
2015 enthalte es die Aufforderung, zu einigen Fragen Stellung zu nehmen. Die Verwaltung
habe für die Beantwortung Fristverlängerung bis Montag erhalten.
Die Fragen der Bezirksregierung sind sehr konkret und
betreffen Punkte, die in den letzten Monaten diskutiert worden seien. Sobald
die Antwort der Verwaltung fertiggestellt sei, werde diese der Politik
zugeleitet. Ggf. müsse wegen
Dringlichkeit nach § 60 Gemeindeordnung NRW eine weitere Finanzausschusssitzung
mit kurzer Ladungsfrist terminiert werden.
Anschließend informiert Herr Schweinsberg über einen
heutigen Anruf des Kreiskämmerers zur Übertragung von AVU-Aktien des
Ennepe-Ruhr-Kreises auf die Beteiligungsgesellschaft des ERK mbH. Der Kreistag
werde in heutiger Sitzung einen Beschluss im Wege der
Dringlichkeitsentscheidung fassen, dem alle Städte zustimmen müssen. Hierfür
werden alle Ratsbeschlüsse bis zum 02.06.2015 benötigt. Da bis dahin keine
Ratssitzung terminiert sei, werde die Angelegenheit in den nächsten Finanzausschuss aufgenommen, mit
anschließender Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 GO NRW.