Der Bürgermeister nimmt Bezug auf die geführte Diskussion über die Offenlegung der Nebentätigkeitseinkünfte und die Abführungspflicht. Hinsichtlich der Rechtslage gibt es seit 2005 keine veränderte Situation. Nach derzeitiger Erlasslage erfolge eine Abführung ab 6.000 €. Das in 2011 ergangene Urteil bringe eine Veränderung hinsichtlich der Tätigkeiten in Beiräten. Das bisherige Verfahren der Abführung ab 6.000 € wurde mit dem Landrat als Aufsicht abgestimmt und werde von dort nicht beanstandet. Andere Kommunen verfahren ähnlich.

Insofern könne die Angelegenheit derzeit nicht so geklärt werden, wie dies seinerzeit von der CDU-Fraktion angesprochen worden sei.

Es gebe einen Hinweis, dass noch in diesem Jahr ein neuer Erlass ergehen werde, mit dem hoffentlich die erwünschte Klarstellung der Rechtslage einhergehe.

 

Herr Stobbe schlägt vor, die Thematik in der nächsten Ältestenratssitzung ggf. unter Einbeziehung eines fachkundigen Rechtsbeistandes zu erörtern, mögliche Fragen zu beantworten und den zukünftigen Umgang mit der Angelegenheit zu besprechen.

 

Herr Flüshöh beanstandet, dass die Angelegenheit nun mittlerweile 5 Jahre diskutiert werde. Seiner Auffassung nach gebe es die eindeutige Rechtslage, dass Tätigkeiten in Beiräten der AVU dem Hauptamt zuzuordnen und die Einnahmen daraus damit abzuführen seien. Der angekündigte Erlass lasse inzwischen auch schon 2 bis 3 Jahre auf sich warten. Er werde sich nun nochmal bis zum nächsten Ältestenrat gedulden und hoffe dort auf eine klare Aussage des Bürgermeisters.

 

Herr Schweinsberg verweist auf das ausliegende Schreiben der Bezirksregierung Arnsberg vom 17.04.2015, das am 22.04.2015 bei der Stadt Schwelm eingegangen sei. Zum Thema Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes 2015 enthalte es die Aufforderung, zu einigen Fragen Stellung zu nehmen. Die Verwaltung habe für die Beantwortung Fristverlängerung bis Montag erhalten.

Die Fragen der Bezirksregierung sind sehr konkret und betreffen Punkte, die in den letzten Monaten diskutiert worden seien. Sobald die Antwort der Verwaltung fertiggestellt sei, werde diese der Politik zugeleitet. Ggf. müsse  wegen Dringlichkeit nach § 60 Gemeindeordnung NRW eine weitere Finanzausschusssitzung mit kurzer Ladungsfrist terminiert werden.

 

 

Anschließend informiert Herr Schweinsberg über einen heutigen Anruf des Kreiskämmerers zur Übertragung von AVU-Aktien des Ennepe-Ruhr-Kreises auf die Beteiligungsgesellschaft des ERK mbH. Der Kreistag werde in heutiger Sitzung einen Beschluss im Wege der Dringlichkeitsentscheidung fassen, dem alle Städte zustimmen müssen. Hierfür werden alle Ratsbeschlüsse bis zum 02.06.2015 benötigt. Da bis dahin keine Ratssitzung terminiert sei, werde die Angelegenheit in  den nächsten Finanzausschuss aufgenommen, mit anschließender Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 GO NRW.