Sitzung: 16.04.2015 Hauptausschuss
Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter
Abstimmung: Ja: 18
Vorlage: 073/2015
Beschluss:
1.
Gem. ? 2 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) vom
23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) in der zurzeit g?ltigen Fassung wird die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 99 ?Sportpark Linderhausen? beschlossen.
Das Plangebiet beinhaltet die Flurst?cke (Stand 16.03.20015) Gemarkung
Linderhausen, Flur 11, Flurst?ck 136, 171, 203 tlw., 205 tlw., 208 tlw..? Die genauen Grenzen des Plangebietes setzt
der Bebauungsplan fest (? 9 (7) BauGB).
2.
Die Verwaltung wird
beauftragt, auf Grundlage des beigef?gten Vorentwurfs (Darlegungskonzept) die
fr?hzeitige Beteiligung der ?ffentlichkeit gem. ? 3 (1) BauGB durchzuf?hren.
Das
Darlegungskonzept ist f?r die Dauer von 2 Wochen im Verwaltungsgeb?ude II,
Moltkestra?e 24, Fachbereich 5 Planung / Bauordnung, 1. Etage, ?ffentlich
auszulegen.
3.
Die Verwaltung wird
beauftragt, auf Grundlage des Vorentwurf die fr?hzeitige
Beteiligung der Beh?rden u. sonstiger Tr?ger?
?ffentlicher Belange gem. ? 4 Abs. 1 BauGB durchzuf?hren.
Zu beteiligen sind
folgende Beh?rden:
- AVU Gevelsberg
- AGU Schwelm
- Stra?en NRW
- BR Arnsberg Dez 54 (Umweltverwaltung)
- Kreispolizeibeh?rde EN-Kreis
- Untere Landschaftsbeh?rde EN-Kreis (Wasser-, Abfall- und Landschaftsbeh?rde)
- Wupperverband
- Ruhrverband
- Geologischer Dienst NRW
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Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
x |
