Sitzung: 16.04.2015 Hauptausschuss
Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter
Abstimmung: Ja: 18
Vorlage: 073/2015
Beschluss:
1.
Gem. § 2 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) vom
23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) in der zurzeit gültigen Fassung wird die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 99 „Sportpark Linderhausen“ beschlossen.
Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke (Stand 16.03.20015) Gemarkung
Linderhausen, Flur 11, Flurstück 136, 171, 203 tlw., 205 tlw., 208 tlw.. Die genauen Grenzen des Plangebietes setzt
der Bebauungsplan fest (§ 9 (7) BauGB).
2.
Die Verwaltung wird
beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs (Darlegungskonzept) die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen.
Das
Darlegungskonzept ist für die Dauer von 2 Wochen im Verwaltungsgebäude II,
Moltkestraße 24, Fachbereich 5 Planung / Bauordnung, 1. Etage, öffentlich
auszulegen.
3.
Die Verwaltung wird
beauftragt, auf Grundlage des Vorentwurf die frühzeitige
Beteiligung der Behörden u. sonstiger Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Zu beteiligen sind
folgende Behörden:
- AVU Gevelsberg
- AGU Schwelm
- Straßen NRW
- BR Arnsberg Dez 54 (Umweltverwaltung)
- Kreispolizeibehörde EN-Kreis
- Untere Landschaftsbehörde EN-Kreis (Wasser-, Abfall- und Landschaftsbehörde)
- Wupperverband
- Ruhrverband
- Geologischer Dienst NRW
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
x |