Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter

Abstimmung: Ja: 18

Beschluss:

 

1.    Gem. § 2 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) in der zurzeit gültigen Fassung wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 99 „Sportpark Linderhausen“ beschlossen. Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke (Stand 16.03.20015) Gemarkung Linderhausen, Flur 11, Flurstück 136, 171, 203 tlw., 205 tlw., 208 tlw..  Die genauen Grenzen des Plangebietes setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 (7) BauGB).

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs (Darlegungskonzept) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen. Das Darlegungskonzept ist für die Dauer von 2 Wochen im Verwaltungsgebäude II, Moltkestraße 24, Fachbereich 5 Planung / Bauordnung, 1. Etage, öffentlich auszulegen.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung der Behörden u. sonstiger Träger  öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Zu beteiligen sind folgende Behörden:

 

-       AVU Gevelsberg

-       AGU Schwelm

-       Straßen NRW

-       BR Arnsberg Dez 54 (Umweltverwaltung)

-       Kreispolizeibehörde EN-Kreis

-       Untere Landschaftsbehörde EN-Kreis (Wasser-, Abfall- und Landschaftsbehörde)

-       Wupperverband

-       Ruhrverband

-       Geologischer Dienst NRW

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x