Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter

Abstimmung: Ja: 18

Beschluss:

 

1.    Gem. ? 2 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) in der zurzeit g?ltigen Fassung wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 99 ?Sportpark Linderhausen? beschlossen. Das Plangebiet beinhaltet die Flurst?cke (Stand 16.03.20015) Gemarkung Linderhausen, Flur 11, Flurst?ck 136, 171, 203 tlw., 205 tlw., 208 tlw..? Die genauen Grenzen des Plangebietes setzt der Bebauungsplan fest (? 9 (7) BauGB).

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigef?gten Vorentwurfs (Darlegungskonzept) die fr?hzeitige Beteiligung der ?ffentlichkeit gem. ? 3 (1) BauGB durchzuf?hren. Das Darlegungskonzept ist f?r die Dauer von 2 Wochen im Verwaltungsgeb?ude II, Moltkestra?e 24, Fachbereich 5 Planung / Bauordnung, 1. Etage, ?ffentlich auszulegen.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Vorentwurf die fr?hzeitige Beteiligung der Beh?rden u. sonstiger Tr?ger? ?ffentlicher Belange gem. ? 4 Abs. 1 BauGB durchzuf?hren.

Zu beteiligen sind folgende Beh?rden:

-       AVU Gevelsberg

-       AGU Schwelm

-       Stra?en NRW

-       BR Arnsberg Dez 54 (Umweltverwaltung)

-       Kreispolizeibeh?rde EN-Kreis

-       Untere Landschaftsbeh?rde EN-Kreis (Wasser-, Abfall- und Landschaftsbeh?rde)

-       Wupperverband

-       Ruhrverband

-       Geologischer Dienst NRW


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x