Sitzung: 16.04.2015 Hauptausschuss
Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter
Abstimmung: Ja: 18
Vorlage: 072/2015
Beschluss:
- Gem?? ? 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung
mit ? 13a BauGB vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit
g?ltigen Fassung wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 100
?Wohnanlage Martfeld? im beschleunigten Verfahren beschlossen. Von der Umweltpr?fung
gem. ? 2 (5) BauGB, vom Umweltbericht gem. ? 21 BauGB, der Angabe gem. ? 3
(2) Satz 2 BauGB und der zusammenfassenden Erkl?rung gem. ? 10 (4) BauGB
wird abgesehen; ? 4c BauGB ist nicht anzuwenden.??????????????????????????????????
Das Plangebiet beinhaltet die Flurst?cke der Gemarkung Schwelm, Flur 9, Flurst?cke 11, 264, 305 und 306. Den genauen Geltungsbereich setzt der Bebauungsplan fest (? 9 Abs. 7) BauGB. ???????????
- Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des
beigef?gten Vorentwurfs (Darlegungskonzept) die fr?hzeitige Beteiligung
der ?ffentlichkeit gem. ? 3 (1) BauGB durchzuf?hren.???????
- Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigef?gten Vorentwurfs (Darlegungskonzept) die fr?hzeitige Beteiligung der Beh?rden und sonstiger Tr?ger ?ffentlicher Belange gem. ? 4 (1) BauGB durchzuf?hren.
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Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
x |
