Sitzung: 16.04.2015 Hauptausschuss
Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter
Abstimmung: Ja: 18
Vorlage: 072/2015
Beschluss:
- Gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung
mit § 13a BauGB vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit
gültigen Fassung wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 100
„Wohnanlage Martfeld“ im beschleunigten Verfahren beschlossen. Von der Umweltprüfung
gem. § 2 (5) BauGB, vom Umweltbericht gem. § 21 BauGB, der Angabe gem. § 3
(2) Satz 2 BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10 (4) BauGB
wird abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke der Gemarkung Schwelm, Flur 9, Flurstücke 11, 264, 305 und 306. Den genauen Geltungsbereich setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 Abs. 7) BauGB.
- Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des
beigefügten Vorentwurfs (Darlegungskonzept) die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs (Darlegungskonzept) die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
x |