Beschluss: Vorberatung - geändert beschlossen und weiter

Beschlussvorschlag:

 

  1. Auf Grund des § 86 (4) der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung - BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000 (GV. NRW. S.256), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Mai 2014 (GV. NRW S. 294) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 498) beschließt der Rat der Stadt Schwelm die Neufassung der „Satzung der Stadt Schwelm über besondere Anforderungen an die Baugestaltung, „Gestaltungssatzung“ vom 22.03.1997, bestehend aus der Begründung, den einzelnen Festsetzungen und der Synopse mit Stand vom März 2015 als Satzung.         
    Die Satzung der Stadt Schwelm über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen i. S. des § 1 (1) Satz 2 BauO NRW in der Innenstadt (Gestaltungssatzung Innenstadt) vom 22.03.1979 wird neu gefasst.

  2. Die Begründung wird gebilligt.    

  3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Satzung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft gegeben werden kann.         
    Mit der ortsüblichen Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.

 

 

 

Herr Beckmann (FDP) stellt zu dem hier vorgelegten Entwurf einer Neufassung der Gestaltungssatzung für den Altstadtbereich (SV Nr. 264/1) folgenden modifizierten Antrag:

 

„Vor Beschlussfassung über die Altstadtsatzung werden die betroffenen Anwohner und Eigentümer zu einer Versammlung eingeladen, damit diese dort Gelegenheit erhalten, ihre Vorstellungen und Meinungen zu dem mit Entwurf der Verwaltung Nr. 264/2014/1 vorgelegten Entwurf der Gestaltungssatzung für den Altstadtbereich vorzubringen. Diese Vorschläge sollen dann dem AUS in der nächsten Sitzung zur weiteren Beratung vorgelegt werden.“

 

Über diesen Antrag wird wie folgt abgestimmt:

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

-

 

dafür

7

 

dagegen:

5

 

Enthaltungen:

3

 

 (o.B. der Grünen)

 - mehrheitlich angenommen -

 

Hinweis der Verwaltung:

Zur Information und unter Bezugnahme auf die Nichtbeteiligung der „Grünen“ an der vorstehenden Abstimmung verweist die Verwaltung auf § 50 GO, Abs. VI, „Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen (Abs. 5). Dort heißt es u.a.:

 

Eine Nichtbeteiligung an der Abstimmung dürfte ebenfalls als Stimmenthaltung zu werten sein. Denn derjenige, der sich an der Abstimmung überhaupt nicht beteiligt, verzichtet genauso auf ein Votum in der Sache wie derjenige, der sich zwar an der Abstimmung beteiligt, aber Stimmenthaltung übt. Will ein Ratsmitglied (Anm. d. Verw.: hier Ausschussmitglied), diese Wertung vermeiden, so muss er vor der Abstimmung den Sitzungssaal verlassen.“

 

 

 

Es erfolgt anschließend keine größere inhaltliche Debatte um die Ergebnisse und den Erkenntnissen einer entsprechenden Versammlung nicht vorzugreifen.

 

Herr Bürgermeister Stobbe erklärt, dass eine solche Versammlung am 05.05.2015 voraussichtlich im Petrus-Gemeindehaus stattfinden soll, um die Ergebnisse im nächsten Sitzungszug präsentieren zu können.