Sitzung: 14.04.2015 Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter
Vorlage: 072/2015
:
Beschlussvorschlag:
- Gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch
(BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB vom 23. September 2004 (BGBl. I S.
2414) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 100 „Wohnanlage Martfeld“ im beschleunigten Verfahren
beschlossen. Von der Umweltprüfung gem. § 2 (5) BauGB, vom Umweltbericht
gem. § 21 BauGB, der Angabe gem. § 3 (2) Satz 2 BauGB und der
zusammenfassenden Erklärung gem. § 10 (4) BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB
ist nicht anzuwenden.
Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke der Gemarkung Schwelm, Flur 9, Flurstücke 11, 264, 305 und 306. Den genauen Geltungsbereich setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 Abs. 7) BauGB.
- Die Verwaltung wird
beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs (Darlegungskonzept)
die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs (Darlegungskonzept) die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen.
Es entsteht eine eingehende Diskussion im Ausschuss. Daraus resultierende Fragen werden von der Verwaltung beantwortet.
Die Abstimmung erfolgt sodann mit folgendem Ergebnis:
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
X |