Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Auf Anfrage von Herrn Braun teilt  Herr Flocke mit,  dass bei der Entscheidung des Verwaltungsrates zur Begrenzung des zulässigen Gesamtgewichts für Anhänger auf maximal 450 kg verschiedene Aspekte berücksichtigt wurden,  insbesondere die nicht ausreichende Rangiermöglichkeit für Gespanne auf dem Betriebshof und die angreifbare  Schätzung des Gewichts der Zuladung durch Mitarbeiter der TBS.

 

Die von Herrn  Foss angeregte Zulassung von größeren Anhängern für Grünabfälle wäre nur im Fall der sortenreinen Anlieferung denkbar – bei den häufig angelieferten vermischten Abfällen besteht auch hier das Rangierproblem. In zumutbarer Entfernung besteht an der Annahmestelle des Kreises in Gevelsberg auch für Schwelmer Bürger die Möglichkeit, Abfall mit größeren Anhängern anzuliefern, da dort die Abfälle verwogen werden können.

 

Der Vorsitzende erläutert,  dass die Problematik  mehrfach ausgiebig  in früheren Sitzungen des Verwaltungsrates diskutiert wurde, und verweist auf die Möglichkeit,   bei der  Entscheidung über den „Erlass einer Entgeltordnung“ unter TOP 10.1 einen entsprechenden Antrag auf Zulassung größerer Anhänger einzubringen.