Sitzung: 24.03.2015 Verwaltungsrat TBS
Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter
Auf Anfrage von Herrn Braun teilt Herr Flocke mit, dass bei der Entscheidung des Verwaltungsrates zur Begrenzung des zulässigen Gesamtgewichts für Anhänger auf maximal 450 kg verschiedene Aspekte berücksichtigt wurden, insbesondere die nicht ausreichende Rangiermöglichkeit für Gespanne auf dem Betriebshof und die angreifbare Schätzung des Gewichts der Zuladung durch Mitarbeiter der TBS.
Die von Herrn Foss angeregte Zulassung von größeren Anhängern für Grünabfälle wäre nur im Fall der sortenreinen Anlieferung denkbar – bei den häufig angelieferten vermischten Abfällen besteht auch hier das Rangierproblem. In zumutbarer Entfernung besteht an der Annahmestelle des Kreises in Gevelsberg auch für Schwelmer Bürger die Möglichkeit, Abfall mit größeren Anhängern anzuliefern, da dort die Abfälle verwogen werden können.
Der Vorsitzende erläutert, dass die Problematik mehrfach ausgiebig in früheren Sitzungen des Verwaltungsrates diskutiert wurde, und verweist auf die Möglichkeit, bei der Entscheidung über den „Erlass einer Entgeltordnung“ unter TOP 10.1 einen entsprechenden Antrag auf Zulassung größerer Anhänger einzubringen.