Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter

Abstimmung: Ja: 18

Beschluss:

 

Die Ehrenberger Straße im Abschnitt von Haus Nr. 10 bis zum Ende des Wendekreises und der in Höhe des Hauses 1 a in östliche Richtung abzweigende unselbständige Stichweg (bis zum Verbindungsweg zur Obermauerstraße) soll gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW), in der zur Zeit geltenden Fassung, durch Widmung die Eigenschaft einer öffentlichen Straße in der Straßenbaulast der Stadt Schwelm erhalten. Die Einstufung erfolgt gemäß § 3, Abs. 1, Nr. 3 StrWG NW in die Straßengruppe „Gemeindestraßen“ und nach § 3, Abs. 4, Nr. 2 StrWG NW in die Untergruppe „Anliegerstraße“, da hier die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen.

Die genaue Abgrenzung der vorstehend beschriebenen Verkehrsfläche ergibt sich aus dem der Verwaltungsvorlage beigefügten Lageplan.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x