Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter

Abstimmung: Ja: 18

Beschluss:

 

Die Ehrenberger Stra?e im Abschnitt von Haus Nr. 10 bis zum Ende des Wendekreises und der in H?he des Hauses 1 a in ?stliche Richtung abzweigende unselbst?ndige Stichweg (bis zum Verbindungsweg zur Obermauerstra?e) soll gem?? ? 6 des Stra?en- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW), in der zur Zeit geltenden Fassung, durch Widmung die Eigenschaft einer ?ffentlichen Stra?e in der Stra?enbaulast der Stadt Schwelm erhalten. Die Einstufung erfolgt gem?? ? 3, Abs. 1, Nr. 3 StrWG NW in die Stra?engruppe ?Gemeindestra?en? und nach ? 3, Abs. 4, Nr. 2 StrWG NW in die Untergruppe ?Anliegerstra?e?, da hier die Belange der Erschlie?ung der anliegenden Grundst?cke ?berwiegen.

Die genaue Abgrenzung der vorstehend beschriebenen Verkehrsfl?che ergibt sich aus dem der Verwaltungsvorlage beigef?gten Lageplan.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x