Herr Schweinsberg bringt den Antrag „Gewerbesteuerprüfer“ der Fraktion DIE LINKE. vom 13.11.2014 in Erinnerung. Der Antrag wurde in der Ratssitzung am 27.11.2014 an den Hauptausschuss verwiesen.

 

Wie von der Verwaltung bereits in einem mündlichen Zwischenbericht dargestellt, wurde Kontakt zum örtlichen Finanzamt aufgenommen. Die endgültige Stellungnahme konnte jedoch nicht mehr rechtzeitig vor der heutigen Sitzung in eine Vorlage umgesetzt werden. Daher berichte er zunächst in heutiger Sitzung. Eine entsprechende Vorlage werde für den nächsten Hauptausschuss erstellt.

 

Dem Rat der Stadt Schwelm stehe grundsätzlich das Recht zu, an Außenprüfungen des Finanzamtes teilzunehmen. Die Stadt hat jedoch nicht den Anspruch darauf, eigenständige Prüfungen zu initiieren oder das Finanzamt aufzufordern, bestimmte Prüfungen vorzunehmen. Auch sei es so, dass die Stadt keinesfalls alleine Prüfungen in Betrieben vornehmen könne. Die entsprechend einschlägige Rechtsnorm sei hier der Paragraph 21 Finanzverwaltungsgesetz.

 

In der nächsten Hauptausschusssitzung werde eine entsprechende Vorlage eingebracht.

 

Herr Feldmann erklärt sich mit diesem vorgeschlagenen Vorgehen einverstanden.

 

 

Anschließend spricht Herr Schweinsberg die Aufgabe „Controlling“ an. Im Finanzausschuss sei vereinbart worden, eine entsprechende Arbeitsgruppe einzurichten, zu der die Fraktionen eine Vertreterin bzw. einen Vertreter entsenden. Eine konkrete Berichterstattung sei für die Finanzausschusssitzung im Mai vorgesehen.

 

Als nächstes verweist der 1. Beigeordnete auf die ausliegende Mitteilung zu der Problematik „Drehleiter“ (Die Mitteilung ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.)

 

In der Tat habe die Feuerwehr zurzeit ein Problem mit ihrer Drehleiter. Die Sicherheit der Schwelmer Bürgerinnen und Bürger war und sei jedoch zu keinem Zeitpunkt gefährdet.

 

Seit Ende November 2014 sei bekannt, dass die DLF (Drehleiter der Feuerwehr)  einen Defekt aufweise. Die Verwaltungsleitung war stets informiert und in die zeitnah folgenden Entscheidungen eingebunden. Die Drehleiter wurde zur Überprüfung in eine Fachwerkstatt gebracht und die Versicherung in Kenntnis gesetzt. Diese beauftragte ein Gutachten und erklärte später die Kostenübernahme.

 

Im Ergebnis war festzustellen, dass die DLF für ca. 120 Tage ausfallen würde. Die Sicherheit wurde für diesen Zeitraum im Wege der überörtlichen Hilfe sichergestellt.

 

Im Rahmen der Suche nach einer kostengünstigen Übergangslösung fiel die Aufmerksamkeit auf eine Drehleiter der Stadt Herdecke, die von dort ad-hoc leihweise bis zur Klärung des Sachverhaltes zur Verfügung gestellt und auf Nachfrage zum Erwerb angeboten wurde. Um eine weitere Ausleihe einer Drehleiter zu vermeiden, wurde das Kaufangebot angenommen. Leider wurde auch diese Leiter  trotz regelmäßiger Wartung defekt, sodass wiederum die Leihdrehleiter der Werkstatt genutzt werden musste. Die vollständig instand gesetzte eigene Drehleiter werde Ende Mai erwartet.

 

Für Herrn Lenz stellt sich die Frage, wer das Thema erstmalig thematisiert habe. Nach seiner Erinnerung sei dies erstmalig durch eine Pressemitteilung geschehen. Er hätte sich gewünscht, dass die Gremien zu einem früheren Zeitpunkt darüber informiert worden wären.