Sitzung: 16.04.2015 Hauptausschuss
Herr Schweinsberg bringt den Antrag „Gewerbesteuerprüfer“ der Fraktion DIE LINKE. vom 13.11.2014 in Erinnerung. Der Antrag wurde in der Ratssitzung am 27.11.2014 an den Hauptausschuss verwiesen.
Wie von der Verwaltung bereits in einem mündlichen Zwischenbericht
dargestellt, wurde Kontakt zum örtlichen Finanzamt aufgenommen. Die endgültige
Stellungnahme konnte jedoch nicht mehr rechtzeitig vor der heutigen Sitzung in
eine Vorlage umgesetzt werden. Daher berichte er zunächst in heutiger Sitzung.
Eine entsprechende Vorlage werde für den nächsten Hauptausschuss erstellt.
Dem Rat der Stadt Schwelm stehe grundsätzlich das Recht zu, an
Außenprüfungen des Finanzamtes teilzunehmen. Die Stadt hat jedoch nicht den
Anspruch darauf, eigenständige Prüfungen zu initiieren oder das Finanzamt
aufzufordern, bestimmte Prüfungen vorzunehmen. Auch sei es so, dass die Stadt
keinesfalls alleine Prüfungen in Betrieben vornehmen könne. Die entsprechend
einschlägige Rechtsnorm sei hier der Paragraph 21 Finanzverwaltungsgesetz.
In der nächsten Hauptausschusssitzung werde eine entsprechende Vorlage eingebracht.
Herr Feldmann erklärt sich mit diesem vorgeschlagenen Vorgehen
einverstanden.
Anschließend spricht Herr Schweinsberg die Aufgabe „Controlling“ an. Im
Finanzausschuss sei vereinbart worden, eine entsprechende Arbeitsgruppe
einzurichten, zu der die Fraktionen eine Vertreterin bzw. einen Vertreter
entsenden. Eine konkrete Berichterstattung sei für die Finanzausschusssitzung
im Mai vorgesehen.
Als nächstes verweist der 1. Beigeordnete auf die
ausliegende Mitteilung zu der Problematik „Drehleiter“ (Die Mitteilung ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.)
In
der Tat habe die Feuerwehr zurzeit ein Problem mit ihrer Drehleiter. Die
Sicherheit der Schwelmer Bürgerinnen und Bürger war und sei jedoch zu keinem
Zeitpunkt gefährdet.
Seit Ende November 2014 sei bekannt, dass die
DLF (Drehleiter der Feuerwehr) einen
Defekt aufweise. Die Verwaltungsleitung war stets informiert und in die zeitnah
folgenden Entscheidungen eingebunden. Die Drehleiter wurde zur Überprüfung in
eine Fachwerkstatt gebracht und die Versicherung in Kenntnis gesetzt. Diese
beauftragte ein Gutachten und erklärte später die Kostenübernahme.
Im Ergebnis war festzustellen, dass die DLF
für ca. 120 Tage ausfallen würde. Die Sicherheit wurde für diesen Zeitraum im
Wege der überörtlichen Hilfe sichergestellt.
Im Rahmen der Suche nach einer
kostengünstigen Übergangslösung fiel die Aufmerksamkeit auf eine Drehleiter der
Stadt Herdecke, die von dort ad-hoc leihweise bis zur Klärung des Sachverhaltes
zur Verfügung gestellt und auf Nachfrage zum Erwerb angeboten wurde. Um eine
weitere Ausleihe einer Drehleiter zu vermeiden, wurde das Kaufangebot
angenommen. Leider wurde auch diese Leiter trotz regelmäßiger Wartung defekt, sodass
wiederum die Leihdrehleiter der Werkstatt genutzt werden musste. Die
vollständig instand gesetzte eigene Drehleiter werde Ende Mai erwartet.
Für Herrn Lenz stellt sich die Frage, wer das Thema erstmalig
thematisiert habe. Nach seiner Erinnerung sei dies
erstmalig durch eine Pressemitteilung geschehen. Er hätte sich gewünscht, dass
die Gremien zu einem früheren Zeitpunkt darüber informiert worden wären.